Die Klage gegen den Gendersprache-Leitfaden bei Audi ist abgewiesen

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    Audi muss seine Unternehmensrichtlinie zur Gendersprache nicht ändern. © imago-images / Future Image / Christoph Hardt
    29.07.2022
    Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für gendergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Beschäftigten zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich nutzen. Allein der Zugang gender-sensibler Kommunikation von Audi verletze weder das Prinzip der Gleichbehandlung noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, sagte Gerichtssprecher Jürgen Häuslschmid. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Beschäftigte richte. Der Kläger kündigte an, das Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen.