Ergänzung des Grundgesetzes

Die Opposition muss gestärkt werden

04:24 Minuten
Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, aufgenommen im Rahmen der Debatte anlässlich von 70 Jahre Grundgesetz
Angela Merkel braucht das Zitierrecht nicht fürchten. In der Praxis ist es ein parlamentarischer Papiertiger, sagt Jelena von Achenbach. © imago images/photothek/Florian Gaertner
Ein Vorschlag von Jelena von Achenbach · 22.05.2019
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Der Bundestag kann laut Grundgesetz Regierungsmitglieder vors Plenum zu zitieren. Darüber entscheidet aber die Parlamentsmehrheit – also die Regierungsparteien. Die Verfassungsrechtlerin Jelena von Achenbach fordert dieses Recht für die Opposition.
Der Bundestag kann bereits jetzt nach Art. 43 GG verlangen, dass die Ministerinnen und Minister und die Kanzlerin im Plenum des Bundestags und in seinen Ausschüssen erscheinen, um dort persönlich Rede und Antwort zu stehen. Dieses sogenannte Zitierrecht gibt den Abgeordneten einen Anspruch darauf, die Regierenden direkt zu befragen und politisch herauszufordern. Das ist ein wichtiges Mittel der parlamentarischen Regierungskontrolle. Oder besser: Könnte es sein.
In der geltenden Fassung des Grundgesetzes muss der Bundestag einen Mehrheitsbeschluss fassen, um die Regierung herbeizuzitieren. Das macht das Zitierrecht in der Praxis zu einem parlamentarischen Papiertiger. Parlamentsmehrheit und Regierung bilden unter dem Grundgesetz einen politischen Verbund. Man kann auch von einer Machtzusammenballung sprechen. Für die Kultur der parlamentarischen Debatte und die Regierungskontrolle ist das ein Problem. Denn die parlamentarische Mehrheit hat offensichtlich kein Interesse daran, sich vor den Augen der Öffentlichkeit kritisch und konfrontativ mit der eigenen Regierung auseinanderzusetzen.

Bisherige Befragung erinnert an gelenkte Demokratien

Nicht zuletzt deshalb hat sich unter dem Grundgesetz bislang keine wirklich überzeugendes Praxis der Regierungsbefragung entwickelt. Der Bundestag hat zwar die Regierungsbefragung kürzlich reformiert. Aber diese Reform verfehlt die Ideale der parlamentarischen Debatte und Regierungskontrolle. An der Befragung nimmt nämlich nur ein Minister oder eine Ministerin teil. Das anwesende Regierungsmitglied setzt durch seinen einleitenden Bericht weitgehend das Thema der Befragung. Pointiert gesagt, erinnert das doch etwas an gelenkte Demokratien. Und es hat mit einer lebendigen Debattenkultur von spontaner Rede und Gegenrede wenig zu tun.

Der Beitrag von Jelena von Achenbach ist Teil der Reihe "Der Bundestag wolle beschließen..." anlässlich von 70 Jahren Grundgesetz, in dieser Woche jeweils um 7.20 Uhr im DLF Kultur.

Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, Art. 43 GG so zu ändern, dass das Zitierrecht der parlamentarischen Minderheit zusteht. Dann kann die Opposition die Regierenden auch gegen die Stimmen der Regierungsmehrheit ins Parlament zitieren und dort, wenn nötig, in der Debatte "grillen". Das verbessert die parlamentarische Regierungskontrolle: Es ist ganz wesentlich die Opposition, die mit parlamentarischen Fragen und Untersuchungen der Regierung abfordert, öffentlich Rechenschaft über ihr Handeln abzulegen, und nicht zuletzt Missstände und Rechtsverstöße der Exekutive aufdeckt und öffentlich macht.

Das Ziel: Re-Politisierung des Parlaments

Wenn das Zitierrecht die parlamentarische Minderheit ermächtigt, eine direkte Debatte mit den Regierenden einzufordern, verstärkt das auch den offenen Wettbewerb um die politische Macht. Der politische Wettbewerb wird für die Wählerinnen und Wähler auch und gerade dann greifbar, wenn verantwortliche Regierung und parlamentarische Opposition direkt aufeinandertreffen und offen debattieren: Die persönliche Konfrontation bildet das Spannungsverhältnis zwischen politischer Minderheit und Mehrheit zugespitzt ab. Dabei geht es nicht um die Personalisierung von Politik.
Es geht vielmehr um die Re-Politisierung des Parlaments, das heute immer öfter wie eine der Regierung nachgeordnete Verwaltungsbehörde agiert statt als lebendiges Zentrum des Politischen. Die direkte Konfrontation zwischen Abgeordneten und Regierenden schafft ein politisches Ereignis, an dem die Meinungs- und Willensbildung der Öffentlichkeit sich entzünden und entwickeln kann.

Eine Chance für Demokraten

Zu einem naheliegenden Einwand gegen die Grundgesetz-Änderung, die ich vorschlage: Ist es heute nicht ein Risiko für die Demokratie, die Rechte der Parlamentsminderheit zu stärken? Immerhin ist eine mindestens rechtspopulistische, illiberale Partei, die gegen das von ihr sogenannte "System" wettert, bereits die größte Oppositionsfraktion im Bundestag. Ich denke: Um die Demokratie zu stabilisieren, ist es unverzichtbar, die existierenden politischen Konflikte offen auszutragen. Das ist auch eine Chance für die Demokraten, die eigenen Werte einzulösen und sich im Streit zu bewähren. Diese Chance sollte genutzt werden!

Jelena von Achenbach ist Juniorprofessorin für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Ihre Forschungsthemen sind Parlamentarismus und Demokratie. 2017 erhielt sie den Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages. Sie schreibt regelmäßig auf verfassungsblog.de.

Jelena von Achenbach
© Rolf K. Wegst
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