Anzeige mit wenig Aussicht auf Erfolg
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Blogger von netzpolitik.org − der Verfassungsschutz wehre sich mit dieser Anzeige gegen Indiskretionen, meint unser Sicherheitsexperte Rolf Clement. Die Schwelle für die Veröffentlichung von Dokumenten müsse hoch sein.
Seit langem ärgern sich Vertreter von Sicherheitsdiensten darüber, dass geheime Dokumente in den Medien landen. Es besteht da ein klassischer Interessenkonflikt. Die Pflicht der Medien, über die Arbeit der Dienste zu berichten, auch und gerade bei Fehlverhalten der Dienste, steht gegen das Interesse, dass keine operativen Details von Geheimdienstaktionen bekannt werden. Je nach Standort wird man unterschiedliche Vorschläge zur Lösung des Konflikts machen. Geheimdienste müssen ihren Auftrag im Rahmen von Recht und Gesetz erfüllen können.
Die Veröffentlichung von Originaldokumenten, die Rückschlüsse auf operative Einzelheiten zulassen, kann dies unter Umständen gefährden. Man kann, manchmal muss man über solche Dokumente berichten, ja, aber die Schwelle für die Veröffentlichung der Originale muss hoch sein. Wenn – wie in diesem Fall – der Verfassungsschutz meint, diese Sorgfaltspflicht der Medien sei nicht beachtet worden, ist es sein Recht, dies überprüfen zu lassen. Mit Blick auf die Medien kann und darf es aber nur um diese Abwägung gehen.
Alle sind zur Geheimhaltung verpflichtet
Die Informationspflicht in ihrem Kern darf nicht angetastet werden. Für den Verfassungsschutz spielt die Frage eine entscheidende Rolle: Wer versetzt die Medien in die Lage, über solches zu berichten? Darauf zielt die Anzeige, die der Präsident des Verfassungsschutzes – gegen unbekannt – gestellt hat. Schaut man auf den Weg, den die hier in Rede stehenden Dokumente hinter sich haben, kann man nach der undichten Stelle suchen: Der Weg führte vom Verfassungsschutz über das Innen- und, da es um Haushaltspläne geht, das Finanzministerium bis zu den zuständigen Stellen des Bundestags. Alle auf diesem Weg sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Nun erfolgte die Veröffentlichung der jetzt in Rede stehenden Unterlagen zu einem Zeitpunkt, da die Papiere schon im Bundestag gelandet sind.
Daraus ergibt sich eine Indizienkette, die politisch brisant ist. Es kann natürlich sein, dass Staatsbedienstete, die besonders pfiffig agieren, Unterlagen erst weitergeben, wenn sie wissen, dass diese im Parlament gelandet sind. Aber der Verdacht richtet sich in erster Linie gegen das Parlament. Der brisante Konflikt verläuft also zwischen den Diensten und dem Parlament, das sie kontrollieren muss.
Ermittlungsverfahren ist noch keine Anklage
Es ist ungeschickt, nun vom letzten Glied der Veröffentlichungskette aus, von den Organen, die es veröffentlicht haben, nach den Tätern zu suchen. Journalisten haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, so dass dieser Weg, in der Regel nicht erfolgversprechend ist. Der Informantenschutz ist ein hohes und wichtiges Gut in unserer Medienlandschaft. Ein Ermittlungsverfahren ist aber auch noch keine Anklage, es dient zunächst der Aufklärung.
Der Generalbundesanwalt muss in diesem Rechtsstaat ermitteln, wenn er eine Anzeige dieser Art bekommt. Aber er sollte Zeugen und Täter nicht verwechseln. Es ist unwahrscheinlich, dass ein solches Verfahren die wirklichen Täter überführt. Die Anzeige ist eher ein Aufschrei: Der Verfassungsschutz will sich dagegen wehren, dass Indiskretionen aus dem Apparat ihm die Arbeit schwer machen.