Deutscher Presserat weist Beschwerden gegen SZ zurück
Der Deutsche Presserat hat Beschwerden wegen angeblicher Verdachtsberichterstattung der "Süddeutschen Zeitung" als unbegründet zurückgewiesen. Es ging um die sogenannte Flugblatt-Affäre des bayrischen Vize-Regierungschefs Hubert Aiwanger. An dem Verdacht, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, habe ein erhebliches öffentliches Interesse bestanden, hieß es. Die Vorwürfe hätten in eklatantem Widerspruch zu dessen Ämtern gestanden und seien gravierend gewesen. Deshalb habe darüber berichtet werden dürfen, ohne Aiwangers Persönlichkeitsschutz zu verletzen. Es habe außerdem keine Vorverurteilung und ausreichend Platz für ihn gegeben, Stellung zu beziehen. Insgesamt waren 18 Beschwerden eingegangen, die der "SZ" Kampagnenjournalismus kurz vor der Bayrischen Landtagswahl vorgeworfen hatten.