Eon Ruhrgas lenkt bei Gasverträge nicht ein
"Die Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge wird kommen." Zitat Ende und zitiert wurde das Bundeskartellamt. Prophetisch weit hat es sich vor knapp zwei Wochen aus dem Fenster gelehnt, als es 15 Gasimporteure im allgemeinen und den Marktführer Eon-Ruhrgas im besonderen ultimativ aufforderte, ihre Verträge mit weiterverteilenden Versorgern wie etwa Stadtwerken auf kürzere Laufzeiten umzustellen.
Nun zeigt sich: Es ist ein dickes Brett, welches da zu durchbohren ist, doch das Kartellamt ist auf dem richtigen Weg. Auch und gerade bei Eon-Ruhrgas, dem Unternehmen, das als Marktführer immer noch 56 Prozent und damit mehr als die Hälfte des deutschen Gasmarktes abdeckt. Und das mehr als sieben Jahre nach der offiziellen Liberalisierung des deutschen Gasmarktes. Das Eon-Ruhrgas nach so langer Zeit immer noch Platzhirsch ist, ist auch ein Ergebnis unternehmerischen Könnens, es ist aber noch stärker Ausfluss von Marktmacht über Gasmengen und Gaspipelines. Wer diese Macht besitzt kann auch die Lieferverträge mit den Weiterverteilern gestalten.
Das heute zu hörende Argument, die Bonner Wettbewerbshüter griffen unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit der Unternehmen beim Abschluss der Lieferverträge ein, klingt gut, ist aber falsch. Denn diese Vertragsfreiheit, die Eon-Ruhrgas da für sich reklamiert, geht eindeutig zu lasten Dritter und dieser Dritte ist entweder ein privater Haushalt oder ein kleines oder mittleres Unternehmen. Sie können sich ihren Lieferanten eben nicht aussuchen. Wenn dann noch dieser einzige in Frage kommende Lieferant für 10, 15 oder gar 20 Jahre an einen Großkonzern wie Eon-Ruhrgas gebunden ist, kann sich jeder selbst ausrechnen, wie selten die Chance besteht, vielleicht den Gasimporteur zu wechseln, vielleicht günstigere Preise auszuhandeln und vielleicht das dann an die Endkunden weiter zu geben, womit schon drei Hürden auf dem Weg hinzu zu erträglicheren Gaspreisen aufgezählt wären. Hier kürzere Laufzeiten auf welchem Weg auch immer durchzudrücken muss das Gebot der Stunde sein.
Doch reichen wird das nicht. Denn die letzten Monate zeigen auch, dass sich die weiterverteilenden Unternehmen, für welche sich das Kartellamt so beherzt einsetzt, auch nicht gerade mit Ruhm bekleckern. Diese Stadtwerke und Regionalversorger haben fast durchweg ihre erhöhten Einkaufspreise 1:1 an die Endkunden weitergereicht oder es zumindest versucht. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen das wiederum nur durch das Einschreiten der Kartellbehörden wenigstens ein bisschen abgemildert werden konnte. Das war’s dann aber auch an dieser Stelle. Beides – die lang laufenden Lieferträge mit den örtlichen Versorgern wie das dumpfe Weiterleiten von Preiserhöhungen an Endverbraucher – zeigt aber, wie verkrustet der deutsche Gasmarkt immer noch ist. Es ist daher höchste Zeit, dass mit dem Aufbrechen der Lieferverträge zumindest theoretisch die Chance für mehr Wettbewerb entsteht. Ob die oft miteinander verflochtenen Unternehmen das dann auch nutzen steht auf einem ganz anderen Blatt.
Das heute zu hörende Argument, die Bonner Wettbewerbshüter griffen unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit der Unternehmen beim Abschluss der Lieferverträge ein, klingt gut, ist aber falsch. Denn diese Vertragsfreiheit, die Eon-Ruhrgas da für sich reklamiert, geht eindeutig zu lasten Dritter und dieser Dritte ist entweder ein privater Haushalt oder ein kleines oder mittleres Unternehmen. Sie können sich ihren Lieferanten eben nicht aussuchen. Wenn dann noch dieser einzige in Frage kommende Lieferant für 10, 15 oder gar 20 Jahre an einen Großkonzern wie Eon-Ruhrgas gebunden ist, kann sich jeder selbst ausrechnen, wie selten die Chance besteht, vielleicht den Gasimporteur zu wechseln, vielleicht günstigere Preise auszuhandeln und vielleicht das dann an die Endkunden weiter zu geben, womit schon drei Hürden auf dem Weg hinzu zu erträglicheren Gaspreisen aufgezählt wären. Hier kürzere Laufzeiten auf welchem Weg auch immer durchzudrücken muss das Gebot der Stunde sein.
Doch reichen wird das nicht. Denn die letzten Monate zeigen auch, dass sich die weiterverteilenden Unternehmen, für welche sich das Kartellamt so beherzt einsetzt, auch nicht gerade mit Ruhm bekleckern. Diese Stadtwerke und Regionalversorger haben fast durchweg ihre erhöhten Einkaufspreise 1:1 an die Endkunden weitergereicht oder es zumindest versucht. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen das wiederum nur durch das Einschreiten der Kartellbehörden wenigstens ein bisschen abgemildert werden konnte. Das war’s dann aber auch an dieser Stelle. Beides – die lang laufenden Lieferträge mit den örtlichen Versorgern wie das dumpfe Weiterleiten von Preiserhöhungen an Endverbraucher – zeigt aber, wie verkrustet der deutsche Gasmarkt immer noch ist. Es ist daher höchste Zeit, dass mit dem Aufbrechen der Lieferverträge zumindest theoretisch die Chance für mehr Wettbewerb entsteht. Ob die oft miteinander verflochtenen Unternehmen das dann auch nutzen steht auf einem ganz anderen Blatt.