Drama Spätabtreibung
Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit zum Beispiel auf das so genannte Down-Syndrom versetzt viele werdende Eltern in Panik. Meist lautet dann die Entscheidung, das eigentliche Wunschkind spät abzutreiben. In der Frauenklinik im Berliner Westend wird damit sensibel umgegangen. Drei Tage Bedenkzeit bekommt die Schwangere. Das ist nicht überall so.
Vielen Frauen mit Risikoschwangerschaften wird erst nach einer Fruchtwasseruntersuchung klar, in welches Dilemma sie sich damit eventuell bringen. Zwar kann man die Behinderung eines Fötus erkennen, die therapierbar sind, aber auch Behinderungen, gegen die selbst die modernste Medizin nichts ausrichten kann.
Erfährt man einen solchen Befund ab der 22. Schwangerschaftswoche, ist das Kind dann bereits in einigen Fällen auch mit Behinderung außerhalb des Mutterleibes als Frühgeborenes lebensfähig. Die Testergebnisse geben oft nur erhöhte Wahrscheinlichkeiten an, ganz sicher sind sie nicht immer.
Doch schon eine solche erhöhte Wahrscheinlichkeit auf Trisomie 21, des so genannten Down-Syndroms versetzt viele Paare in Panik. Meist lautet dann die Entscheidung, das eigentliche Wunschkind spät abzutreiben, weil man sich damit überfordert fühlt.
Der Berliner Gynäkologe und Reproduktionsmediziner Heribert Kentenich gehört zu den Ärzten, die damit viel Erfahrung haben:
"Wenn wir uns jetzt auf die Spätabtreibungen konzentrieren, dann sind da ja meistens Abtreibungen mit gemeint, die dann stattfinden, wenn das Kind potenziell leben kann. Und das ist so mit die zugespitzteste Situation, dass Kinder - wenn sie normal geboren würden - halt vom Kinderarzt aufgenommen würden und dann auch auf die Intensivstation kämen."
In seiner Frauenklinik im Berliner Westend wird damit sensibel umgegangen. Drei Tage Bedenkzeit bekommt die Schwangere. Das ist nicht überall in Deutschland so. Oft geht es nach dem Schema:
Freitagmorgens Diagnose, Freitagnachmittags Einweisung in die Klinik und Einleitung des Abbruchs. Inakzeptabel, findet das die Bundesärztekammer und eben auch Heribert Kentenich. Er setzt sich seit Jahren für eine gesetzliche Beratungsregelung ein, damit die Paare nicht unter Schock etwas entscheiden, was sie später bereuen.
Die Diagnosen sind oft nur vorläufig, Ärzte betonen in der heutigen Praxis stark das Risiko und raten fast reflexartig zur Abtreibung. Dabei sind sich Kirchen, Ärzteverbände und eigentlich auch die Politik darüber vollkommen einig, dass es nicht nur in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft eine Beratungsregelung geben muss, sondern auch danach.
Keiner fordert eine Verschärfung der Abbruchregelung, da manche diagnostizierte Schädigung spätestens nach der Geburt tatsächlich zum Tode des Kindes führt. Und es ist gesellschaftlicher Konsens aus den langen §218-Debatten, dass das Leben des Kindes nicht gegen die Mutter mit Gesetzen und Zwang durchgesetzt werden kann. Das trägt auch die evangelische Kirche mit.
Doch die Politik drückt sich seit Jahren um die Regelung, auch die Regierung Merkel, obwohl das Thema als Problem im Koalitionsvertrag immerhin erwähnt wurde. Stephan Reimers verhandelt im Namen des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands mit dem Bundestag und hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben:
" Ich sehe es so, dass viele verantwortliche Politikerinnen und Politiker schon einen hohen Handlungsdruck sehen, deshalb gehe ich davon aus, dass es noch im ersten Halbjahr dieses Jahres zu einem Gruppenantrag kommen wird. Weil: das kann die Politik nicht weiter vor sich herschieben. Sie ist in der Pflicht und hat (verantwortliche Politiker haben) auch gegenüber den Kirchen, signalisiert dass sie etwas tun wollen."
Erfährt man einen solchen Befund ab der 22. Schwangerschaftswoche, ist das Kind dann bereits in einigen Fällen auch mit Behinderung außerhalb des Mutterleibes als Frühgeborenes lebensfähig. Die Testergebnisse geben oft nur erhöhte Wahrscheinlichkeiten an, ganz sicher sind sie nicht immer.
Doch schon eine solche erhöhte Wahrscheinlichkeit auf Trisomie 21, des so genannten Down-Syndroms versetzt viele Paare in Panik. Meist lautet dann die Entscheidung, das eigentliche Wunschkind spät abzutreiben, weil man sich damit überfordert fühlt.
Der Berliner Gynäkologe und Reproduktionsmediziner Heribert Kentenich gehört zu den Ärzten, die damit viel Erfahrung haben:
"Wenn wir uns jetzt auf die Spätabtreibungen konzentrieren, dann sind da ja meistens Abtreibungen mit gemeint, die dann stattfinden, wenn das Kind potenziell leben kann. Und das ist so mit die zugespitzteste Situation, dass Kinder - wenn sie normal geboren würden - halt vom Kinderarzt aufgenommen würden und dann auch auf die Intensivstation kämen."
In seiner Frauenklinik im Berliner Westend wird damit sensibel umgegangen. Drei Tage Bedenkzeit bekommt die Schwangere. Das ist nicht überall in Deutschland so. Oft geht es nach dem Schema:
Freitagmorgens Diagnose, Freitagnachmittags Einweisung in die Klinik und Einleitung des Abbruchs. Inakzeptabel, findet das die Bundesärztekammer und eben auch Heribert Kentenich. Er setzt sich seit Jahren für eine gesetzliche Beratungsregelung ein, damit die Paare nicht unter Schock etwas entscheiden, was sie später bereuen.
Die Diagnosen sind oft nur vorläufig, Ärzte betonen in der heutigen Praxis stark das Risiko und raten fast reflexartig zur Abtreibung. Dabei sind sich Kirchen, Ärzteverbände und eigentlich auch die Politik darüber vollkommen einig, dass es nicht nur in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft eine Beratungsregelung geben muss, sondern auch danach.
Keiner fordert eine Verschärfung der Abbruchregelung, da manche diagnostizierte Schädigung spätestens nach der Geburt tatsächlich zum Tode des Kindes führt. Und es ist gesellschaftlicher Konsens aus den langen §218-Debatten, dass das Leben des Kindes nicht gegen die Mutter mit Gesetzen und Zwang durchgesetzt werden kann. Das trägt auch die evangelische Kirche mit.
Doch die Politik drückt sich seit Jahren um die Regelung, auch die Regierung Merkel, obwohl das Thema als Problem im Koalitionsvertrag immerhin erwähnt wurde. Stephan Reimers verhandelt im Namen des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands mit dem Bundestag und hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben:
" Ich sehe es so, dass viele verantwortliche Politikerinnen und Politiker schon einen hohen Handlungsdruck sehen, deshalb gehe ich davon aus, dass es noch im ersten Halbjahr dieses Jahres zu einem Gruppenantrag kommen wird. Weil: das kann die Politik nicht weiter vor sich herschieben. Sie ist in der Pflicht und hat (verantwortliche Politiker haben) auch gegenüber den Kirchen, signalisiert dass sie etwas tun wollen."