Apple muss Milliarden nachzahlen
Es geht um jahrzehntealte Absprachen und den Vorwurf von Steuerbegünstigungen: Die EU-Kommission hat die Praxis zwischen Irland und dem US-Konzern Apple für unzulässig erklärt - und so den Weg für Nachforderungen in Milliardenhöhe freigemacht.
Apple hat nach einer Entscheidung der EU-Kommission unerlaubte Steuervergünstigungen von bis zu 13 Milliarden Euro in Irland erhalten. Das teilte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel mit. Irland müsse die rechtswidrige Beihilfe für die Jahre 2003 bis 2014 nun samt Zinsen zurückfordern.
Die Kommission sei bei ihrer Prüfung zu dem Schluss gelangt, "dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen".
Irland und Apple wollen in Berufung gehen
Die EU-Kommission wirft Irland schon länger vor, Apple günstigere Steuerkonditionen gewährt zu haben, um den Konzern als Arbeitgeber zu gewinnen. Das betrachtet die Brüsseler Behörde als wettbewerbswidrige Beihilfe. Die von der Kommission angeprangerten Deals gehen auf das Jahr 1991 zurück und wurden 2007 erneuert.
Die irische Regierung besteht darauf, dass die Vereinbarungen rechtens seien, und kündigte an, im Falle einer Ablehnung durch die EU vor Gericht zu ziehen. Auch Apple-Chef Tim Cook hatte das Mitte August angekündigt. Der Konzern hat immer wieder betont, er zahle alle geforderten Steuern.
Für Friedbert Meurer, der als Korrespondent aus Irland berichtet, trägt das Ganze fast schon skurrile Züge:
"Man muss vielleicht nochmal deutlich machen: Diese 13 Milliarden Euro - die sind keine Strafzahlung, die Apple an die EU bezahlen soll. Sondern das ist Geld, was jetzt der irische Fiskus bekommen soll (...). Wenn man die Bevölkerungszahlen mal vergleicht: Das wäre so, als hätte Deutschland jetzt das Angebot bekommen, Apple zahlt 260 Milliarden Euro in den deutschen Haushalt - und der deutsche Finanzminister sagt: Ich will das Geld nicht haben."
Das zeige, dass für die Iren viel auf dem Spiel stehe. Es gebe in Irland 600 US-Firmen und diese, allen voran Apple als Big Player mit 5500 Mitarbeitern, wolle man nicht vergraulen, weil sie Jobs im Land schaffen. Das sei der irischen Regierung letztlich wichtiger als die Steuereinnahmen.
Apple lässt einen erheblichen Teil des weltweiten Geschäfts über verschiedene Tochterunternehmen in Irland laufen. So verwaltet eine der Töchter bereits besteuerte Konzerngewinne. Diese Struktur gibt es schon seit 1980.
Bislang höchste Strafe: 1,4 Milliarden Euro Strafe
Im vergangenen Jahr erklärte Brüssel bereits ähnliche Deals der Niederlande mit der Kaffeehauskette Starbucks und Luxemburgs mit dem Autobauer Fiat-Chrysler für illegal und verlangte die Rückzahlung von millionenschweren Steuervergünstigungen. Beide Länder haben Berufung gegen die Entscheidung Brüssels eingelegt. Der bisher höchste Betrag in solchen Untersuchungen wurde vom französischen Energiekonzern EDF zurückgefordert. Er wurde 2015 angewiesen, rund 1,4 Milliarden Euro an die französischen Steuerbehörden nachzuzahlen.
Jörg Münchenberg, Korrespondent in Brüssel sagt dazu:
Das Beispiel Starbucks und Fiat zeige, dass sich derartige Verfahren über Jahre hinziehen könnten. "Das geht dann vor den Europäischen Gerichtshof, also, das ist ein sehr, sehr langer Prozess. Ähnliches ist jetzt auch für Apple zu erwarten."
Zudem gebe es zwei weitere Prüfverfahren, gegen Amazon und gegen McDonalds, die seitens der EU-Kommission noch nicht abgeschlossen seien. Auch dort könne es relativ teuer werden.
Kritik der US-Regierung
Viele US-Unternehmen bringen im Ausland verdientes Geld nicht ins Heimatland, weil dabei 35 bis 40 Prozent des Betrags an den Fiskus gehen würden. Apple hatte zuletzt Geldreserven von gut 230 Milliarden Dollar - die zu mehr als 90 Prozent außerhalb der USA lagern.
Der Konzern setzt sich für eine Steuerreform in den USA ein. Das amerikanische Finanzministerium hatte jüngst das Brüsseler Vorgehen bei den Steuerermittlungen kritisiert und der Kommission vorgeworfen, als eine Art übernationale Steuerbehörde zu agieren und US-Firmen zu benachteiligen.
(bor/am/md/mkn)