Hohe Energiekosten

Was Verbraucherschützer jetzt raten

09:13 Minuten
Illustration: Klassischer Heizkörper in grün vor blauer Wand.
Besser anmachen als ganz auslassen: Denn sonst kann es zu Kälteschäden in der Wohnung kommen. © imago / Ikon Images / John Holcroft
Christina Wallraf im Gespräch mit Axel Rahmlow |
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Die Energiekosten gehen durch die Decke. Verbraucher müssen allerdings nicht jede Erhöhung der Abschlagszahlungen durch die Versorger klaglos akzeptieren, sagt Verbraucherschützerin Christina Wallraf. Zugleich warnt sie davor, gar nicht zu heizen.
Es wird kalt draußen, während die Energiekosten explodieren. Für viele Verbraucher in Deutschland haben die Versorger bereits die Abschläge erhöht. Nach Einschätzung der Energieexpertin Christina Wallraf von der Verbraucherzentral NRW aber haben die Verbraucher unter Umständen Widerspruchsmöglichkeiten: „Die Abschlagserhöhung ist nur möglich, wenn ich auch vorher eine Preiserhöhung erhalten habe.“

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Energieversorger könnten nicht nur mit der Aussicht auf eine mögliche Preiserhöhung in der Zukunft die Abschläge heraufsetzen. Der Verbraucherzentrale seien Fälle bekannt, wo Anbieter durch eine unbegründete Erhöhung versuchten, Geld zu beschaffen, sagt Wallraf. Hier sollten die Verbraucher aufmerksam sein und auch die Höhe möglicher Erhöhungen prüfen.

Kein Anspruch auf Begründung der Preiserhöhung

Anspruch auf eine Überprüfung, wie hoch die möglichen Preiserhöhungen für den Anbieter beim Großhandelseinkauf etwa über die Börse sind, hätten die Kunden der Anbieter allerdings nicht. Ein Mittel der Kostenkontrolle aber sei das regelmäßige Ablesen des Zählerstandes. Angesichts möglicher Insolvenzen von Versorgern sollten Verbraucher auch nicht mit einem Anspareffekt bei zu hohen Abschlägen rechnen, denn wenn ein Versorger Pleite gehe, seien auch die Vorauszahlungen der Kunden, sprich ihre Guthaben, weg, warnt Wallraf.
Experten rechneten damit, dass sich die Gaspreise vervielfachen. Verbraucherschützerin Wallraf spricht von Schätzungen über den vier- bis fünffachen Preis. „Das hängt davon ab, wie kalt der Winter wird. Deshalb besser Geld auf die Seite legen, wenn man das kann“, so die Expertin.
„Wenn ich merke, ich kann die Rate nicht zahlen, dann sollte ich mit dem Energieversorger reden und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Und ich kann prüfen: Habe ich vielleicht Anspruch auf Wohngeld?“ Hier greife eine Sonderregelung für den Monat des Rechnungsempfangs: „Wenn man eine ganz hohe Nachzahlung bekommt, dann kann man für den einen Monat, in dem diese Nachzahlung fällig wird, einen Antrag auf Hartz-IV stellen, auch wenn man bisher kein Hartz-IV-Empfänger war.“
Wallraf weist zudem darauf hin, dass der Mieter auch beim Heizkostensparen darauf zu achten hat, dass er der Wohnung keinen Schaden zufügt. Schimmel, der sich bei reduziertem Lüften leichter bilden könne, oder Kälteschäden müsse der Mieter auch weiterhin verhindern, so die Verbraucherschützerin. „Gar nicht zu heizen ist in der Regel auch nicht zu empfehlen.“
(sru)
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