"Dieses Urteil ist für die GEMA von sehr wichtiger Bedeutung"

Kerstin Bäcker im Gespräch mit Anke Schaefer |
Das Urteil des Hamburger Landgerichts sage klar aus, dass YouTube als Anbieter einer Hosting-Plattform für die Inhalte hafte und zur Verantwortung gezogen werden könne, sagt Kerstin Bäcker, eine der GEMA-Anwältinnen.
Anke Schaefer: Musiker und Künstler, deren Songs von Nutzern auf Plattformen wie YouTube im Internet hochgeladen werden, wollen Geld dafür bekommen. Und das ist auch verständlich. Die Frage ist nur: Wie kann das geregelt werden? Das ist eine der großen Rechts-Fragen dieser Zeit. Seit Langem schon verhandelt in diesem Sinne die GEMA mit der Google-Tochter YouTube. Die GEMA vertritt über 60.000 Dichter, Komponisten und Verleger und sie will also dafür sorgen, dass YouTube aus den Werbeeinnahmen Geld zahlt, wenn die Nutzer Musikvideos hochladen, an denen die GEMA die Rechte besitzt. YouTube aber sieht sich aber nur als reine technische Service-Plattform, als Host Plattform – sagt also, wir sind es ja nicht, die hier die Songs bereitstellen, und lehnt mit diesem Argument das Bezahlen ab. Nun hat die GEMA diesen Streit vor Gericht gebracht – und heute hat das Landgericht Hamburg ein wichtiges Urteil gesprochen.

Am Telefon begrüße ich jetzt Kerstin Bäcker, eine der Anwältinnen, die für die GEMA vor dem Landgericht Hamburg gestritten hat. Guten Abend!

Kerstin Bäcker: Guten Abend!
Schaefer: Frau Bäcker, ist dieses Urteil nun eigentlich nur ein Teilerfolg für die GEMA?

Bäcker: Dieses Urteil ist für die GEMA von sehr wichtiger Bedeutung, weil es ganz klar aussagt, dass YouTube als Host-Anbieter, also als Anbieter einer Hosting-Plattform, für die Inhalte haftet und zur Verantwortung gezogen werden kann. Das werten wir als sehr sehr wichtigen Erfolg. YouTube ist nämlich im Ergebnis dazu verpflichtet, die Nutzung von den konkret mitgeteilten Werken zu unterlassen.

Schaefer: Fakt ist aber nun, dass diese sieben strittigen Titel um die es heute ging, für die die GEMA die Rechte hat, auf YouTube nicht mehr zu sehen sind – man kann sie also nicht mehr hören, nicht mehr angucken. Und kann das eigentlich im Sinne der Urheber, der Musiker sein – die wollen ja gerne Geld für ihre Kunst und so bekommen sie nicht nur kein Geld, sondern sind auch auf YouTube nicht mehr präsent. Ist das im Interesse der Musiker?

Bäcker: Im Interesse der Urheber kann es nicht sein, dass ein Unternehmen Musik nutzt und die Urheber keinerlei Anteile an Einnahmen haben, die YouTube aber durch Werbenutzung akquiriert. Das kann mittel- und langfristig nicht das Interesse der Urheber sein. Deswegen ist es letzten Endes wichtig, dass hier eine angemessene Vergütung für die Urheber erzielt werden kann. Und das ist auch das Ziel und der Auftrag der GEMA.

Schaefer: Und wie möchten Sie diese angemessene Vergütung in Zukunft erreichen?

Bäcker: Die angemessene Vergütung, die Vorstellungen hat die GEMA in ihrem Tarif, in dem VR-OD 9, schon kommuniziert. Dieser Tarif wurde im Dezember 2011 veröffentlicht und enthält den Vergütungsspielraum und die Vorstellungen, die die GEMA hinsichtlich der Vergütung von Diensten wie YouTube hat: Und zwar sind es 10,25 Prozent von den Einnahmen von YouTube und wenn YouTube zwar einerseits eben sehr viel Musik anbietet, aber gleichzeitig sehr wenig Einnahmen erzielt, kann das nicht zu Lasten der Urheber gehen, sondern dann gibt es eben eine Mindestvergütung von 0,6 Cent pro Abruf.

Schaefer: Also das heißt, diese Tarife die Sie jetzt genannt haben sind festgeschrieben und um die geht es konkret und da haben Sie die Hoffnung, dass YouTube da einlenkt?

Bäcker: Diese Tarife stellen letzten Endes das Verhandlungsangebot der GEMA dar. Wenn YouTube mit diesen Tarifen nicht einverstanden ist, dann sieht der vorgesehene Rechtsrahmen vor, dass YouTube sich gegen die Angemessenheit wendet und ein Hinterlegungsverfahren startet. Und dann klärt die Schiedsstelle beim Deutschen Marken- und Patentamt, ob diese Forderungen der GEMA angemessen sind oder nicht. Diesen Weg kann YouTube beschreiten, hat es aber bislang nicht getan.

Das vollständige Gespräch mit Kerstin Bäcker können Sie bis zum 21. September 2012 als MP3-Audio in unserem Audio-On-Demand-Player nachhören.

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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