Richtlinie verbietet nicht, von ausländischen Straftätern zu sprechen
Nach der Silvesternacht in Köln gibt es eine neue Debatte darum, ob die Herkunft von Straftätern genannt werden sollte. Der DJV-Vorsitzende Frank Überall ist ein Anhänger der bisherigen Regelung im Pressekodex.
Der Deutsche Presserat diskutiert über die bisherige Richtlinie 12 zur Nennung der Herkunft von Straftätern. Darin heißt es zur Berichterstattung über Straftaten:
"In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht."
Keine dramatischen Streitfälle
Der Pressekodex sei so klar, dass er seit Jahren gut angewendet werden kann, sagte der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV,) Frank Überall, im Deutschlandradio Kultur. "Es hat keine dramatischen Streitfälle bisher gegeben", sagte er. Diejenigen, die forderten, den Pressekodex an dieser Stelle aufzuweichen oder sogar abzuschaffen, seien auf dem falschen Weg.
Schwierige Grenzziehung
Die Richtlinie verbiete nicht etwa, die Nationalität von Straftätern zu nennen. "Auch heute kann man doch schon klar benennen, wenn es solche Zusammenhänge gibt", sagte Überall. Journalisten schrieben beispielsweise über die "russische Mafia" oder die "italienische Mafia". "Da ist das selbstverständlich, dass wir das nennen." Dort, wo es keinen klar erkennbaren oder recherchierbaren Zusammenhang mit der Straftat gebe, da sollte es eben nicht genannt werden. Überall sagte, es sei immer wieder schwierig, die Grenze zu ziehen.