EMA hält an Astrazeneca fest

"Die Entscheidung kann man so treffen"

08:40 Minuten
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Facharzt für Allgemeinmedizin, steht in einem Flur im Hauptsitz der Bundesärztekammer in Berlin.
Eine "Risiko-Nutzen-Abwägung" ist bei Medikamenten Alltag: Darauf verweist Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. © picture alliance / dpa / Gregor Fischer
Klaus Reinhardt im Gespräch mit Dieter Kassel |
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Die Europäische Arzneimittelbehörde setzt weiter auf den Impfstoff von Astrazeneca. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hält die Entscheidung für richtig: Es gehe um eine "Risiko-Nutzen-Abwägung", das sei nicht neu in der Medizin.
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) setzt beim Kampf gegen Corona weiter auf den Impfstoff von Astrazeneca. Zwar hat die Behörde einen möglichen Zusammenhang zwischen Astrazeneca und sehr seltenen Thrombose-Fällen festgestellt. Es gebe aber insgesamt mehr Nutzen als Risiko beim Einsatz des Mittels, hieß es.
"Die Entscheidung kann man so treffen", sagt der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. Er argumentiert ähnlich wie die EMA: Das Risiko, an Covid-19 zu sterben, ist demnach deutlich höher als das Risiko, an den seltenen Nebenwirkungen zu sterben. Das sei eine "Risiko-Nutzen-Abwägung" und nichts Neues in der Medizin, betont Reinhardt. Das gebe es bei vielen anderen Medikamenten auch.

Wenn möglich: Restrisiko vermeiden

Zugleich findet Reinhardt allerdings auch die deutsche Entscheidung richtig, Astrazeneca weiterhin nur in der Altersgruppe der Über-60-Jährigen zu verimpfen. Hier habe man keinen Zusammenhang zwischen Impfstoff und Thrombosen nachweisen können. So könne man dann auch das kleine Restrisiko vermeiden.
Wenn ein Land allerdings keine alternativen Impfstoffe zur Verfügung habe, stelle sich die Situation schwieriger dar, sagt Reinhardt. Dann müsse man der Risiko-Nutzen-Abwägung der EMA folgen und Astrazeneca unbeschränkt anbieten.
Grundsätzlich seien die Menschen in Deutschland wegen Astrazeneca "vielleicht doch weniger verunsichert, als wir denken", sagt Reinhardt. In Nordrhein-Westfalen zumindest sei die Nachfrage nach dem Wirkstoff in den Impfzentren nach der Freigabe von Terminen für die 60-bis-70-Jährigen jedenfalls groß gewesen.

Kein einheitliches Vorgehen in der EU

Nach Angaben der EMA wurden bisher in der EU 169 Fälle von seltenen Gehirn-Thrombosen bei rund 34 Millionen verabreichten Impfdosen festgestellt. Die Blutgerinnsel seien vor allem bei Frauen im Alter von unter 60 Jahren aufgetreten.
In den Mitgliedsstaaten der EU gibt es für den Einsatz von Astrazeneca weiterhin unterschiedliche Vorgaben, der Versuch einer Einigung nach der EMA-Entscheidung schlug fehl. In Frankreich wird der Wirkstoff derzeit ab einer Altersgrenze von 55 Jahren verimpft, in Deutschland ab 60, in Finnland ab 65. Andere Mitgliedsstaaten haben keine Grenze festgelegt oder verzichten ganz auf den Wirkstoff.
(ahe)
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