"Eine bloße Schikane"
Asylsuchende dürfen sich in Deutschland jeweils nur in einer bestimmten Region aufhalten. Dagegen haben zuletzt Flüchtlinge in Berlin protestiert. Politische Unterstützung bekommen sie von den Grünen. Deren parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck fordert, dass die Residenzpflicht abgeschafft wird.
Korbinian Frenzel: Was muss sich ändern im Umgang mit Flüchtlingen in diesem Land? Dazu spreche ich jetzt mit dem parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, mit Volker Beck. Guten Tag!
Volker Beck: Guten Tag!
Frenzel: Die Pflicht für Asylsuchende, in ihrem Kreis, in ihrer Stadt zu bleiben, ihn nur verlassen zu dürfen mit Genehmigung, gehört diese Pflicht abgeschafft?
Beck: Das Bundesverfassungsgericht hat beim Asylbewerberleistungsgesetz gesagt, die Menschenwürde von Flüchtlingen darf migrationspolitisch nicht relativiert werden. Das gilt für die Leistungen, die das Existenzminimum sichern, das gilt aber auch für Fragen wie Arbeitserlaubnis oder Residenzpflicht. Die Residenzpflicht hat eigentlich ihren Hintergrund in Kostenverteilungsfragen zwischen Kreisen und Ländern und dem Bund. Man braucht sie nicht, um Flüchtlinge unterzubringen. Für Flüchtlinge ist sie eine bloße Schikane, und deshalb muss sie abgeschafft werden, und die Kostenverteilungsfragen müssen anderweitig geregelt werden.
Frenzel: Ist denn das Ausländerrecht, die Bestimmungen für Flüchtlinge in Deutschland, sind sie zu rigide, so wie das die Protestierenden sagen? Kann man sogar so weit gehen, zu sagen, sie sind unmenschlich?
Beck: Ja, das Bundesverfassungsgericht selbst hat uns attestiert, dass zum Beispiel die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gegen den Schutz der Menschenwürde in unserer Verfassung verstoßen. Deutlicher als Karlsruhe das dem Gesetzgeber gesagt hat, kann man es eigentlich nicht ausdrücken. Das ist seit Jahren unsere Position, wir kämpfen seit dem Bestehen dieses Sondergesetzes gegen das Asylbewerberleistungsgesetz und genauso auch gegen die Residenzpflicht. Das sind zwei unnötige Schikanen, die auf Abschottung und Abschreckung setzen. Und dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesagt hat, das dürft ihr nicht tun, ihr müsst auch die Menschenwürde der Flüchtlinge im Blick haben.
Frenzel: Nun sind ja fast alle diese Regelungen, die Grundregelung, die Neuregelung des Asylrechts genauso die Regelung gewesen während der rot-grünen Regierungszeit – warum haben Sie damals nicht die Flüchtlingspolitik humaner gemacht?
Beck: Wir hatten damals nicht 50 Prozent als Grüne, sondern wir hatten eine Mehrheit nur zusammen mit den Sozialdemokraten. Und der sozialdemokratische Innenminister hieß Otto Schily. Wir haben in einigen Bereichen Verbesserungen erreicht, zum Beispiel was die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als Schutzgrund anging. Wir haben auch die Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und die, die Schutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention genießen, gleichgestellt mit Asylberechtigten.
Also es gab Fortschritte, aber leider konnten wir unsere Vorstellungen nicht zu 100 Prozent durchsetzen, weil die SPD Teil der Koalition des Asylkompromisses von 1993 war. Sie hat das Grundgesetz mit CDU/CSU und FDP für die Flüchtlinge eingeschränkt und hat auch das Asylbewerberleistungsgesetz damals zusammen mit beschlossen. Übrigens unter Oskar Lafontaine, der heute bei den Linken eine große Rolle spielt.
Frenzel: Kommen wir noch einmal auf die Forderung der Protestierenden. Ein Abschiebestopp gehört dazu genauso wie die Forderung, allen Antragstellern politisches Asyl zu gewähren. Gehen Sie da mit? Gehen Sie so weit?
Beck: Also allen Antragstellern kann man nicht automatisch politisches Asyl gewähren. Dann würde es bedeuten, dass ein Antrag gleichzeitig die Genehmigung des Gegenstandes – das würde ein Antragsverfahren völlig obsolet machen. Aber in der Tat wird in Deutschland in der innenpolitischen Diskussion immer noch nicht wahrgenommen, dass der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention wesentlich weiter geht als das, was im Grundgesetz politisches Asyl und politische Verfolgung meint ...
Frenzel: Herr Beck, müssen wir denn dann zurück auf das alte Asylrecht? Die Grünen haben das ja beschlossen bei einem Parteitag im Jahr 2001.
Beck: Ja, wir stehen da immer noch dazu, sehen das aber realistisch, dass die anderen Fraktionen da nicht mit uns mitgehen werden. Und wir müssen sehen, dass wir innerhalb des bestehenden Rechtes und auch bei den Verhandlungen über ein europäisches Flüchtlingsrecht hier die Spielräume nutzen, um zu Verbesserungen der Situation zu kommen. Wir müssen auch sehen – da ist ja die Diskussion gerade sehr aktuell –, dass wir nicht sozusagen die Probleme von Roma-Flüchtlingen aus Mazedonien und Serbien durch Abschiebung regeln können. Menschen, die kein Dach über dem Kopf haben und schlichtweg aus Angst davor fliehen, dass sie nicht durch den Winter kommen ...
Frenzel: Aber sind das denn Gründe auch, die man anerkennen muss für das politische Asyl, wenn wir gerade bei der Gruppe der Sinti und Roma sind?
Beck: Man muss da sicher differenzieren zwischen der Frage, bekommen diejenigen als Verfolgte einen dauerhaften Aufenthaltsstatus oder setzen wir vorübergehend die Abschiebung aus. Aber man kann Menschen nicht abschieben in Lebensumstände, wo tatsächlich ihre Gesundheit und Leib und Leben bedroht sind. Das kann durch Repression geschehen, das kann aber auch natürlich durch soziale Notlagen entstehen.
Frenzel: Das sagt Volker Beck, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen. Ich danke Ihnen für das Gespräch!
Beck: Bitte schön. Wiederhören!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Volker Beck: Guten Tag!
Frenzel: Die Pflicht für Asylsuchende, in ihrem Kreis, in ihrer Stadt zu bleiben, ihn nur verlassen zu dürfen mit Genehmigung, gehört diese Pflicht abgeschafft?
Beck: Das Bundesverfassungsgericht hat beim Asylbewerberleistungsgesetz gesagt, die Menschenwürde von Flüchtlingen darf migrationspolitisch nicht relativiert werden. Das gilt für die Leistungen, die das Existenzminimum sichern, das gilt aber auch für Fragen wie Arbeitserlaubnis oder Residenzpflicht. Die Residenzpflicht hat eigentlich ihren Hintergrund in Kostenverteilungsfragen zwischen Kreisen und Ländern und dem Bund. Man braucht sie nicht, um Flüchtlinge unterzubringen. Für Flüchtlinge ist sie eine bloße Schikane, und deshalb muss sie abgeschafft werden, und die Kostenverteilungsfragen müssen anderweitig geregelt werden.
Frenzel: Ist denn das Ausländerrecht, die Bestimmungen für Flüchtlinge in Deutschland, sind sie zu rigide, so wie das die Protestierenden sagen? Kann man sogar so weit gehen, zu sagen, sie sind unmenschlich?
Beck: Ja, das Bundesverfassungsgericht selbst hat uns attestiert, dass zum Beispiel die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gegen den Schutz der Menschenwürde in unserer Verfassung verstoßen. Deutlicher als Karlsruhe das dem Gesetzgeber gesagt hat, kann man es eigentlich nicht ausdrücken. Das ist seit Jahren unsere Position, wir kämpfen seit dem Bestehen dieses Sondergesetzes gegen das Asylbewerberleistungsgesetz und genauso auch gegen die Residenzpflicht. Das sind zwei unnötige Schikanen, die auf Abschottung und Abschreckung setzen. Und dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesagt hat, das dürft ihr nicht tun, ihr müsst auch die Menschenwürde der Flüchtlinge im Blick haben.
Frenzel: Nun sind ja fast alle diese Regelungen, die Grundregelung, die Neuregelung des Asylrechts genauso die Regelung gewesen während der rot-grünen Regierungszeit – warum haben Sie damals nicht die Flüchtlingspolitik humaner gemacht?
Beck: Wir hatten damals nicht 50 Prozent als Grüne, sondern wir hatten eine Mehrheit nur zusammen mit den Sozialdemokraten. Und der sozialdemokratische Innenminister hieß Otto Schily. Wir haben in einigen Bereichen Verbesserungen erreicht, zum Beispiel was die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als Schutzgrund anging. Wir haben auch die Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und die, die Schutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention genießen, gleichgestellt mit Asylberechtigten.
Also es gab Fortschritte, aber leider konnten wir unsere Vorstellungen nicht zu 100 Prozent durchsetzen, weil die SPD Teil der Koalition des Asylkompromisses von 1993 war. Sie hat das Grundgesetz mit CDU/CSU und FDP für die Flüchtlinge eingeschränkt und hat auch das Asylbewerberleistungsgesetz damals zusammen mit beschlossen. Übrigens unter Oskar Lafontaine, der heute bei den Linken eine große Rolle spielt.
Frenzel: Kommen wir noch einmal auf die Forderung der Protestierenden. Ein Abschiebestopp gehört dazu genauso wie die Forderung, allen Antragstellern politisches Asyl zu gewähren. Gehen Sie da mit? Gehen Sie so weit?
Beck: Also allen Antragstellern kann man nicht automatisch politisches Asyl gewähren. Dann würde es bedeuten, dass ein Antrag gleichzeitig die Genehmigung des Gegenstandes – das würde ein Antragsverfahren völlig obsolet machen. Aber in der Tat wird in Deutschland in der innenpolitischen Diskussion immer noch nicht wahrgenommen, dass der Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention wesentlich weiter geht als das, was im Grundgesetz politisches Asyl und politische Verfolgung meint ...
Frenzel: Herr Beck, müssen wir denn dann zurück auf das alte Asylrecht? Die Grünen haben das ja beschlossen bei einem Parteitag im Jahr 2001.
Beck: Ja, wir stehen da immer noch dazu, sehen das aber realistisch, dass die anderen Fraktionen da nicht mit uns mitgehen werden. Und wir müssen sehen, dass wir innerhalb des bestehenden Rechtes und auch bei den Verhandlungen über ein europäisches Flüchtlingsrecht hier die Spielräume nutzen, um zu Verbesserungen der Situation zu kommen. Wir müssen auch sehen – da ist ja die Diskussion gerade sehr aktuell –, dass wir nicht sozusagen die Probleme von Roma-Flüchtlingen aus Mazedonien und Serbien durch Abschiebung regeln können. Menschen, die kein Dach über dem Kopf haben und schlichtweg aus Angst davor fliehen, dass sie nicht durch den Winter kommen ...
Frenzel: Aber sind das denn Gründe auch, die man anerkennen muss für das politische Asyl, wenn wir gerade bei der Gruppe der Sinti und Roma sind?
Beck: Man muss da sicher differenzieren zwischen der Frage, bekommen diejenigen als Verfolgte einen dauerhaften Aufenthaltsstatus oder setzen wir vorübergehend die Abschiebung aus. Aber man kann Menschen nicht abschieben in Lebensumstände, wo tatsächlich ihre Gesundheit und Leib und Leben bedroht sind. Das kann durch Repression geschehen, das kann aber auch natürlich durch soziale Notlagen entstehen.
Frenzel: Das sagt Volker Beck, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen. Ich danke Ihnen für das Gespräch!
Beck: Bitte schön. Wiederhören!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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