"Die Augen hat sie von dir!"

Von Lotta Wieden |
"Der Junge ist dir wie aus dem Gesicht geschnitten." – "Die Augen hat sie von dir!" Solche Sätze hören die meisten Väter nur allzu gern. Solange die Beziehung zur Mutter in Ordnung ist, zweifeln Männer selten an ihrer Vaterschaft. Tun sie es doch, haben sie es von heute an leichter. Ein neues Gesetz ermöglicht Männern zu erfahren, ob sie tatsächlich die leiblichen Väter ihrer Kinder sind. Das klingt selbstverständlich, war aber bisher nur mit Einschränkungen möglich: Zwei Wege standen zweifelnden Männern zur Verfügung.
Weg eins: Der Vaterschaftstest. Ein solcher Test bringt zwar schnell Gewissheit, wird aber vor Gericht nur anerkannt, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Lässt der Mann seine Vaterschaft hinter dem Rücken von Mutter und Kind testen, ist er auch bei einem negativen Ergebnis weiterhin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Davon befreien konnte ihn bisher nur Weg zwei: Die Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht. Stellte sich in einem solchen Verfahren jedoch heraus, dass der rechtliche Vater tatsächlich nicht der biologische Vater war, war die rechtliche Bindung zwischen Vater und Kind automatisch passé: Keine Unterhaltszahlungen mehr. Aber auch kein Sorgerecht, kein Umgangsrecht, im Zweifel ein Abschied für immer.

Diesem Verfahren hat der Gesetzgeber nun einen dritten Weg hinzugefügt: Danach hat ab sofort jeder Mann per Gesetz Anspruch darauf, zu erfahren, ob er der Vater seiner Kinder ist – per Vaterschaftstest. Im Unterschied zur Anfechtung der Vaterschaft (Weg zwei), bleiben die rechtlichen Beziehungen zwischen Vater und Kind von der reinen Klärung der Abstammung unberührt. Gut für Männer, die es einfach nur wissen wollen. Für Kinder übrigens auch. Sie haben das größte Interesse daran, zu erfahren, wer ihre Eltern sind.

Das Gespräch zum Thema mit Simone Schmollack, Autorin des Buches "Kuckuckskinder, Kuckuckseltern", können Sie mindestens bis zum 1.9.08 als MP3-Audio in unserem Audio-on-Demand-Player nachhören.