Kritik am neuen Gesetz
In Deutschland geborene Kinder von Zuwandererfamilien können künftig beide Staatsangehörigkeiten behalten. Für den Grünen-Politiker Volker Beck ist das neue Gesetz ein "Bürokratie-Monstrum", das noch immer benachteiligt.
Wer in Deutschland geboren und auch aufgewachsen ist, muss sich nicht mehr zwischen zwei Pässen entscheiden, sondern kann beide behalten. Voraussetzung: Bis zum 21. Geburtstag muss jemand mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule gegangen sein. Als Nachweis muss ein deutsches Schulabschluss- oder ein Ausbildungszeugnis vorgelegt werden.
Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, hat die neue Gesetzesregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft im Deutschlandradio Kultur als "Bürokratie-Monster" bezeichnet.
Nur ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Behörden?
Der Grünen-Politiker sagte: "Ich glaube, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes langsam auch die Bürokratie-Maschine anläuft und jede Menge bürokratische Stilblüten gebären wird – wo vielleicht auch die Autoren des Gesetzes bezweifeln: Ob das alles so sinnvoll ist und dass wir hier ein Arbeitsbeschaffungsprogramm bei Ausländerbehörden und Meldeämtern geschaffen haben, weil wir eine klare Regelung als Gesetzgeber gefürchtet haben."
Beck sagte, das neue Gesetz ändere nichts an dem Signal, dass ein Kind, das in Deutschland geboren sei, sich erst bewähren müsse, damit es den deutschen Pass behalten dürfe. Er kritisierte zudem, dass für die vor 1990 Geborenen die neue Regelung nicht rückwirkend ebenfalls gelte. Sie benachteilige die Kinder er ersten und zweiten Zuwanderer-Generation und sei alles andere als europäisch gedacht. Ein Kind, das in Deutschland geboren werde, solle automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.