Rassismus-Video

Der Fall Sylt und das Arbeitsrecht

05:55 Minuten
Die Terrasse des Pony-Club in Kampen auf Sylt.
Die Privatsphäre ist ein geschützter Bereich, in den das Arbeitsrecht nicht hinenreicht, sagt Fachanwältin Nele Urban. Dennoch müsse im Einzelfall geprüft werden, ob das ausländerfeindliche Gegröle im Pony-Club arbeitsrechtliche Konsequenzen habe. © picture alliance / dpa / Lea Sarah Albert
Urban, Nele · 27. Mai 2024, 08:16 Uhr
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Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser in seiner Freizeit ausländerfeindliche Lieder singt? Denn das Arbeitsrecht endet am Werkstor, erklärt Fachanwältin Nele Urban. Dennoch könnten den Sylt-Akteuren Konsequenzen drohen.
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