Wie die EU die Tech-Konzerne regulieren will
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Mit neuen Gesetzen möchte die EU die großen Internetkonzerne besser regulieren. Dabei geht es um Fragen fairen Wirtschaftens, aber auch um besseren Verbraucherschutz. Die Regeln sehen hohe Strafen bei Verstößen vor.
Sie konnte nicht verbergen, dass sie schon bisschen stolz ist auf den Vorschlag: "Was wir Ihnen präsentieren, sind zwei Meilensteine auf unserem Weg, Europa fit für das digitale Zeitalter zu machen." Zwei Meilensteine wollen Kommissionsvize Margarete Vestager und Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton mit ihrem "Digital Services Act" (DSA) und "Digital Markets Act" (DMA) also gesetzt haben.
Die Pakete sorgen für ein einheitliches Regelwerk in der ganzen EU. Es wirkt so Schlupflöchern für Onlinefirmen entgegen sowie unterschiedlichen Standards durch unterschiedliche nationale Gesetze, wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Deutschland zum Beispiel.
Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
Kern der Vorschläge ist es, die Haftung von Plattformen grundsätzlich neu zu regeln. Dabei gilt der Grundsatz: Je größer, desto mehr Verantwortung. Sehr groß, das sind in den Augen der EU-Kommission Plattformen mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der Europäischen Union.
Es ist klar, wer damit gemeint ist: Google, Amazon und Co. Die müssen in Zukunft Vorsorge tragen, dass keine gefälschten Produkte bei Ihnen verkauft werden oder keine illegalen Inhalte wie Hassrede verbreitet werden. Externe Prüferinnen und Prüfer dürfen sie in Zukunft kontrollieren. Auch die Wissenschaft soll Zugang zu Daten erhalten, um mehr über die Funktionsweise der Plattfomen zu lernen.
Die Hauptrolle bei der Aufsicht spielen die Mitgliedsstaaten. Sie werden aber von einem EU-Gremium für digitale Dienste unterstützt. Bei den ganz Großen übernimmt die Kommission die erweiterte Überwachung.
Ein fairer Binnenmarkt
Ob die Tech-Giganten damit zu hart reguliert werden damit? Klares Nein von Thierry Breton:
"'Wir glauben, dieses oder jenes Unternehmen ist zu groß', so etwas sagen wir in Europa nicht. Wir respektieren die Unternehmen. Aber wir sagen: Je größer sie sind, desto mehr müssen sie den Auflagen nachkommen, dem, was uns wichtig ist."
Wichtig ist den Kommissaren auch ein fairer Binnenmarkt. Deswegen wird die Kommission Firmen definieren, die sie für sogenannte Gatekeeper hält. Die bekommen eine "To Do und don’t"-Liste, der sie sich verpflichten müssen.
Was nicht erlaubt sein soll: Gatekeeper dürfen ihre Marktmacht nicht ausnutzen, in dem sie etwa ihre eigenen Dienste oder Produkte pushen oder die Daten der Konkurrenz ausnutzen, um selbst noch größer und mächtiger zu werden.
Mehr Schutz für die Verbraucher
Beim DSA drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, beim DMA zehn Prozent des Jahresumsatzes. Bei systematischen Vergehen könnten die Plattformen gezwungen werden, einen Teil ihres Geschäftsbereiches abzugeben.
Für die User sollen die Regeln mehr Transparenz schaffen. Auch wenn keine Algorithmen offengelegt werden, sollen die Plattformen darüber aufklären, warum eine bestimmte Anzeige oder Information zu sehen war. Die Plattformen sollen dafür Sorge tragen, dass sie wissen, wer ihre Händler sind. Das soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefälschten Produkten schützen.
Auch legale Inhalte könnten gelöscht werden
Es bleibt zwar dabei, dass Plattformen grundsätzlich nicht für die Inhalte ihrer User haften. Aber der Teufel stecke im Detail, meint der SPD-Digitalexperte im Europaparlament Tiemo Wölken:
"Wir stehen wieder vor dem großen Problem des Overblocking, dass also auch legale Inhalte gelöscht werden aufgrund der Haftungsverschärfung. Deswegen ist Artikel 14 Absatz 3, wie er jetzt vorgeschlagen ist, eine grundlegende Systemänderung und sehr problematisch."
Falls die Haftung tatsächlich schon in dem Moment eintritt, in dem die Plattform von einem mutmaßlich illegalen Inhalt erfährt, würde das das Overblocking begünstigen, warnt Wölken.
Ein langwieriger Prozess
Die Verhandlungen mit Mitgliedsländern und Parlament dürften hart und langwierig werden, auch wenn die Digitalpolitikerinnen und -politiker im Parlament die beiden Pakete grundsätzlich gut finden. Ebenso wird es wohl hartnäckiges Lobbying rund um die Verhandlungen geben. Bis DSA und DMA Gesetz werden, dürften Jahre vergehen.
(Paul Vorreiter)
Sebastian Schwemer ist Associate Professor am Center for Information and Innovation Law an der Universität Kopenhagen und hat die EU bei den Gesetzesentwürfen beraten. Im angefügten Interview unterstreicht er die Dringlichkeit, die 20 Jahre alte E-Commerce-Regelungen zu aktualisieren. Das Internet von heute, in dem internationale Konzerne als zentrale Player auftreten, sei ein anderes als das zu Zeiten der ursprünglichen Regelungen.
Ein privilegierter Zugang zu Plattformen
Schwemer ist zuversichtlich, dass die neuen Gesetzespakete hinreichend Mechanismen zur effizienten Regulierung bereitstellen. Doch das "Overblocking", also das voreilige Löschen an sich legaler Inhalte, bleibe problematisch.
"Erstens muss man festhalten, dass schon heute viele Plattformen mit sogenannten Trusted Flaggern, also vertrauenswürdigen Hinweisgebern, zusammenarbeiten. Nach dem DSA-Entwurf werden Plattformen jetzt dazu verpflichtet, mit solchen Hinweisgebern zu arbeiten."
Zu diesen Trusted Notifiern zählen beispielsweise NGOs, Interessensorganisationen, Behörden oder andere Akteure, die kollektive Interessen vertreten und ein besonderes Wissen über einen bestimmten Rechtsbereich und bestimmte Formen von illegalen Inhalten haben. Diese erhalten einen privilegierten Zugang zur Plattform, um illegale Inhalte zu kennzeichnen.
"Der Hintergrund ist natürlich, dass diese 'vertrauenswürdigen Hinweisgeber' besonderes Wissen in ihrem Bereich haben, aber natürlich auch ein besonders großes Interesse, Inhalte zu entfernen." Es besteht das Risiko, dass Plattformen die Löschvorschläge im Schnellverfahren akzeptieren, ohne sie genauer zu prüfen. Was dann problematisch wird, wenn fälschlicherweise legale Inhalte markiert werden.
Behörden haben Mitspracherecht
Deswegen stellt sich unter anderem die Frage danach, welche Stellen in den in den Genuss eines solchen privilegierten Zugangs kommen.
"Wenn sich falsche Hinweise häufen, wird der Hinweisgeber zeitweise vom Schnellverfahren ausgeschlossen", erklärt Schwemer. "Dies gilt nach dem derzeitigen Entwurf nur für Onlineplattformen, nicht aber für andere Dienste, die eventuell freiwillig mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern zusammenarbeiten."
(thg)