Einstellung des Mannesmann-Prozesses
Josef Ackermann und die anderen fünf Angeklagten dürfen sich freuen - der Prozess hat sein Ende gefunden, zu Verurteilungen kam es nicht, die Manager gelten weiter als nicht vorbestraft, Josef Ackermann kann den Chefposten bei der Deutschen Bank behalten.
Wieder ein Grund für das Victory-Zeichen, dass Ackermann im ersten Verfahren mit breitem Lächeln präsentierte, und das seinerzeit einen Sturm der Entrüstung auslöste? Wohl kaum. Der Deutsche-Bank-Chef hat denn auch diesmal auf das Spreizen der Finger zum Siegeszeichen verzichtet - obwohl er die Einstellung des Verfahrens als Sieg des Rechtsstaates auffassen dürfte, wie es sein Mitangeklagter Klaus Zwickel für sich bereits formulierte. Doch dieser in Anführungszeichen "Sieg" hat einen schalen Beigeschmack, einen sehr schalen.
Was bleibt, ist, dass der Bundesgerichtshof die Freisprüche durch das Landgericht Düsseldorf aufgehoben hat, und das gewiss nicht ohne reifliches Überlegen. Einen erneuten Freispruch im neuen Prozess hat es nicht gegeben. Stattdessen die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von insgesamt 5,8 Millionen Euro. Für Spitzenverdiener, wie Josef Ackermann, der bei einem Jahreseinkommen von rund 12 Millionen Euro, nun 3,2 Millionen zahlen muss, wird das keine wesentlichen finanziellen Einschränkungen bedeuten. "Peanuts" hätte dazu ein Vorgänger Ackermanns gesagt. Auch die anderen Angeklagten werden nicht darben müssen.
Viele Bürger werden das Einstellen des Verfahrens gegen die Geldauflage als "freikaufen" werten. Wer Geld hat, kommt frei, wer keins hat, geht in den Knast – diese gängige Volksmeinung wird wieder einmal bestätigt. Und das ist das eigentlich Verheerende des heutigen Tages.
Wenn es tatsächlich einen erneuten Freispruch in einem neuen Urteil gegeben hätte – und das kann ja keineswegs ausgeschlossen werden – dann wäre die Sache in Ordnung. So aber erleidet das Vertrauen in die Justiz, in Richter und Staatsanwaltschaften, Schaden. Und die Frage, ob die Prämienvergabe Rechtens war, ist weiter unbeantwortet. – Was wiederum den in letzter Zeit durch viele Skandale eingetretenen drastischen Imageverlust von Unternehmensführern festigen wird.
Bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft wenigstens mit ihrer Einschätzung richtig liegt, das Verhalten von Aufsichtsräten habe sich angesichts der Mannesmann-Prozesse geändert. Es wäre wünschenswert, wenn diese Gremien bei der Zuerkennung von Prämien an Manager inzwischen etwas mehr Sensibilität an den Tag legen würden. Das gilt insbesondere auch für die Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten, wie den ehemaligen IG-Metall-Chef Klaus Zwickel, der seine Enthaltung beim Mannesmann-Prämienbeschluss zwar nachträglich bedauerte, der aber mit seinen heutigen Äußerungen erkennen lässt, nicht wirklich gelernt zu haben.
Was bleibt, ist, dass der Bundesgerichtshof die Freisprüche durch das Landgericht Düsseldorf aufgehoben hat, und das gewiss nicht ohne reifliches Überlegen. Einen erneuten Freispruch im neuen Prozess hat es nicht gegeben. Stattdessen die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von insgesamt 5,8 Millionen Euro. Für Spitzenverdiener, wie Josef Ackermann, der bei einem Jahreseinkommen von rund 12 Millionen Euro, nun 3,2 Millionen zahlen muss, wird das keine wesentlichen finanziellen Einschränkungen bedeuten. "Peanuts" hätte dazu ein Vorgänger Ackermanns gesagt. Auch die anderen Angeklagten werden nicht darben müssen.
Viele Bürger werden das Einstellen des Verfahrens gegen die Geldauflage als "freikaufen" werten. Wer Geld hat, kommt frei, wer keins hat, geht in den Knast – diese gängige Volksmeinung wird wieder einmal bestätigt. Und das ist das eigentlich Verheerende des heutigen Tages.
Wenn es tatsächlich einen erneuten Freispruch in einem neuen Urteil gegeben hätte – und das kann ja keineswegs ausgeschlossen werden – dann wäre die Sache in Ordnung. So aber erleidet das Vertrauen in die Justiz, in Richter und Staatsanwaltschaften, Schaden. Und die Frage, ob die Prämienvergabe Rechtens war, ist weiter unbeantwortet. – Was wiederum den in letzter Zeit durch viele Skandale eingetretenen drastischen Imageverlust von Unternehmensführern festigen wird.
Bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft wenigstens mit ihrer Einschätzung richtig liegt, das Verhalten von Aufsichtsräten habe sich angesichts der Mannesmann-Prozesse geändert. Es wäre wünschenswert, wenn diese Gremien bei der Zuerkennung von Prämien an Manager inzwischen etwas mehr Sensibilität an den Tag legen würden. Das gilt insbesondere auch für die Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten, wie den ehemaligen IG-Metall-Chef Klaus Zwickel, der seine Enthaltung beim Mannesmann-Prämienbeschluss zwar nachträglich bedauerte, der aber mit seinen heutigen Äußerungen erkennen lässt, nicht wirklich gelernt zu haben.