Über Coronahürden zum Gastauftritt in der Schweiz
03:42 Minuten
In der Schweiz sind vielerorts die Theater noch geöffnet. Doch für Ensembles aus Deutschland, die dort auftreten wollen, ist es ein schwer und bürokratischer Weg, bis sie schließlich vor "Menschen ohne Münder" spielen können.
Beim fünften Zoom-Call zur Planung lass ich den Kopf auf die Tischplatte knallen. Fahren wir jetzt oder fahren wir nicht auf Gastspiel in die Schweiz? Dort sind die Theater nämlich, anders als in Deutschland, wo die Infektionszahlen viermal niedriger sind, im November noch geöffnet. 50 Zuschauende dürfen mit Masken und Abstand gemeinsam in einem Theatersaal sitzen.
20 Tage in Quarantäne
Außer in Bern. Aber da machen sie vielleicht wieder auf. Wenn ja, findet das Gastspiel des Theaterkollektivs statt, in dem ich arbeite. Wenn nicht, fahren wir nach dem ersten Gastspiel, das in Basel stattfindet, wieder nach Hause.
Okay, und wann erfahren wir das? Unklar. Die Tage dazwischen, wie verbringen wir die? Fahren wir da wieder nach Berlin zurück? Bleiben wir in der Schweiz und harren der Dinge? Steigen wir auf einen Berg und tun so, als gäbe es die ganze Scheiße nicht? Und dürfen wir danach überhaupt wieder nach Deutschland einreisen?
Die Quarantäneverordnungen bei Einreise aus einem Risikogebiet ändern sich zwischen Zoom-Call 1 und Zoom-Call 5 ungefähr achtmal. Am Ende gilt Folgendes: Die erste Möglichkeit ist, wir begeben uns zehn Tage in Quarantäne, die nach dem fünften Tag durch einen negativen Corona-Test abgekürzt werden darf, wobei man in Berlin nach symptomfreier Testung inzwischen mitunter bis zu sechs Tage auf Ergebnisse warten kann. Und das zweimal innerhalb eines Monats. Macht theoretisch 20 Tage häusliche Isolation für fünf Vorstellungen, wenn es schlecht läuft. Das kann niemand von uns leisten. Wir haben auch noch andere Jobs, Kinder oder Mitbewohnerinnen und Mitbewohner.
In der Telefonwarteschleife
Die zweite Möglichkeit ist: Wir finden heraus, ob Theatergastspiele als "zwingend notwendige berufliche Aufenthalte" gelten, für die eine Aussetzung der Quarantänepflicht beantragt werden darf. Wie finden wir das raus? Und wo könnten wir die beantragen, falls wir es herausfinden?
"Ich häng seit drei Tagen in der Telefonwarteschleife der Berliner Gesundheitsämter", sagt eine. "Ich habe das ganze Internet durchsucht", sagt eine andere, "aber nur Informationen aus NRW gefunden". Leider variieren die Regelungen je nach Bezirk, erfahren wir. Nicht mal Bundesland. Bezirk!
Schließlich sind unsere Kolleginnen in Bern erfolgreich. Sie bekommen jemanden ans Telefon und bringen gute Neuigkeiten: Theater ist dringend genug. Wie schön. Wir müssen uns nur noch schnell den Passierschein A38 besorgen, dann kann es losgehen.
In Basel spielen wir zwei ausverkaufte Vorstellungen vor Menschen ohne Münder, die uns mit den Augen anlächeln. Wir freuen uns, unseren Beruf ausüben zu dürfen. Zwischen Verantwortungsbewusstsein, Verpflichtung und Pragmatismus war bis jetzt überhaupt kein Platz, sich zu fragen, wofür überhaupt der ganze Stress: dafür.
Im Zug zurück nach Berlin
Anschließend gibt es einen Gruppenausflug zum Corona-Test. Der kostet pro Kopf 160 Franken, was ungefähr die Hälfte meiner Abendgage ist. Hammerdeal. Immerhin kommen die Ergebnisse innerhalb von wenigen Stunden und alle Tests sind negativ. Kurz darauf wird Bern doch abgesagt, weil dort die Theater noch zwei weitere Wochen geschlossen bleiben müssen. Dabei hatten wir es doch endlich alles zu Ende geplant. Mir fällt noch mal der Kopf auf die Tischplatte.
Dann sitze ich in einem leeren ICE zurück nach Berlin und halte aufgeregt meine Dokumente parat: ein negatives Testergebnis, eine sogenannte Aussteigerkarte, in der steht, wo ich herkomme und wo ich mich die nächsten zwei Wochen aufhalten werde, sowie ein Schreiben vom Theater, welches Auskunft über meine vertragliche Verpflichtung zur Gastspieltätigkeit gibt und meine Freistellung von der Quarantänepflicht erbittet. Niemand will sie sehen.