Selbstständig und doch abhängig?
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Zwei-, dreimal klicken und schon stehen sie vor der Tür: Essenslieferanten, Autos samt Fahrer oder Reinigungskräfte. Ziemlich praktisch, aber die sogenannten Gig-Worker leben oft prekär.
Aus dem Silicon Valley kommt vieles, das die Welt leichter macht. Smartphones und Social Media helfen uns – gerade jetzt – dabei, mit unseren Freunden und Familien in Kontakt zu bleiben. Und es ist auch alles irgendwie praktisch.
Wer essen will, muss nicht mehr Telefonnummern von Restaurants suchen und es dann selbst abholen – es gibt eine App dafür. Wer von A nach B will, muss nicht mehr bei einer Taxizentrale anrufen – es gibt eine App dafür. Und wer Reinigungskräfte benötigt, muss nicht mehr die Pinnwand im Supermarkt absuchen – es gibt eine App dafür.
Komfortabel, nicht nur für die Kunden, sondern auch die Anbieter, denn die Suche nach Klienten ist jetzt viel einfacher als zuvor. Doch die Gig-Economy hat auch ihre Schattenseiten. Etwas, über das wir bei Breitband schon mehrfach berichtet haben. Denn die Boten, Fahrer und Reinigungskräfte werden nicht als Angestellte, sondern Selbstständige geführt. Sie haben also weder Anspruch auf Urlaubs- noch Krankengeld – was ihre Situation gerade während der Coronapandemie noch angespannter macht.
Es gibt ein Macht-Ungleichgewicht
Doch wo klassische Freiberufler und Selbstständige, zumindest im Idealfall, auf Augenhöhe mit ihren Auftraggebern verhandeln, ist das bei den Gig-Workern meist nicht der Fall. Dadurch, dass die Plattformen als eine Art dritte Person zwischen beiden Parteien stünden, entstehe ein Macht-Ungleichgewicht, meint Martin Risak, Professor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien:
"Ich würde sagen, dass es quasi ein Arbeitnehmer-Verhältnis zu dieser Plattform gibt, die dann diese Person, die diese Leistungen anbietet, an die Kunden vermittelt. Und dieses besondere Verhältnis, nämlich diese extreme Machtposition der Plattform, die ja der Matchmaker, also quasi das Bindeglied zwischen beiden ist. Das macht dieses Verhältnis so besonders."
Beide Seiten haben gute Argumente
Die Beurteilung von Martin Risak unterscheidet sich also von der der anbietenden Plattformen. Im Arbeitsrecht wird ein Angestelltenverhältnis darüber definiert, ob eine Person weisungsgebunden ist – also genau das tun muss, was man ihr gesagt hat.
Aus dieser Perspektive haben die Anbieter der Apps auch nicht Unrecht mit ihrer Einschätzung. Bei der Plattform Helpling können die Reinigungskräfte zum Beispiel ihre Zeit frei einteilen und ihre Preise selbst festlegen.
Gleichzeitig haben diese Vermittlungsagenturen alleine durch ihre Kontrollmöglichkeiten einen hohen Einfluss auf die Arbeiter: Helpling kann die Profile der Reinigungskräfte auf unsichtbar stellen, über die die Kommunikation mit den Kunden läuft, wenn ein Reinigungstermin nicht wahrgenommen wird, können Stornogebühren fällig werden und die Möglichkeit, sich einen Ruf anhand des Bewertungssystems zu erarbeiten, erhöht die Gefahr eines Lock-In-Effektes. Dieser Effekt beschreibt die Tendenz, sich von einer Plattform zum Beispiel abhängig zu machen.
Man kann nicht pauschalisieren
Robert Fuß von der IG-Metall setzt sich seit einigen Jahren für die Rechte von Gig-Workern. Er unterstreicht hingegen, dass es nicht ausreicht, die Plattform anzusehen, wenn man Aussagen über den Beschäftigungsstatus der Arbeiter machen will.
"Wenn man zum Beispiel so ein Kriterium nimmt wie persönliche wirtschaftliche Abhängigkeit, dann ist die Frage: Wie hoch ist eigentlich der Verdienst des einzelnen Beschäftigten? Macht er das nur ein bisschen nebenbei und verdient sich ein Zubrot oder ist das eine Haupterwerbsquelle und ist darauf angewiesen, da zu arbeiten, weil er ansonsten ohne einen relevanten Anteil seines Einkommens dasteht? Das bedeutet, man muss tatsächlich immer an den Beschäftigten anknüpfen."
Diese Unklarheit und unterschiedliche Einschätzungen des Arbeitsverhältnisses zeigt die Komplexität der Situation. Dazu kommt das Problem, dass Selbstständige keine Gewerkschaften im eigentlichen Sinne gründen dürfen, was das Erkämpfen von Arbeitsrechten zusätzlich erschwert.
Sollte die Beweislast umgekehrt werden?
Trotzdem vertritt die IG-Metall und auch ihre Schwestergewerkschaft NGG (Nahrung-Genussmittel-Gaststätten) Gig-Worker in Gerichtsprozessen. Dies sind jedoch nur Einzelfälle und keine Grundsatzentscheidungen. Und zumindest Robert Fuß sagt, dass es eher um Kooperation, als um gesetzliche Regulierung ginge.
So sei im November 2018 bereits eine Ombudsstelle eingerichtet worden, an die sich Gig-Worker von neun kooperierenden Plattformen wenden könnten. Über Beschwerden würde dann dort eine paritätisch besetzte Gruppe entscheiden.
Arbeitsrechtler Martin Risak hingegen wünscht sich eine Anpassung des Arbeitsrechts:
"Es würde helfen, wenn man eine gesetzliche Vermutung aufstellt. Die Gig-Worker würden dann sagen, sie sind Arbeitnehmer der Plattform und wenn die Plattform das nicht möchte, dann muss sie das vor Gericht beweisen. Man würde hier also einfach die Beweislast verschieben und bekäme die Gig-Worker so verstärkt in einen Bereich, in dem das Arbeitsrecht, also ein bereits bestehendes Instrumentarium, angewendet werden kann."
International ist man schon weiter
Im US-Bundesstaat Kalifornien ist man da schon weiter. Ein Gesetz mit dem Namen "AB5" macht es den Fahrdienstleistern Uber und Lyft schwer, ihre Fahrerinnen und Fahrer als Selbstständige zu behandeln. Das hat dazu geführt, dass die App-Anbieter Änderungen in ihren Systemen vorgenommen haben. So wurden beispielsweise Strafzahlungen für abgesagte Fahrten abgeschafft und die Preisgestaltung ist transparenter geworden.
In Großbritannien hat ein Arbeitsgericht bereits 2018 bestätigt, dass Uber-Fahrerinnen und -Fahrer einen Anspruch auf Mindestlohn haben, weil sie angestellt und nicht selbstständig sind. Diese Entscheidung fällte das Gericht nach einer Klage von zwei Fahrern.
Und auch auf EU-Ebene wird momentan ein Kriterienkatalog diskutiert, der bei der Entscheidung "angestellt oder selbstständig" helfen soll. Der zuständige Kommissar hat den Auftrag, einen adäquaten Schutz für Plattformarbeitende zu entwickeln. Zumindest kurzfristig wird sich für Gig-Worker in Deutschland aber wohl nichts ändern.
(hte)