Retten verboten
05:40 Minuten
Fünf Kinder ertranken in der Spree, bevor sich Ost- und Westberlin einigten, wer im Grenzgebiet retten darf. Klaus Abraham, ehemaliger Taucher, erinnert sich an die Jahre davor als Retten noch verboten war.
Ein Sommertag am Kreuzberger Ufer der Spree. Ein Ausflugsboot tuckert vorbei, am gegenüberliegenden Ufer, in Friedrichshain, flanieren Touristen an der East-Side-Gallery vorbei, dem längsten Teil der Berliner Mauer, der heute noch erhalten ist. Rechts fällt der Blick auf die Oberbaumbrücke aus rotem Backstein, über die gerade die gelbe U-Bahn der Linie 1 fährt. Vor uns die Reste einer Brücke, nur noch der Mittelpfeiler ist erhalten.
"Jetzt sind wir an der Brommy-Brücke. Das ist die Brommy-Brücke."
"Das war die Brommy-Brücke?"
"Ja, das ist richtig. Die ist im Krieg zerstört worden."
"Das war die Brommy-Brücke?"
"Ja, das ist richtig. Die ist im Krieg zerstört worden."
Klaus Abraham, 81 Jahre alt, ehemaliger Brandoberamtsrat der Westberliner Feuerwehr, erinnert sich:"Und nach dem Krieg ist die deswegen berühmt geworden, weil wir hier das erste Mal ein Kind hatten, was am Ufer gespielt hat und hier reingefallen ist."
Verzweifelte Feuerwehrleute
1960, also noch vor dem Mauerbau, beginnt der sportliche Klaus Abraham mit seiner Ausbildung bei der Tauchergruppe der Westberliner Feuerwehr. Da ist Berlin zwar schon lange in vier Sektoren geteilt, aber die Grenze zwischen dem sowjetischen und den drei Sektoren der Westalliierten ist noch durchlässig. Ost- und Westberliner arbeiten zusammen, auch bei der Suche nach dem ertrunkenen Kind.
"Werd ich nie vergessen, wo ich also vom NVA-Boot tauchen konnte und wir jemeinsam mit der Volkspolizei hier versucht haben, diese Kinderleiche zu finden. Wir haben gemeinsam gearbeitet. Das war aber vor dem 13. August."
An den 13. August 1961 kann sich der Rentner - kurze Hose, weiß-blaues Poloshirt - noch gut erinnern. Gibt es doch zu dieser Zeit noch Kollegen aus Ostberlin bei der Westberliner Feuerwehr.
"Die wussten wirklich nicht, was noch passiert"
"Die waren verzweifelt. Die wussten wirklich nicht, was noch passiert. Und ich kann auch verstehen, dass viele gesagt haben, ich geh erst mal wieder zurück. Man hat ja gedacht, das ist eine vorübergehende Maßnahme."
Wir spazieren von der zerstörten Brommy-Brücke in Richtung Oberbaumbrücke. Dort, wo früher ein Ruderclub war, hat sich ein Café mit Terrasse direkt an der Spree etabliert. Klaus Abraham rührt in seinem Cappuccino.
Vor sich auf dem Tisch breitet er vergilbte Zeitungsausschnitte und Schwarz-Weiß-Fotos in Klarsichthüllen aus: "Fünfjähriger in Spree ertrunken, Helfer mussten tatenlos zusehen" lautet eine Schlagzeile. Eine andere: "Als die Grenzpolizisten endlich handelten, war das Kind schon ertrunken." Dazu ein Foto des fünfjährigen Siegfried Kroboth, gestorben im Mai 1973.
"Hier stehen wir alle am Ufer, wa, und wollen da tauchen, die Möglichkeit war nicht gegeben. Das hatte die Stasi damals fotografiert. Dieser Fünfjährige ist beim Spielen ins Wasser, in die Spree gefallen."
Einsatz nur mit Genehmigung Ost-Berlins
Ein Freund des Jungen alarmiert die Feuerwehr, die rückt an, darf aber nur mit einer Genehmigung Ost-Berlins in die Spree, um das Kind retten. Klaus Abraham erinnert sich genau, er erzählt lebhaft, seine blauen Augen blitzen, die Hände sind ständig in der Luft unterwegs. Wir haben dann den Kommandanten der Grenztruppen an der Oberbaumbrücke informiert, sagt er.
"Und der Kommandant hat dann nur gesagt, es kommen sofort Einsatzkräfte, Taucher der Ostberliner Feuerwehr, und die werden die Suche beginnen und Sie bleiben da, wo Sie sind und halten sich zurück."
Längst ertrunken, bevor die Einsatzkräfte kommen
Erst eine Stunde später kommt das Ostberliner Boot, da ist der fünfjährige Siegfried schon ertrunken. Doch nicht nur die Grenztruppen der DDR verhindern, dass die Westberliner Feuerwehr Leben rettet. Auch die Amerikaner haben ein Wörtchen mitzureden.
"Jedet Mal, wenn so ein Vorfall war, kamen die Amerikaner mit dem Jeep. Und die hatten dann das Sagen an der Einsatzstelle. Das is nicht so bekannt. Weil das internationale Tätigkeit war. Westberlin war ja nie selbständig. Die Verfassung in Westberlin war unter Vorbehalt der Alliierten. Wir standen immer unter dem Alliierten Kontrollrat, und die kamen an und haben im Prinzip die Vorgaben gemacht, was dürft ihr und was dürft ihr nicht."
Einfach in die Spree springen? Zu gefährlich
Einfach Zivilcourage zeigen und in die Spree springen, um ein Menschenleben zu retten? Klar haben wir darüber nachgedacht, sagt Klaus Abraham heute.
"Man erwartet eigentlich, dass diese Kräfte dann auch wat tun. Aber Sie dürfen auch nicht verkennen, dieses Gewässer hier war auch so abgesichert, dass Sie unter Wasser Gerät eingebaut haben, Stacheldraht war da unten, da waren viele Sicherungsmaßnahmen, damit Schwimmer von Ost nach West nicht kommen konnten. Da ist die Frage, ob wir nicht selbst zu Schaden gekommen wären."
Am 29.Oktober 1975 unterzeichnen der Westberliner Senat und die DDR-Regierung ein Abkommen über Rettungsmaßnahmen in den Berliner Grenzgewässern. Es regelt, dass in Notfällen die Westberliner Feuerwehr sofort zum Einsatz kommen darf - ohne die DDR-Grenztruppen zuvor zu fragen. Fünf unschuldige Kinder müssen sterben, bis diese Vereinbarung getroffen wird.