Eizellspende und Leihmutterschaft

Wie viele Mütter verträgt ein Kind?

Zwei Hände berühren den Bauch einer Schwangeren.
In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. © Imago/Westend61
Von Svenja Flaßpöhler |
Die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert hält das deutsche Embryonenschutzgesetz für zu streng. Sie findet, es gebe keine guten Argumente, Eizellspende und Leihmutterschaft länger zu verbieten.
Bettina Schöne-Seifert sieht durchaus die Schattenseiten der Reproduktionsmedizin. So erzeuge die Zunahme an Optionen einen ungeheuren Entscheidungs- und Planungsdruck. "Das Sperma muss zu seiner bestimmten Zeit herbeigeschafft", die künstliche Zeugung mit dem Zyklus der Frau koordiniert werden. Das sei sehr belastend, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass es "keine Garantie für ein Baby" gebe. Es handle sich lediglich um einen "relativen Zugewinn an Chancen", ein Kind zu bekommen. Insofern müsse es in einer wahrhaft liberalen Gesellschaft immer die Möglichkeit geben, jedes Tun zu unterlassen. Das gelte für den Anfang des Lebens genauso wie für das Ende des Lebens.
Doch zur Freiheit des Menschen gehöre auch, die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, nutzen zu dürfen. Behauptungen, dass sich eine Gesellschaft auf einen Abgrund zubewege, wenn sie bestimmte reproduktionsmedizinische Verfahren zulässt, hält die Philosophin für reine Befürchtungen, für die sich keine "Bestätigungen in der Realität" finden lassen. Zwar könnten Kinder tatsächlich rein theoretisch fünf Eltern haben, der Begriff von Identität verändere sich. Letztlich aber sei entscheidend, dass die sozialen Eltern liebevoll seien und man den Kindern ermögliche, ihre genetische Herkunft zu kennen. Auch eine Kontaktaufnahme zur Leihmutter hielte Frau Schöne-Seifert für denkbar und wünschenswert, wenn diese Praxis in Deutschland erlaubt wäre.

Frauen müssen aufgeklärt werden über Risiken

Dass die Eizellspende und die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hält Bettina Schöne-Seifert für falsch. Man müsse Frauen aufklären über die Risiken und auch der Gefahr vorbeugen, dass sich Frauen unfreiwillig, etwa aus Geldnöten, als Eizellspenderin oder Leihmutter zur Verfügung stellen. Doch genau das sei nur möglich, wenn die Gesetzgebung in Deutschland gelockert und etwa das "Egg-Sharing" erlaubt werde.
Das Embryonenschutzgesetz hält Frau Schöne-Seifert für zu streng. Die Forschung an Embryonen würde ermöglichen, Frauen nur einen Embryo – nämlich den "fittesten" – einzupflanzen und so risikobehaftete Mehrlingsschwangerschaften verhindern.
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