Autorin: Gaby Mayr
Regie: Roman Neumann
Ton: Christoph Richter
Redaktion: Constanze Lehmann
Produktion: Deutschlandfunk Kultur 2019
Viele Täter, wenig Gerechtigkeit
31:28 Minuten
Vor einem Jahr trat die Deutsche Bischofskonferenz mit der Missbrauchsstudie vor die Öffentlichkeit. Seitdem wird gegen mögliche Täter ermittelt, mit wenig Erfolg. Weswegen werden so wenige Täter zur Rechenschaft gezogen?
"Die Staatsanwaltschaft Limburg nimmt keine Ermittlungen zu Fällen sexuellen Missbrauchs in der dortigen katholischen Diözese auf. Die Behörde erklärte, es gäbe keinen konkreten Anfangsverdacht. Die Auswertung der Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz..."
"Es war ein kleiner Ort in Hessen, wo abends dann die Bürgersteige hochgeklappt werden, und dann ist Ruhe. Und meistens ist da tagsüber auch schon Ruhe. Es war eine Kirche, und da war eben das Pfarrhaus direkt an der Kirche dran, wo ich mein eigenes kleines Zimmer hatte. Also, der Priester, mein Pflegevater lebte dort allein."
Kai Christian Moritz, 43 Jahre. Seine Mutter stirbt, als er zehn ist. Nach ihrem Tod lebt Kai Christian bei seinem Cousin, einem katholischen Pfarrer.
"Ich mochte ihn, der war irgendwie so ein kumpeliger Typ, war nett, war dicklich, hatte einen lieben Hund. Und dann sitzt man auch abends mal auf dem Sofa, lehnt sich aneinander, und dann geht es halt so ganz subtil mit Streicheln los, vorher geduscht, dann sitzt man nur mit Badetuch da. Irgendwann ging es dann auch mit Küssen weiter, bis es dann auch eben dazu kommt, das so aneinander Reiben, das dann zur Ejakulation führt. Später wurde es dann auch mit Eindringen, Penetration verbunden, was für mich einfach zu schmerzhaft war, deswegen ging das nur, dass ich das bei ihm gemacht habe."
Kai Christian Moritz ist einer von Tausenden Betroffenen sexualisierter Gewalt durch katholische Geistliche.
"Es war ein kleiner Ort in Hessen, wo abends dann die Bürgersteige hochgeklappt werden, und dann ist Ruhe. Und meistens ist da tagsüber auch schon Ruhe. Es war eine Kirche, und da war eben das Pfarrhaus direkt an der Kirche dran, wo ich mein eigenes kleines Zimmer hatte. Also, der Priester, mein Pflegevater lebte dort allein."
Kai Christian Moritz, 43 Jahre. Seine Mutter stirbt, als er zehn ist. Nach ihrem Tod lebt Kai Christian bei seinem Cousin, einem katholischen Pfarrer.
"Ich mochte ihn, der war irgendwie so ein kumpeliger Typ, war nett, war dicklich, hatte einen lieben Hund. Und dann sitzt man auch abends mal auf dem Sofa, lehnt sich aneinander, und dann geht es halt so ganz subtil mit Streicheln los, vorher geduscht, dann sitzt man nur mit Badetuch da. Irgendwann ging es dann auch mit Küssen weiter, bis es dann auch eben dazu kommt, das so aneinander Reiben, das dann zur Ejakulation führt. Später wurde es dann auch mit Eindringen, Penetration verbunden, was für mich einfach zu schmerzhaft war, deswegen ging das nur, dass ich das bei ihm gemacht habe."
Kai Christian Moritz ist einer von Tausenden Betroffenen sexualisierter Gewalt durch katholische Geistliche.
Tausende Betroffene sexualisierter Gewalt
Im September 2018 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz eine in ihrem Auftrag erstellte wissenschaftliche Untersuchung über "Sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige". Leiter der interdisziplinären Studie war der Psychiater und Neurologe Harald Dreßing:
"Da wurden mehr als 38.000 Personalakten von Klerikern durchgesehen, beginnend ab 1946 bis 2014, ob sich in diesen Akten irgendein Hinweis auf eine Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs findet. Und die Zahlen daraus, das sind ja dann die Zahlen, die wirklich wie ein Tsunami einmal um die Welt gegangen sind, also diese Zahlen von 4,4 Prozent der Kleriker, von denen Akten durchgesehen wurden, sind des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden. Also 1670 Kleriker ist schon eine beachtliche Zahl, und die Stichprobe, die wir da durchgesehen haben, auch eine sehr große Stichprobe."
"Da wurden mehr als 38.000 Personalakten von Klerikern durchgesehen, beginnend ab 1946 bis 2014, ob sich in diesen Akten irgendein Hinweis auf eine Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs findet. Und die Zahlen daraus, das sind ja dann die Zahlen, die wirklich wie ein Tsunami einmal um die Welt gegangen sind, also diese Zahlen von 4,4 Prozent der Kleriker, von denen Akten durchgesehen wurden, sind des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden. Also 1670 Kleriker ist schon eine beachtliche Zahl, und die Stichprobe, die wir da durchgesehen haben, auch eine sehr große Stichprobe."
Die MHG-Studie – so benannt nach Mannheim, Heidelberg und Gießen, den Standorten der für die Studie verantwortlichen Institute – hat erstmals in Deutschland das Thema "Sexualisierte Gewalt in der Kirche" grundlegend untersucht, wenn auch nur den Teilaspekt von sogenanntem sexuellem "Missbrauch" an Kindern und Jugendlichen.
Bis dahin gab es immer mal Meldungen über einzelne übergriffige Kleriker – aber die Berichte schienen schnell wieder vergessen. Erst ab 2010, nach Enthüllungen über massive Fälle sexualisierter Gewalt am Canisius Kolleg, einem katholischen Gymnasium in Berlin, folgte eine gründliche Berichterstattung über einzelne Einrichtungen. Die MHG-Studie liefert nun ein umfassendes Bild.
"Wir haben keine einzige Akte selbst gesehen"
Dreßing ist schon oft zu der Studie interviewt worden. Er nimmt sich dennoch Zeit, weicht keiner Frage aus.
Und Fragen stellen sich. Zum Beispiel durften die Forschenden nicht selber in die Kirchenarchive gehen. Nur Beschäftigte oder Beauftragte der Bistümer sahen die Originalunterlagen. Sie entschieden, was in die Fragebögen der MHG-Forscherinnen und Forscher eingetragen wurde.
"Wir haben keine einzige Akte selbst gesehen von diesen Personalakten. Man kann sich natürlich als Wissenschaftler fragen: Lasse ich mich auf so etwas ein? Also, normalerweise will ein Wissenschaftler die Quellen selbst sehen."
Und Fragen stellen sich. Zum Beispiel durften die Forschenden nicht selber in die Kirchenarchive gehen. Nur Beschäftigte oder Beauftragte der Bistümer sahen die Originalunterlagen. Sie entschieden, was in die Fragebögen der MHG-Forscherinnen und Forscher eingetragen wurde.
"Wir haben keine einzige Akte selbst gesehen von diesen Personalakten. Man kann sich natürlich als Wissenschaftler fragen: Lasse ich mich auf so etwas ein? Also, normalerweise will ein Wissenschaftler die Quellen selbst sehen."
Harald Dreßing macht die Datenschutzlage in Deutschland mit verantwortlich für diese Vorgehensweise. Es sei zum Beispiel unklar, wie sich Forschende verhalten müssten, wenn sie im Archiv Hinweise auf strafbare Handlungen entdecken – müssen sie die für sich behalten? Oder: Was dürfen Betroffene erfahren?
Die MHG-Studie enthält neben der Analyse der Personalakten sechs weitere Kapitel, die "sexuellen Missbrauch" durch katholische Kleriker aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten, darunter Befragungen von Tätern und von Betroffenen.
"Das ist die Spitze des Eisbergs"
Studienleiter Dreßing sieht sogar einen Vorteil in dem von der katholischen Kirche durchgesetzten Verfahren:
"1670 Kleriker sind beschuldigt – 4,4 Prozent aller Kleriker, von denen Akten durchgesehen wurden. Das ist jetzt eine Zahl, die uns die kirchlichen Rechercheteams sozusagen geliefert haben. Hinter die niemand mehr zurück kann. Und wir können sicher sagen: Das ist die Spitze des Eisbergs. Weniger war es sicherlich nicht. Wir wissen, es war sicherlich mehr. Denn wir wissen auch: Es sind Akten vernichtet worden, es sind auch Akten manipuliert worden. Also wo erkennbar, das haben uns die Rechercheteams dann auch berichtet, Dinge entfernt worden sind aus den Akten. Wie hoch dieses Dunkelfeld ist, das wissen wir natürlich nicht."
Für Staatsanwaltschaften landauf, landab wirkte die MHG-Studie wie ein Weckruf.
Alexander Badle ist Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt – die ist unter anderem für Limburg zuständig.
"Durch die Studie wurde klar, dass wir uns als Staatsanwaltschaft natürlich mit diesem Thema werden befassen müssen."
"1670 Kleriker sind beschuldigt – 4,4 Prozent aller Kleriker, von denen Akten durchgesehen wurden. Das ist jetzt eine Zahl, die uns die kirchlichen Rechercheteams sozusagen geliefert haben. Hinter die niemand mehr zurück kann. Und wir können sicher sagen: Das ist die Spitze des Eisbergs. Weniger war es sicherlich nicht. Wir wissen, es war sicherlich mehr. Denn wir wissen auch: Es sind Akten vernichtet worden, es sind auch Akten manipuliert worden. Also wo erkennbar, das haben uns die Rechercheteams dann auch berichtet, Dinge entfernt worden sind aus den Akten. Wie hoch dieses Dunkelfeld ist, das wissen wir natürlich nicht."
Für Staatsanwaltschaften landauf, landab wirkte die MHG-Studie wie ein Weckruf.
Alexander Badle ist Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt – die ist unter anderem für Limburg zuständig.
"Durch die Studie wurde klar, dass wir uns als Staatsanwaltschaft natürlich mit diesem Thema werden befassen müssen."
Anonymisierte Angaben der Studie helfen Ermittlern kaum
Auf die Strafverfolgungsbehörden schien einiges an Arbeit zuzukommen. Immerhin stand in der MHG-Studie, dass bei über 80 Prozent der Vorfälle die Betroffenen keine Anzeige erstattet hätten. Allerdings: Die anonymisierten Angaben der Studie helfen den Ermittlern kaum, denn "wir als Strafverfolgungsbehörde haben den Auftrag, konkrete Einzelfälle daraufhin zu prüfen, ob ein strafrechtsrelevanter Anfangsverdacht vorliegt".
Ohne einen konkreten "Anfangsverdacht" darf keine Staatsanwaltschaft ermitteln. Anfangsverdacht kann die Anzeige des Opfers einer Tat sein – oder eine Zeugenaussage. Die Selbstanzeige eines Tatverdächtigen oder der Vermerk in einer Akte oder Veröffentlichungen.
Aber was tun, wenn Veröffentlichungen so allgemein gehalten sind wie die MHG-Studie? Kein einziger Name wird genannt, es wird nicht einmal nach Diözesen unterschieden.
"Unser Behördenleiter hat dann entschieden, dass er Kontakt aufnimmt mit Verantwortlichen aus den Bistümern, bei denen eine Zuständigkeit für hessische Staatsanwaltschaft eben besteht."
Der hessische Generalstaatsanwalt bat die Bistümer um die entsprechenden Unterlagen, damit seine Staatsanwaltschaften in Fulda, Limburg und Mainz prüfen können, ob sich darin Vorfälle befinden, die nach dem Gesetz strafbar sind. Der Auftritt des Generalstaatsanwalts sei eindeutig gewesen, sagt sein Sprecher Alexander Badle:
"Es ist zu keinem Zeitpunkt im Unklaren geblieben, dass wir nicht als Bittsteller kommen, und dass wir nicht in der Position sind, dass wir, wenn die Bistümer uns den Zugriff auf bestimmte Informationen verwehren, dass wir dann auf dem Absatz umkehren und nicht wiederkommen."
Ohne einen konkreten "Anfangsverdacht" darf keine Staatsanwaltschaft ermitteln. Anfangsverdacht kann die Anzeige des Opfers einer Tat sein – oder eine Zeugenaussage. Die Selbstanzeige eines Tatverdächtigen oder der Vermerk in einer Akte oder Veröffentlichungen.
Aber was tun, wenn Veröffentlichungen so allgemein gehalten sind wie die MHG-Studie? Kein einziger Name wird genannt, es wird nicht einmal nach Diözesen unterschieden.
"Unser Behördenleiter hat dann entschieden, dass er Kontakt aufnimmt mit Verantwortlichen aus den Bistümern, bei denen eine Zuständigkeit für hessische Staatsanwaltschaft eben besteht."
Der hessische Generalstaatsanwalt bat die Bistümer um die entsprechenden Unterlagen, damit seine Staatsanwaltschaften in Fulda, Limburg und Mainz prüfen können, ob sich darin Vorfälle befinden, die nach dem Gesetz strafbar sind. Der Auftritt des Generalstaatsanwalts sei eindeutig gewesen, sagt sein Sprecher Alexander Badle:
"Es ist zu keinem Zeitpunkt im Unklaren geblieben, dass wir nicht als Bittsteller kommen, und dass wir nicht in der Position sind, dass wir, wenn die Bistümer uns den Zugriff auf bestimmte Informationen verwehren, dass wir dann auf dem Absatz umkehren und nicht wiederkommen."
Staatsanwälte agieren zurückhaltend
In ganz Deutschland fanden in den Monaten nach Veröffentlichung der MHG-Studie derartige Gespräche statt. Auf Initiative des Generalsstaatsanwalts, wie in Hessen, auf Initiative der zuständigen Staatsanwaltschaft, wie etwa in Köln. Oder auch auf Initiative des Bistums. 27 katholische Bistümer gibt es in Deutschland.
Und die Bistümer haben geliefert. Zu Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen ist es bisher in keinem Fall gekommen. Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Kirche, Bischof Stephan Ackermann, ist nicht überrascht:
"Weil wir sehr deutlich den Staatsanwaltschaften signalisiert haben, dass wir selbstverständlich kooperationsbereit sind. Das heißt, Akten sind überstellt worden, Gespräche wurden geführt, also insofern, glaube ich, war überhaupt keine Notwendigkeit jetzt hier, dass man also Räume durchsuchen müsste."
Und wenn doch eine Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung gelangt, dass sie selber nachsehen möchte und mit einem Durchsuchungsbeschluss vor einer Bistumstür steht?
"Der Bischof würde die Tür öffnen. Denn er muss sich ja an die Rechtslage halten. Es gibt ja keine Konkurrenz zwischen der staatlichen Gesetzgebung und der kirchlichen Gesetzgebung. Da gibt es keinen rechtsfreien Raum, wo die Kirche agieren könnte und sich der staatlichen Gesetzgebung entzieht."
Das ist für katholische Würdenträger noch nicht lange selbstverständlich.
"Da hat es in der Vergangenheit sicher auch andere Weisen des Umgangs gegeben. Aber die Lage ist spätestens 2010 sehr klar und danach ist zu handeln."
Und die Bistümer haben geliefert. Zu Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen ist es bisher in keinem Fall gekommen. Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Kirche, Bischof Stephan Ackermann, ist nicht überrascht:
"Weil wir sehr deutlich den Staatsanwaltschaften signalisiert haben, dass wir selbstverständlich kooperationsbereit sind. Das heißt, Akten sind überstellt worden, Gespräche wurden geführt, also insofern, glaube ich, war überhaupt keine Notwendigkeit jetzt hier, dass man also Räume durchsuchen müsste."
Und wenn doch eine Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung gelangt, dass sie selber nachsehen möchte und mit einem Durchsuchungsbeschluss vor einer Bistumstür steht?
"Der Bischof würde die Tür öffnen. Denn er muss sich ja an die Rechtslage halten. Es gibt ja keine Konkurrenz zwischen der staatlichen Gesetzgebung und der kirchlichen Gesetzgebung. Da gibt es keinen rechtsfreien Raum, wo die Kirche agieren könnte und sich der staatlichen Gesetzgebung entzieht."
Das ist für katholische Würdenträger noch nicht lange selbstverständlich.
"Da hat es in der Vergangenheit sicher auch andere Weisen des Umgangs gegeben. Aber die Lage ist spätestens 2010 sehr klar und danach ist zu handeln."
Keine Durchsuchungen wie bei der Deutschen Bank
Auch andere Großorganisationen wie Banken und Konzerne versprechen Kooperation mit den Strafverfolgern, wenn sie in deren Visier geraten. Und Staatsanwaltschaften nutzen Möglichkeiten der Zusammenarbeit, weil es die Ermittlungen weiterbringt. Aber obendrein durchsuchen sie die Räume der Beschuldigten, Computer und Akten werden beschlagnahmt. Die Deutsche Bank und VW sind die spektakulärsten Beispiele aus jüngster Zeit.
Anders der Umgang mit der katholischen Kirche. Auch wenn mir Staatsanwälte immer wieder versichert haben, dass alle gleich behandelt würden. Und manche Strafverfolger deuten sogar an, dass sie überhaupt nicht kirchennah seien.
Erich Joester, renommierter Strafverteidiger aus Bremen, sieht den Auftritt der Strafverfolger gegenüber der katholischen Kirche kritisch:
"Das ist so, wenn man denjenigen, den man verfolgen will, selber danach fragt, ob er verfolgt werden möchte – dann wird man nicht viel erwarten können."
Strafverteidiger Joester sucht nach einer Erklärung für die Zurückhaltung der Staatsanwälte:
"Möglicherweise hat man hier etwas mehr Respekt aus historischen Gründen vor der Kirche. Man kann sich hier kaum vorstellen, dass Kirchenräume oder gar Synagogen durchsucht würden. Das würde hier doch einen Aufstand geben."
Anders der Umgang mit der katholischen Kirche. Auch wenn mir Staatsanwälte immer wieder versichert haben, dass alle gleich behandelt würden. Und manche Strafverfolger deuten sogar an, dass sie überhaupt nicht kirchennah seien.
Erich Joester, renommierter Strafverteidiger aus Bremen, sieht den Auftritt der Strafverfolger gegenüber der katholischen Kirche kritisch:
"Das ist so, wenn man denjenigen, den man verfolgen will, selber danach fragt, ob er verfolgt werden möchte – dann wird man nicht viel erwarten können."
Strafverteidiger Joester sucht nach einer Erklärung für die Zurückhaltung der Staatsanwälte:
"Möglicherweise hat man hier etwas mehr Respekt aus historischen Gründen vor der Kirche. Man kann sich hier kaum vorstellen, dass Kirchenräume oder gar Synagogen durchsucht würden. Das würde hier doch einen Aufstand geben."
"Es gibt klare Erkenntnisse, dass Akten manipuliert wurden"
Im Februar 2019 sprach der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auf einer Pressekonferenz in Rom unmissverständlich, so schien es, über den Umgang mit sexuellem "Missbrauch" in seiner Kirche:
"Es gibt klare Erkenntnisse, dass Akten manipuliert wurden oder dass nicht alles das, was sein sollte, drin ist und so weiter."
"Es gibt klare Erkenntnisse, dass Akten manipuliert wurden oder dass nicht alles das, was sein sollte, drin ist und so weiter."
Die Staatsanwaltschaft München I nahm daraufhin Kontakt mit dem Kardinal auf. Oberstaatsanwältin Anne Leiding über das Ergebnis:
"Er hat sich daraufhin schriftlich geäußert. Aus seiner Antwort haben sich jedoch keine Anhaltspunkte ergeben, aufgrund derer Verfahren wegen Aktenmanipulation einzuleiten gewesen wären."
Schriftliche Anfragen, schriftliche Antworten. Bitte um Akten – die werden von Kirchenmitarbeitern vorsortiert.
In anderen Länder wurde konsequenter gehandelt
In anderen Ländern wird die katholische Kirche nicht derart mit Samthandschuhen angefasst. In Costa Rica durchsuchten Ermittler im Frühjahr 2019 die Büros des Erzbischofs von San José und der Bischofskonferenz, nachdem zwei Priestern sexueller Missbrauch vorgeworfen worden war. Im US-Bundesstaat Pennsylvania erhielten sieben von acht Bistümern Vorladungen, nachdem sexueller Missbrauch durch Priester bekannt geworden war.
In Polen wurden laut einer Meldung des Domradios in den letzten Jahren 85 Priester wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt, 24 Bischöfen wird vorgeworfen, die Geistlichen statt die Gläubigen geschützt zu haben. In Frankreich wurde kürzlich Kardinal Philippe Barbarin als dritter Bischof wegen Vertuschung von einem Gericht verurteilt. In Australien erhielt Kardinal George Pell wegen sexuellen Missbrauchs eine Gefängnisstrafe.
Das Vertrauen deutscher Staatsanwaltschaften in die Verantwortlichen der Kirche scheint dagegen fast grenzenlos. Alexander Badle von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erwartet, "dass die Vertreter der Bistümer uns diese Sachverhalte, die Gegenstand der MHG-Studie gewesen sind, aber auch Sachverhalte, die darüber hinaus reichen, uns so aufbereiten und so aufbereitet übergeben, dass wir daran anknüpfend die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, vornehmen können".
Badles Münchner Kollegin Leiding teilt mit: "Zur Prüfung, inwieweit hier verfolgbare Straftaten vorliegen und daher Ermittlungen aufzunehmen sind, bleiben die Staatsanwaltschaften auf die Unterstützung durch die kirchlichen Institutionen angewiesen."
In Polen wurden laut einer Meldung des Domradios in den letzten Jahren 85 Priester wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt, 24 Bischöfen wird vorgeworfen, die Geistlichen statt die Gläubigen geschützt zu haben. In Frankreich wurde kürzlich Kardinal Philippe Barbarin als dritter Bischof wegen Vertuschung von einem Gericht verurteilt. In Australien erhielt Kardinal George Pell wegen sexuellen Missbrauchs eine Gefängnisstrafe.
Das Vertrauen deutscher Staatsanwaltschaften in die Verantwortlichen der Kirche scheint dagegen fast grenzenlos. Alexander Badle von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erwartet, "dass die Vertreter der Bistümer uns diese Sachverhalte, die Gegenstand der MHG-Studie gewesen sind, aber auch Sachverhalte, die darüber hinaus reichen, uns so aufbereiten und so aufbereitet übergeben, dass wir daran anknüpfend die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, vornehmen können".
Badles Münchner Kollegin Leiding teilt mit: "Zur Prüfung, inwieweit hier verfolgbare Straftaten vorliegen und daher Ermittlungen aufzunehmen sind, bleiben die Staatsanwaltschaften auf die Unterstützung durch die kirchlichen Institutionen angewiesen."
Viele Vorfälle sind gar nicht dokumentiert
Die Staatsanwaltschaft Köln hatte die Presseerklärung der Erzdiözese nach Veröffentlichung der MHG-Studie zum Anlass für Ermittlungen genommen. Sprecher Ulrich Bremer schildert die Probleme seiner Behörde:
"Wenn also das Erzbistum Köln in einer Pressemitteilung mitteilt, in einer bestimmten Anzahl X von Fällen hat es sexuellen Missbrauch gegeben und im Erzbistum Köln arbeiten 2000 Geistliche, circa, dann ist das wie die Nadel im Heuhaufen zu suchen, wenn man jetzt mit einem Durchsuchungsbeschluss, den wir – denke ich – bekommen hätten vom Amtsgericht Köln, jetzt durchsucht. Dann muss man sich die Frage stellen: Welche Akten suchen wir? Wo sind die überhaupt? Gibt es Geheimarchive, in denen die Akten liegen? Wo befinden sich diese Geheimarchive? Und finden wir jetzt die Fälle heraus, die in der Presseerklärung genannt sind? Oder ermitteln wir darüber hinaus unzulässig ins Blaue und stellen 2000 Geistliche unter Generalverdacht, sich eines sexuellen Missbrauchs in irgendeiner Form schuldig gemacht zu haben?"
Die Staatsanwaltschaften erhielten von den Bistümern ganz überwiegend das Material, das bereits in die MHG-Studie eingeflossen war – ergänzt um Namen und Orte, sodass die Ermittler den konkreten Fällen nachgehen konnten.
"Wenn also das Erzbistum Köln in einer Pressemitteilung mitteilt, in einer bestimmten Anzahl X von Fällen hat es sexuellen Missbrauch gegeben und im Erzbistum Köln arbeiten 2000 Geistliche, circa, dann ist das wie die Nadel im Heuhaufen zu suchen, wenn man jetzt mit einem Durchsuchungsbeschluss, den wir – denke ich – bekommen hätten vom Amtsgericht Köln, jetzt durchsucht. Dann muss man sich die Frage stellen: Welche Akten suchen wir? Wo sind die überhaupt? Gibt es Geheimarchive, in denen die Akten liegen? Wo befinden sich diese Geheimarchive? Und finden wir jetzt die Fälle heraus, die in der Presseerklärung genannt sind? Oder ermitteln wir darüber hinaus unzulässig ins Blaue und stellen 2000 Geistliche unter Generalverdacht, sich eines sexuellen Missbrauchs in irgendeiner Form schuldig gemacht zu haben?"
Die Staatsanwaltschaften erhielten von den Bistümern ganz überwiegend das Material, das bereits in die MHG-Studie eingeflossen war – ergänzt um Namen und Orte, sodass die Ermittler den konkreten Fällen nachgehen konnten.
Allerdings: Viele Vorfälle sind gar nicht dokumentiert. Studienleiter Harald Dreßing: "Es wäre naiv zu glauben, dass jede Beschuldigung in den Personalakten überhaupt auftaucht."
Als Kai Christian Moritz 16 Jahre ist, kann er sich gegen die sexuellen Übergriffe seines priesterlichen Pflegevaters wehren. Die sexualisierte Gewalt nimmt ein Ende. Moritz versucht, mit dem Erlittenen umzugehen.
"Ich hab in München studiert und hab schon vereinzelt mit Menschen darüber gesprochen, aber immer gesagt, ich erzähl das dir, weil: Ich muss da irgendwo mit hin, aber wenn du das irgendjemandem erzählst, streit ich alles ab. Das war mit Anfang 20. Dann habe ich auch meine erste Therapie von vielen begonnen. Und es gab und gibt immer noch die Freundin meiner Mutter. Und diese Freundin meiner Mutter, selber Psychologin, die hat dann gesagt: Okay, ich ruf den an und werde Druck machen, dass da was passiert. Und sie hat dann den ersten Kontakt mit der Bistumsleitung hergestellt."
Ein Dunkelfeld unbekannter Größe
Ich bin mit Kai Christian Moritz in einem Hörfunkstudio in Düsseldorf verabredet. Er hat in der Stadt zu tun, in dem Studio können wir ungestört reden.
Kai Christian Moritz ist ruhig, gefasst. Er formuliert klar. Moritz hat schwere Krisen durchgemacht, Suizidversuche hinter sich. Nun, mit Mitte 40, hat er gelernt, mit seinen furchtbaren Erfahrungen umzugehen. Er arbeitet als Schauspieler und ist verheiratet.
Mitte der 1990er-Jahre kam es zu einem Treffen mit dem Personalverantwortlichen des Bistums Limburg. Der Kleriker reagierte abweisend. "Ruppig", sagt Moritz. Bischof Franz Kamphaus, der all die Jahre an der Spitze stand, hat er nie getroffen.
Später stellte Kai Christian Moritz fest: In den Akten der Diözese gibt es keinerlei Hinweis auf die Taten seines Pflegevaters. Und auch keinen Hinweis auf die Gespräche mit dem Personalverantwortlichen.
"Es ist nicht dokumentiert. Das hat aber damit zu tun, dass Personalaktenführung bei Priestern oftmals wohl auch so ist, dass die mal eine Postkarte aus dem Urlaub geschrieben haben, die dann abgeheftet worden ist."
Der Fall Kai Christian Moritz und seines Peinigers gehört zum Dunkelfeld unbekannter Größe.
Kai Christian Moritz ist ruhig, gefasst. Er formuliert klar. Moritz hat schwere Krisen durchgemacht, Suizidversuche hinter sich. Nun, mit Mitte 40, hat er gelernt, mit seinen furchtbaren Erfahrungen umzugehen. Er arbeitet als Schauspieler und ist verheiratet.
Mitte der 1990er-Jahre kam es zu einem Treffen mit dem Personalverantwortlichen des Bistums Limburg. Der Kleriker reagierte abweisend. "Ruppig", sagt Moritz. Bischof Franz Kamphaus, der all die Jahre an der Spitze stand, hat er nie getroffen.
Später stellte Kai Christian Moritz fest: In den Akten der Diözese gibt es keinerlei Hinweis auf die Taten seines Pflegevaters. Und auch keinen Hinweis auf die Gespräche mit dem Personalverantwortlichen.
"Es ist nicht dokumentiert. Das hat aber damit zu tun, dass Personalaktenführung bei Priestern oftmals wohl auch so ist, dass die mal eine Postkarte aus dem Urlaub geschrieben haben, die dann abgeheftet worden ist."
Der Fall Kai Christian Moritz und seines Peinigers gehört zum Dunkelfeld unbekannter Größe.
Vertuscht, geleugnet, verschwiegen
Köln ist mit fast zwei Millionen Gläubigen die größte Diözese in Deutschland. Das Erzbistum beschäftigt über 2000 Geistliche.
In Köln ist die Zahl der Kleriker, zu denen Unterlagen über sexuelle Übergriffe überreicht wurden, vergleichsweise gering. Das ergaben Nachfragen bei Staatsanwaltschaften und allen Bistümern zur Anzahl der ausgehändigten Akten.
Mit derartigen Vergleichen muss man allerdings vorsichtig sein: Zum Beispiel kann eine verhältnismäßig geringe Zahl bedeuten, dass es tatsächlich weniger sexualisierte Gewalt gab. Es kann aber auch heißen, dass besonders effektiv geschwiegen und vertuscht wurde. Darauf weist die Mitarbeiterin einer Bistumspressestelle hin.
Die recht niedrigen Zahlen hat die Kölner Staatsanwaltschaft im Blick: "Uns ist das aufgefallen, aber ich vermag das nicht zu kommentieren."
Auch die Erhebungsmethode der MHG-Studie lässt an dieser Stelle Fragen offen: In allen 27 Diözesen gab es bereits Voruntersuchungen zu sexualisierter Gewalt, etwa wenn sich Betroffene ab 2011 an die Diözese gewandt und Anträge gestellt haben auf "Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde". Dieses Material ging komplett in die Studie ein. Wegen des enormen Arbeitsaufwands entschieden die MHG-Forschenden, darüber hinaus nur bei gut einem Drittel der Bistümer sämtliche Akten von Klerikern, die dort zwischen 1946 und 2014 tätig waren, auf Vorfälle durchsehen zu lassen. In den übrigen 17 Bistümern wurden lediglich die Akten derjenigen Geistlichen durchgesehen, die 2014 noch lebten.
In Köln ist die Zahl der Kleriker, zu denen Unterlagen über sexuelle Übergriffe überreicht wurden, vergleichsweise gering. Das ergaben Nachfragen bei Staatsanwaltschaften und allen Bistümern zur Anzahl der ausgehändigten Akten.
Mit derartigen Vergleichen muss man allerdings vorsichtig sein: Zum Beispiel kann eine verhältnismäßig geringe Zahl bedeuten, dass es tatsächlich weniger sexualisierte Gewalt gab. Es kann aber auch heißen, dass besonders effektiv geschwiegen und vertuscht wurde. Darauf weist die Mitarbeiterin einer Bistumspressestelle hin.
Die recht niedrigen Zahlen hat die Kölner Staatsanwaltschaft im Blick: "Uns ist das aufgefallen, aber ich vermag das nicht zu kommentieren."
Auch die Erhebungsmethode der MHG-Studie lässt an dieser Stelle Fragen offen: In allen 27 Diözesen gab es bereits Voruntersuchungen zu sexualisierter Gewalt, etwa wenn sich Betroffene ab 2011 an die Diözese gewandt und Anträge gestellt haben auf "Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde". Dieses Material ging komplett in die Studie ein. Wegen des enormen Arbeitsaufwands entschieden die MHG-Forschenden, darüber hinaus nur bei gut einem Drittel der Bistümer sämtliche Akten von Klerikern, die dort zwischen 1946 und 2014 tätig waren, auf Vorfälle durchsehen zu lassen. In den übrigen 17 Bistümern wurden lediglich die Akten derjenigen Geistlichen durchgesehen, die 2014 noch lebten.
Staatsanwälte gehen nicht selber in die Kirchenarchive
Es überrascht nicht, dass die Zahl der Vorfälle im Verhältnis zur Zahl der Gläubigen bei den Diözesen im Durchschnitt geringer ist, bei denen weniger Akten betrachtet wurden. Dazu gehört Köln.
Auch darüber haben die Kölner Ermittler nachgedacht, sagt Oberstaatsanwalt Bremer: "Das ist uns aufgefallen und das ist auch thematisiert worden, im Rahmen eines Fragenkatalogs, den wir dem Erzbistum übersandt haben, und diese Fragen hat das Erzbistum auch beantwortet und mitgeteilt, dass vorher eben keine entsprechenden Verfahren angefallen sind, die für uns relevant gewesen wären."
Kölner Staatsanwälte und Staatsanwältinnen gehen nicht selber in die Kirchenarchive. Bestimmte Dinge fallen ihnen auf, aber das hat keine Konsequenzen.
Auch darüber haben die Kölner Ermittler nachgedacht, sagt Oberstaatsanwalt Bremer: "Das ist uns aufgefallen und das ist auch thematisiert worden, im Rahmen eines Fragenkatalogs, den wir dem Erzbistum übersandt haben, und diese Fragen hat das Erzbistum auch beantwortet und mitgeteilt, dass vorher eben keine entsprechenden Verfahren angefallen sind, die für uns relevant gewesen wären."
Kölner Staatsanwälte und Staatsanwältinnen gehen nicht selber in die Kirchenarchive. Bestimmte Dinge fallen ihnen auf, aber das hat keine Konsequenzen.
Was können die Strafverfolgungsbehörden tun? Die Akten von verstorbenen Beschuldigten werden, auf Bitten der Staatsanwaltschaften, bereits in den Bistümern aussortiert – gegen Tote wird nicht ermittelt. Fälle von Beschuldigten, die früher schon verurteilt oder frei gesprochen wurden, sind erledigt.
Viele Fälle sind bereits verjährt
Bei den verbliebenen Fällen, erklärt Oberstaatsanwalt Bremer, muss zuerst geklärt werden, "ob eine Verjährung eingetreten ist oder nicht. Die Verjährungsfristen oder die Berechnungen sind auch zum Teil komplex."
Die Verjährungsfrist ist abhängig von der Straftat. Mord verjährt nicht. Bei sexuellem "Missbrauch" von Kindern und Jugendlichen hat der Gesetzgeber das Einsetzen der Verjährung mehrfach nach hinten verschoben. Heute beginnt die Verjährung mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Denn Betroffene sexueller Gewalt brauchen oft Jahrzehnte, bis sie in der Lage sind, über das Erlittene zu sprechen.
Kai Christian Moritz, Opfer sexueller Gewalt in den 1980er-Jahren, wandte sich in den Neunzigern an die Diözese. Der Personalverantwortliche bat ihn inständig, nicht zur Polizei zu gehen.
Im Herbst 2018, nach Veröffentlichung der MHG-Studie, mit Anfang 40, fühlt sich Kai Christian Moritz endlich stark genug, Anzeige zu erstatten. "Das endete dann damit, dass das Verfahren eingestellt wurde, wegen Verjährung."
"Die Frage, soll es Verjährung geben, kann aufgeworfen werden. Die Antwort: Es muss Verjährung geben, ist nicht selbstverständlich. Es ist keineswegs ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, sondern es ist eine deutsche Besonderheit. In anderen Ländern gibt es keine Verjährung."
Tatjana Hörnle, Strafrechtsprofessorin und Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg.
"Es besteht rechtspolitisch die Möglichkeit, auf Verjährung, für bestimmte Delikte jedenfalls, zu verzichten. Was meines Erachtens eine sinnvolle rechtspolitische Maßnahme wäre, um den Betroffenen die persönliche Entscheidung – Strafanzeige ja, Strafanzeige nein – auch später zu ermöglichen."
Die Verjährungsfrist ist abhängig von der Straftat. Mord verjährt nicht. Bei sexuellem "Missbrauch" von Kindern und Jugendlichen hat der Gesetzgeber das Einsetzen der Verjährung mehrfach nach hinten verschoben. Heute beginnt die Verjährung mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Denn Betroffene sexueller Gewalt brauchen oft Jahrzehnte, bis sie in der Lage sind, über das Erlittene zu sprechen.
Kai Christian Moritz, Opfer sexueller Gewalt in den 1980er-Jahren, wandte sich in den Neunzigern an die Diözese. Der Personalverantwortliche bat ihn inständig, nicht zur Polizei zu gehen.
Im Herbst 2018, nach Veröffentlichung der MHG-Studie, mit Anfang 40, fühlt sich Kai Christian Moritz endlich stark genug, Anzeige zu erstatten. "Das endete dann damit, dass das Verfahren eingestellt wurde, wegen Verjährung."
"Die Frage, soll es Verjährung geben, kann aufgeworfen werden. Die Antwort: Es muss Verjährung geben, ist nicht selbstverständlich. Es ist keineswegs ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, sondern es ist eine deutsche Besonderheit. In anderen Ländern gibt es keine Verjährung."
Tatjana Hörnle, Strafrechtsprofessorin und Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg.
"Es besteht rechtspolitisch die Möglichkeit, auf Verjährung, für bestimmte Delikte jedenfalls, zu verzichten. Was meines Erachtens eine sinnvolle rechtspolitische Maßnahme wäre, um den Betroffenen die persönliche Entscheidung – Strafanzeige ja, Strafanzeige nein – auch später zu ermöglichen."
1670 beschuldigte Kleriker, kaum Verurteilungen
Nachdem die Frage der Verjährung in jedem einzelnen Fall geprüft wurde, müssen die Ermittler untersuchen, ob der Vorfall strafbar war – und zwar zum Zeitpunkt, als er sich ereignete. Nach Abschluss der Ermittlungen schickt Ulrich Bremer eine Mail:
"Von der Staatsanwaltschaft Köln waren zuständigkeitshalber noch neun Fälle gegen Geistliche, die noch leben und gegen die in der Vergangenheit noch kein Verfahren geführt worden war, zu prüfen mit folgendem Ergebnis: Der überwiegende Teil der möglichen Taten, für die Hinweise vorlagen, ist verjährt. Teilweise war das aktenkundige Verhalten nicht strafbar. Im Übrigen gab es zwar Hinweise auf Straftaten, die allerdings so vage waren, dass sich kein entsprechender Anfangsverdacht im Sinne von Paragraf 152 Strafprozessordnung für konkrete und noch nicht verjährte Straftaten begründen ließ. Die Verfahren sind daher insgesamt eingestellt worden."
So und so ähnlich lauteten in den vergangenen Wochen die Erklärungen vieler Staatsanwaltschaften zu ihren Ermittlungen gegen katholische Geistliche nach Veröffentlichung der MHG-Studie.
Die in der Studie dokumentierten Fälle, die ohnehin nur das Hellfeld abbilden, sind also das eine. 1670 beschuldigte Kleriker.
Dagegen sind die strafrechtlichen Folgen gering. Viele der beschuldigten Geistlichen sind verstorben. Zahlreiche weitere Fälle sind nach in Deutschland geltendem Recht verjährt. In wenigen Fällen wurden bereits früher Urteile gesprochen oder die Ermittlungen wurden eingestellt.
"Von der Staatsanwaltschaft Köln waren zuständigkeitshalber noch neun Fälle gegen Geistliche, die noch leben und gegen die in der Vergangenheit noch kein Verfahren geführt worden war, zu prüfen mit folgendem Ergebnis: Der überwiegende Teil der möglichen Taten, für die Hinweise vorlagen, ist verjährt. Teilweise war das aktenkundige Verhalten nicht strafbar. Im Übrigen gab es zwar Hinweise auf Straftaten, die allerdings so vage waren, dass sich kein entsprechender Anfangsverdacht im Sinne von Paragraf 152 Strafprozessordnung für konkrete und noch nicht verjährte Straftaten begründen ließ. Die Verfahren sind daher insgesamt eingestellt worden."
So und so ähnlich lauteten in den vergangenen Wochen die Erklärungen vieler Staatsanwaltschaften zu ihren Ermittlungen gegen katholische Geistliche nach Veröffentlichung der MHG-Studie.
Die in der Studie dokumentierten Fälle, die ohnehin nur das Hellfeld abbilden, sind also das eine. 1670 beschuldigte Kleriker.
Dagegen sind die strafrechtlichen Folgen gering. Viele der beschuldigten Geistlichen sind verstorben. Zahlreiche weitere Fälle sind nach in Deutschland geltendem Recht verjährt. In wenigen Fällen wurden bereits früher Urteile gesprochen oder die Ermittlungen wurden eingestellt.
Neue Formen der sexuellen Gewalt
Kann man denn wenigstens sagen: In der katholischen Kirche wird heute weniger sexualisierte Gewalt ausgeübt? Weil viel offener darüber gesprochen wird. Weil Kindern und Jugendlichen geglaubt wird. Weil Täter sich vielleicht nicht mehr trauen.
Der Leiter der MHG-Studie ist skeptisch: "Es gibt bis 2014 nach wie vor neue Fälle. Also, es ist nicht so, dass es aufgehört hat. Wir müssen davon ausgehen, dass insbesondere aus den letzten Jahren es noch viele Fälle gibt, die nicht in den Akten stehen und bei denen sich Betroffene auch nicht gemeldet haben, aber von denen wir vielleicht 2025 oder 2030 erfahren werden."
Der Leiter der MHG-Studie ist skeptisch: "Es gibt bis 2014 nach wie vor neue Fälle. Also, es ist nicht so, dass es aufgehört hat. Wir müssen davon ausgehen, dass insbesondere aus den letzten Jahren es noch viele Fälle gibt, die nicht in den Akten stehen und bei denen sich Betroffene auch nicht gemeldet haben, aber von denen wir vielleicht 2025 oder 2030 erfahren werden."
Einzelne Meldungen in den Medien zeigen, dass auch katholische Geistliche neue Formen sexueller Gewalt ausüben.
"Das ist ein großes Thema, was ich auch sehe, dass man sich im Internet an Kinder heranmacht, die vielleicht irgendwo in Asien leben und da zum Opfer werden. Wenn man da schlau ist, ist das Risiko, entdeckt zu werden, deutlich geringer als wenn sie den Messdiener in der Gemeinde missbrauchen."
Harald Dreßings Bilanz ein Jahr nach Veröffentlichung der MHG-Studie:
"Da ist meine Einschätzung, dass zwar viel Diskussion stattfindet, aber tatsächliche Veränderungen an strukturellen Bedingungen, die den sexuellen Missbrauch begünstigen, eigentlich nicht erkennbar sind."
Kirchenarchive bleiben nach wie vor geschlossen
Wissenschaftler Dreßing fordert von der katholischen Kirche, ihre Archive wirklich zu öffnen, um anhand etwa von Protokollen herausfinden zu können: Wer hat wann was gewusst von Übergriffen und sexualisierter Gewalt? Wer hat geschwiegen, wer hat vertuscht?
"Es geht ja dann wirklich um Namen. Und da haben die Betroffenen, auch nach meinem Dafürhalten, die richtige Forderung, die ich absolut unterstütze, dass man nun auch Ross und Reiter nennen muss. Und es ist sicher davon auszugehen, dass es da verantwortliche Kleriker gibt, die auch noch leben, möglicherweise auch in verantwortlicher Position sind, die sicherlich Verantwortung haben für Dinge, da ist ja eine weite Bandbreite von unprofessionellem Verhalten bis hin zu aktiver Vertuschung."
Was Staatsanwaltschaften helfen würde, ist ebenfalls klar. Strafrechtsprofessorin Hörnle:
"Die wichtigste Informationsquelle sind natürlich die Betroffenen. Durch Aussagen von Betroffenen ist es möglich, einen hinreichend konkreten Anfangsverdacht zu gewinnen, damit den Staatsanwaltschaften zu ermöglichen, in diesem Fall zu ermitteln."
"Es geht ja dann wirklich um Namen. Und da haben die Betroffenen, auch nach meinem Dafürhalten, die richtige Forderung, die ich absolut unterstütze, dass man nun auch Ross und Reiter nennen muss. Und es ist sicher davon auszugehen, dass es da verantwortliche Kleriker gibt, die auch noch leben, möglicherweise auch in verantwortlicher Position sind, die sicherlich Verantwortung haben für Dinge, da ist ja eine weite Bandbreite von unprofessionellem Verhalten bis hin zu aktiver Vertuschung."
Was Staatsanwaltschaften helfen würde, ist ebenfalls klar. Strafrechtsprofessorin Hörnle:
"Die wichtigste Informationsquelle sind natürlich die Betroffenen. Durch Aussagen von Betroffenen ist es möglich, einen hinreichend konkreten Anfangsverdacht zu gewinnen, damit den Staatsanwaltschaften zu ermöglichen, in diesem Fall zu ermitteln."
Aussage von Betroffenen ist entscheidend
Berichte aus dem Ausland zeigen: Die Bereitschaft von Betroffenen zu Aussagen bringt Dinge in Bewegung und Straftäter, auch solche in Soutane, vor Gericht. Natürlich müssen Betroffene frei entscheiden können, ob sie aussagen wollen oder nicht. Aber ein Klima, das ihre Aussagen wertschätzt, könnte ihnen helfen, sich für eine Aussage zu entscheiden.
Dazu könnten auch die Staatsanwaltschaften einen Beitrag leisten, sagt Strafverteidiger Erich Joester. Statt landauf, landab die Einstellung ihrer Ermittlungen zu verkünden, könnten sie die Initiative ergreifen und – etwa über die Medien – Betroffene um Aussagen bitten.
"Der entscheidende Hebel ist, dass diejenigen, die betroffen sind, als Opfer, dass die aussagen müssten, mit wem sie geredet haben."
All die Eltern, Angehörigen, Freundinnen und Freunde, die von sexualisierter Gewalt erfahren und darauf nicht reagiert oder beschwichtigt haben, sollten sich – nach Absprache mit den Betroffenen – melden. Manche Betroffene haben auch, wie Kai Christian Moritz, irgendwann mit Verantwortlichen der Kirche gesprochen.
"Wenn Betroffene sagen würden: Ich habe dem X und dem Y davon etwas erzählt, dann hätte die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, den vorzuladen. Und ihn als Zeugen zu befragen, ob das zutreffend ist und was er darüber gehört hat. Und dann sollte man mal gucken, insbesondere wenn die auf die Aussage vereidigt würden, ob die dann bei Gott schwören, dass sie nichts gesehen und nichts gehört haben. Darauf darf man dann sicher gespannt sein."
Dazu könnten auch die Staatsanwaltschaften einen Beitrag leisten, sagt Strafverteidiger Erich Joester. Statt landauf, landab die Einstellung ihrer Ermittlungen zu verkünden, könnten sie die Initiative ergreifen und – etwa über die Medien – Betroffene um Aussagen bitten.
"Der entscheidende Hebel ist, dass diejenigen, die betroffen sind, als Opfer, dass die aussagen müssten, mit wem sie geredet haben."
All die Eltern, Angehörigen, Freundinnen und Freunde, die von sexualisierter Gewalt erfahren und darauf nicht reagiert oder beschwichtigt haben, sollten sich – nach Absprache mit den Betroffenen – melden. Manche Betroffene haben auch, wie Kai Christian Moritz, irgendwann mit Verantwortlichen der Kirche gesprochen.
"Wenn Betroffene sagen würden: Ich habe dem X und dem Y davon etwas erzählt, dann hätte die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, den vorzuladen. Und ihn als Zeugen zu befragen, ob das zutreffend ist und was er darüber gehört hat. Und dann sollte man mal gucken, insbesondere wenn die auf die Aussage vereidigt würden, ob die dann bei Gott schwören, dass sie nichts gesehen und nichts gehört haben. Darauf darf man dann sicher gespannt sein."
Ein Hohn für die Opfer
Was außerdem nottut in Deutschland ist, dass Staatsanwaltschaften mit Kirchen genauso umgehen wie, sagen wir mal, mit Großbanken.
"Die Deutsche Bank war ja auch mal nahezu eine heilige Kuh, und VW hat man auch für ein Superunternehmen gehalten, und das ist in die Brüche gegangen. Und es ist immer gut, wenn man mal guckt, ob heilige Kühe tatsächlich heilig sind."
Beschuldigte aus der Kirche sind immer noch besonders geschützt vor Strafverfolgung: Durch Kirchenmauern wie Gummiwände, die – trotz aller Bekundungen von Scham und Reue durch Kirchenobere – für Staatsanwältinnen und Wissenschaftler unüberwindlich scheinen. Und durch eine Verjährungsregelung, die immer noch Täter schützt und wie Hohn auf die Opfer wirkt.
Der Umgang der Strafverfolger mit Großunternehmen, die vor 20, 30 Jahren auch unantastbar schienen, zeigt, dass Veränderung möglich ist.
"Die Deutsche Bank war ja auch mal nahezu eine heilige Kuh, und VW hat man auch für ein Superunternehmen gehalten, und das ist in die Brüche gegangen. Und es ist immer gut, wenn man mal guckt, ob heilige Kühe tatsächlich heilig sind."
Beschuldigte aus der Kirche sind immer noch besonders geschützt vor Strafverfolgung: Durch Kirchenmauern wie Gummiwände, die – trotz aller Bekundungen von Scham und Reue durch Kirchenobere – für Staatsanwältinnen und Wissenschaftler unüberwindlich scheinen. Und durch eine Verjährungsregelung, die immer noch Täter schützt und wie Hohn auf die Opfer wirkt.
Der Umgang der Strafverfolger mit Großunternehmen, die vor 20, 30 Jahren auch unantastbar schienen, zeigt, dass Veränderung möglich ist.