Was jetzt auf betroffene Kunden zukommt
Etwa zweieinhalb Millionen Halter von manipulierten Fahrzeugen können ab Ende Januar mit Briefen vom VW-Konzern rechnen: Der Rückruf beginnt. Kein VW-Kunde sollte die Aufforderung ignorieren, denn im schlimmsten Fall droht der Entzug der Zulassung für das jeweilige Fahrzeug.
"Das Kraftfahrtbundesamt hat diese Nachbesserungsaktion auch anerkannt. Insofern empfehlen wir den Betroffenen diesem Rückruf auch Folge zu leisten. Es wird sich nachher zeigen, inwieweit der Fehler damit behoben werden konnte. Hier müssen entsprechende Prüfungen stattfinden. Es wäre aber verfrüht derzeit zu sagen, dass Mängel und Schäden verbleiben."
Der Bundesverband der Verbraucherschützer rät, sich den Werkstattbesuch und die Umrüstung als "Nachbesserung" vom Händler offiziell bestätigen zu lassen. Die Folgen der Aktion etwa auf Wiederverkaufswert oder Dieselverbrauch sind derzeit völlig unklar. Kraftfahrtbundesamt und ADAC haben entsprechende Vorher-Nachher-Prüfungen angekündigt.
Klagen gegen den Autohändler sind kompliziert
Falls die Umrüstung durch den VW-Konzern nicht erfolgreich ist, haben Autobesitzer die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Klage gegen den jeweiligen Autohändler als Vertragspartner ist theoretisch möglich, aber kompliziert, erklärt Marion Jungbluth vom Bundesverband der Verbraucherschützer:
"Dann müssten sie ihm nachweisen, dass er sie arglistig getäuscht hat, das wird gar nicht möglich sein. Der hat ja auch im besten Wissen Autos verkauft ohne zu wissen, dass die manipuliert worden sind."
Unterdessen melden sich immer mehr VW-Kunden bei der österreichischen Stiftung "Volkswagen Car Claim" mit Sitz in den Niederlanden. Eine Sammelklage wie in den USA ist nach deutschem Rechtssystem nicht möglich. So können deutsche Autobesitzer nur über den Umweg einer Stiftung ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen, erklärt Rechtsanwalt Julius Reiter von der Düsseldorfer Kanzlei, die ein Verhandlungsmandat erarbeitet. Mindestens 60.000 deutsche Autobesitzer hätten sich bereits in der Stiftung organisiert. Ziel sei ein außergerichtlicher Vergleich.
"Also, dass man einen Sammelvergleich schließt für die unterschiedlichen Kategorien und dann können die Leute die geschädigt sind, dies in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass man mit VW ins Gespräch kommt und dass die Bereitschaft da ist, für jeden dieser Schadensfälle einen Ausgleich zu finden."
Anwälte setzen darauf, dass VW freiwillig verhandelt
Die Düsseldorfer Kanzlei setzt darauf, dass der Konzern freiwillig verhandelt. Mit welchem Ergebnis ist völlig offen. Das Wort Sammelklage nimmt Rechtsanwalt Reiter nicht in den Mund.
"Also ich denke, es ist letztlich auch für VW attraktiv, zu versuchen, hierüber zu einer vernünftigen Lösung zu kommen."
Kostenlos und mit nur wenigen Klicks im Internet kann sich jeder geschädigte VW-Kunde bei der Stiftung registrieren und auch wieder abmelden. In Deutschland sehen Verbraucherschützer und ADAC durch das Stiftungsmodell keine Nachteile für geschädigte VW-Kunden. Allerdings fordern Verbraucherschützer schon seit Jahren auch für deutsche Verbraucher die Möglichkeit einer Sammelklage, Marion Jungbluth:
"Dann könnten wir, der Verbraucherzentrale Bundesverband, stellvertretend für die Verbraucher ein Muster durchklagen auf das sich die Verbraucher dann berufen können. So etwas brauchen wir hier dringend."
Keinerlei Anzeichen gibt es derzeit beim VW-Konzern für die von Verbraucherschützern favorisierte Rückkaufaktion. Fest steht, der Druck auf den Konzern wächst.