Die Ausnahme und die Regel

Ab dem 1.1.2008 herrscht in vielen Bundesländern Rauchverbot in Gaststätten, Theatern oder öffentlichen Einrichtung. Doch durch allerlei Tricks wird mancherorts das Rauchverbot nicht ganz so rigoros praktiziert werden.
In Rheinland-Pfalz wird das Rauchverbot auf die Zeit nach Karneval verschoben. Damit möchten verdiente Lokalpolitiker verhindern, dass ihre Karnevalsvereine schon jetzt mit finanziellen Einbußen zu rechnen haben. Neuer Termin ist der 15. Februar. Auch alle Narren in den Karnevalshochburgen von Nordrhein-Westfalen werden in dieser Session in ihren Gaststätten weiterhin rauchen dürfen.

Es ist schon kurios: Da verabschiedet die CSU ein totales Rauchverbot in Bayern und gibt auch gleich den Hinweis, wie die Wirte die Regelung problemlos umgehen können! So sollen die aufgebrachten Gastronomen in Hintergrund-Gesprächen noch einmal ganz genau über die Ausnahmeregelungen des Gesetzes informiert worden sein. Demnach darf in geschlossener Gesellschaft weiterhin geraucht werden - eine Regelung, die viel Spielraum lässt. So sollen Wirte den Tipp bekommen haben, an einen Nebenraum einfach das Schild "geschlossene Gesellschaft" zu hängen und beispielsweise als "Club der aktiven Raucher" zu deklarieren - dann darf im Nebenzimmer weiterhin kräftig gequalmt werden.

Heinrich Kohlhuber vom Arbeitskreis zum Erhalt der Dorfwirtschaften und Kneipen (AEDK) freut sich über die Regelung: "Dadurch bleibt eine Hintertür für Raucher offen." Der CSU-Fraktionsvorsitzende Georg Schmid gestand den Wirten eine Revisionsklausel ein. Diese besagt, dass das Gesetz nach zwei Jahren nochmals auf den Prüfstand kommen wird.

Wie verhalten sich die Hamburger Hotels, wenn ihre Gäste im kommenden Jahr doch in verbotenen Bereichen rauchen? Wie werden Hotelmitarbeiter im Umgang mit Rauchern geschult? Was passiert, wenn sich ein Raucher weigert, seine Zigarette zum Beispiel in der Hotelhalle auszumachen?
Das Intercontinental hat sich schon gut vorbereitet. Neben den Nichtraucherkursen, die das Hotel für eigene Mitarbeiter anbietet, werden diese schon jetzt im Umgang mit den Gästen trainiert. In einem "5-Minuten-Training" erfahren die Hotelmitarbeiter, wie sie auf rauchende Gäste zugehen und diese auf das neue Gesetz hinweisen:

"Bitte entschuldigen Sie, aber ich möchte Sie darauf hinweisen, dass seit dem 1.1.2008 das Nichtraucherschutzgesetz auch in Hamburg in Kraft getreten ist. Dies verbietet das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, somit auch in der Hotellerie und Gastronomie. Daher möchte ich Sie höflichst bitten, außerhalb des Hotels - oder sollten Sie ein ausgewiesenes Raucherzimmer bewohnen, in Ihrem Zimmer - zu rauchen. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Wer sich in dem für die Öffentlichkeit zugänglichen Teil eines Hotels aufhält, kann sogar rausgeworfen werden, "Wenn jemand trotz Aufforderung in der Halle weiterraucht, dann wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

In Berlin muss die Zigarette in allen öffentlichen Einrichtungen aus bleiben. Auf Spielplätzen darf zur Belustigung der aufwachsenden Jugend weiter geraucht werden.
Auch im Theater auf der Bühne geraucht werden - wenn es das Stück verlangt. Zurzeit gerade im Deutschen Theater in "Wer hat Angst ..."