Es gibt keinen "Kirchenaustritt light"
Die Folgen eines Kirchenaustritts sollen abtrünnigen Katholiken in einem persönlichen Gespräch mit dem Pfarrer nahegelegt werden. So will es die Deutsche Bischofskonferenz. Wer in der Hansestadt Bremen austreten möchte, braucht dafür schon jetzt eine Bestätigung seines Pfarramts.
Hartmut Zapp ist 2007 zum Standesamt in Staufen gegangen und hat seinen Austritt aus der Kirche erklärt – mit dem Zusatzvermerk: Austritt aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damals erklärte der Freiburger Kirchenrechtler:
"Was mich stört, ist diese Ungerechtigkeit der deutschen Bischöfe den deutschen Katholiken gegenüber, die mit den Höllenvorstellungen vergangener Zeiten verbunden wird. Wenn ich keine Steuern zahle, dann darf ich nicht mehr zu den Sakramenten gehen. Und das ist widerrechtlich. Die deutschen Bischöfe – aus meiner Sicht – verhängen wegen einer kleinen Angelegenheit, nämlich der Kirchensteuer, die höchste Strafe, die das kirchliche Recht überhaupt kennt, Ausschluss von der Sakramentengemeinschaft, Verweigerung der kirchlichen Beerdigung."
Hartmut Zapp wähnte sich in Übereinstimmung mit dem Vatikan. Denn auch die Römer kritisierten 2006 die deutsche Rechtslage. Wer seinen Austritt nur dem Staat mitteile, könne nicht exkommuniziert werden. In der vergangenen Woche reagierte dann die Deutsche Bischofskonferenz mit einem Dekret. Nun wird nicht jeder, der austritt, automatisch exkommuniziert. Ansonsten ändert sich durch das Dekret, das vom Vatikan genehmigt wurde, aber wenig, sagt der Bonner Professor für katholisches Kirchenrecht Norbert Lüdecke:
"Die Bischöfe gehorchen und bedrohen nicht mehr jeden Kirchenaustritt als Lossagung von der Kirche mit der Höchststrafe. Zweitens: Sie machen aber zugleich etwas, mit dem sie den gleichen Effekt wie vorher erzielen. Die Bischöfe werten jetzt jede Verweigerung des Kirchensteuereinzugs als besonders schlimme Distanzierung, und sie verfügt dafür eine Kaskade von Rechtsbeschränkungen, die nur knapp unter der Totalentrechtung durch die Exkommunikation bleibt."
Norbert Lüdecke kann nicht nachvollziehen, warum für die deutschen Bischöfe der Kirchenaustritt ein so schwerwiegendes Vergehen ist:
"Die staatliche Abmeldung aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört jetzt dem Strafmaß nach weiterhin zu den schweren Kirchenverbrechen, knapp unterhalb etwa der Leugnung der Gottessohnschaft Christi, während zum Beispiel für den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen kein konkretes Strafmaß festgelegt ist."
Den Vorgaben des Vatikans folgend hat die Deutsche Bischofskonferenz mit dem neuen Dekret allen Pfarrern vorgeschrieben, Kontakt zu den Ausgetretenen ihrer Gemeinde aufzunehmen. In einem vorformulierten Brief sollen die Abtrünnigen zu einem Gespräch mit dem Priester eingeladen werden, der ihnen noch einmal die Konsequenzen eines Austritts verdeutlicht. Norbert Lüdecke:
"Mutter Kirche wird in Gestalt ihrer männlichen Repräsentanten, in diesem Fall, wenn auch im freundlichen Ton, doch sehr streng. Das ist ein Zuwendungsverhalten nach biblischem Muster 'Wer sein Kind liebt, der züchtigt es'. Das heißt: Auf diese Weise gehorchen die deutschen Bischöfe nach oben und halten nach unten das Drohpotential auf einem Niveau, das sie zu brauchen glauben, damit die Gläubigen weiter zahlen."
Dass es auch ganz anders geht, beweist seit Jahrzehnten die katholische Kirche in Bremen.
"Wir haben die Situation in Bremen hier, dass nur bei der Kirche ausgetreten werden kann. Wer zivilrechtlich beim Standesamt austreten will, muss trotzdem zu uns kommen und von uns eine Bestätigung bekommen."
Erläutert die Franziskanerin Judith Terheyden, die im Atrium arbeitet, dem Infozentrum, der katholischen Kirche in Bremen. Aufgrund der staatsrechtlichen Vereinbarungen in der Hansestadt zwischen dem Senat und dem Vatikan existiert diese Sonderregelung, die eigentlich dem entspricht, was der Vatikan von den deutschen Bischöfen künftig erwartet: das direkte Gespräch mit den Abtrünnigen. Der Vorteil in Bremen: Die Menschen kommen, bevor sie ausgetreten sind.
"Das ist der Vorteil bei dieser Geschichte, dass wir mit den Menschen in Kontakt kommen und wir machen keine Anstalten, dass wir sie überreden wollen, doch bitte, bitte zu bleiben, aber wir versuchen schon, und das merkt man einer Person an, ob sie so zugänglich ist, dass man die Frage stellen darf, mögen Sie darüber sprechen? Gibt es einen besonderen Grund, warum Sie aus der katholischen Kirche austreten? Und da kommt es oft zu sehr intensiven Gesprächen und da gibt es manchmal auch viele Tränen, weil Verletzungen da sind. Es sind oft spannende Gespräche, und auch wohltuende Gespräche."
Und nicht selten nehmen die Menschen wieder Abstand von ihrem Wunsch, eigentlich die Kirche verlassen zu wollen, sagt Schwester Judith.
"Zum Beispiel polnische oder kroatische Menschen, die hier hinkommen, die sind es einfach nicht gewohnt, Kirchensteuer zu zahlen, und für die ist das hier in Deutschland eine komische Situation. Und wenn ich dann sage, ich bräuchte ihr Taufdatum und den Ort, wo Sie getauft wurden, weil wir das ihrem Taufpfarramt mitteilen müssen, dann sind die ganz geschockt und sagen 'Oh Gott, wir haben einen Küster, der schreibt bei uns das Taufbuch, und wenn der das sieht, das ist ein kleiner Ort, das wird sofort Dorfgespräch'."
Und dann bleiben sie lieber doch in der Kirche – vor allem, wenn ihnen bewusst wird, dass sie nicht katholisch bestattet würden. Gerade bei den jüngeren Berufstätigen spiele die Kirchensteuer, die man sparen wolle, oft die entscheidende Rolle, sagt die Nonne. Die Bremer "Austrittsstelle" sei nicht nur für die Kirche hilfreich, um zu erfahren, warum die Menschen die Kirche verlassen:
"Es ist wichtig zu hören, wenn es möglich ist, dass die Menschen die Möglichkeit haben, dass sie erzählen können, warum sie gehen. Das ist für die Leute erleichternd, dass das nicht einfach so ein kalter Akt ist in irgendeiner Behörde."
Der Kirchensteuerrebell Hartmut Zapp hat durchblicken lassen, dass er sich noch einmal an den Vatikan wenden will, um die Frage seines Kirchenaustritts zu klären. Auch nachdem die Richter das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in seinem Fall letztinstanzlich befunden hatte: Wer aus einer Religionsgemeinschaft aufgrund staatlicher Vorschriften austrete, könne seine Erklärung nicht auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts beschränken und Mitglied der Religionsgemeinschaft bleiben wollen. Aber das grundsätzliche Problem bleibt. Die katholische Kirche versteht sich ja nicht primär als ein Verein von Menschen, die ihre Kirchensteuern zahlen. Der Zusammenhang zwischen Bezahlen und Glauben ist nicht zwingend. Auch der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke stellt sich die Frage nach dem theologischen Charakter des deutschen Kirchensteuersystems.
"Wird hier nicht das Selbstverständnis der Kirche, das sie eben kein Verein ist, wo man eintritt und wieder austritt, sondern dass sie eine Organisation ist, aber auch eine geistgewirkte Glaubensgemeinschaft, wird das nicht einfach reduziert doch auf einen Vereinsstatus? Das ist theologisch problematisch und dürfte sich auf Dauer kontraproduktiv auswirken."
Die Bremer Schwester Judith Terheyden ermuntert derweil die Menschen, die ausgetreten sind, ihre religiösen Sehnsüchte nicht zu verdrängen und auch einmal eine Kirche aufzusuchen:
"Die höchste Instanz ist das Gewissen, und nichts geht darüber – auch nicht dieser Rechtsakt, den wir hier dann ausfüllen."
"Was mich stört, ist diese Ungerechtigkeit der deutschen Bischöfe den deutschen Katholiken gegenüber, die mit den Höllenvorstellungen vergangener Zeiten verbunden wird. Wenn ich keine Steuern zahle, dann darf ich nicht mehr zu den Sakramenten gehen. Und das ist widerrechtlich. Die deutschen Bischöfe – aus meiner Sicht – verhängen wegen einer kleinen Angelegenheit, nämlich der Kirchensteuer, die höchste Strafe, die das kirchliche Recht überhaupt kennt, Ausschluss von der Sakramentengemeinschaft, Verweigerung der kirchlichen Beerdigung."
Hartmut Zapp wähnte sich in Übereinstimmung mit dem Vatikan. Denn auch die Römer kritisierten 2006 die deutsche Rechtslage. Wer seinen Austritt nur dem Staat mitteile, könne nicht exkommuniziert werden. In der vergangenen Woche reagierte dann die Deutsche Bischofskonferenz mit einem Dekret. Nun wird nicht jeder, der austritt, automatisch exkommuniziert. Ansonsten ändert sich durch das Dekret, das vom Vatikan genehmigt wurde, aber wenig, sagt der Bonner Professor für katholisches Kirchenrecht Norbert Lüdecke:
"Die Bischöfe gehorchen und bedrohen nicht mehr jeden Kirchenaustritt als Lossagung von der Kirche mit der Höchststrafe. Zweitens: Sie machen aber zugleich etwas, mit dem sie den gleichen Effekt wie vorher erzielen. Die Bischöfe werten jetzt jede Verweigerung des Kirchensteuereinzugs als besonders schlimme Distanzierung, und sie verfügt dafür eine Kaskade von Rechtsbeschränkungen, die nur knapp unter der Totalentrechtung durch die Exkommunikation bleibt."
Norbert Lüdecke kann nicht nachvollziehen, warum für die deutschen Bischöfe der Kirchenaustritt ein so schwerwiegendes Vergehen ist:
"Die staatliche Abmeldung aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört jetzt dem Strafmaß nach weiterhin zu den schweren Kirchenverbrechen, knapp unterhalb etwa der Leugnung der Gottessohnschaft Christi, während zum Beispiel für den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen kein konkretes Strafmaß festgelegt ist."
Den Vorgaben des Vatikans folgend hat die Deutsche Bischofskonferenz mit dem neuen Dekret allen Pfarrern vorgeschrieben, Kontakt zu den Ausgetretenen ihrer Gemeinde aufzunehmen. In einem vorformulierten Brief sollen die Abtrünnigen zu einem Gespräch mit dem Priester eingeladen werden, der ihnen noch einmal die Konsequenzen eines Austritts verdeutlicht. Norbert Lüdecke:
"Mutter Kirche wird in Gestalt ihrer männlichen Repräsentanten, in diesem Fall, wenn auch im freundlichen Ton, doch sehr streng. Das ist ein Zuwendungsverhalten nach biblischem Muster 'Wer sein Kind liebt, der züchtigt es'. Das heißt: Auf diese Weise gehorchen die deutschen Bischöfe nach oben und halten nach unten das Drohpotential auf einem Niveau, das sie zu brauchen glauben, damit die Gläubigen weiter zahlen."
Dass es auch ganz anders geht, beweist seit Jahrzehnten die katholische Kirche in Bremen.
"Wir haben die Situation in Bremen hier, dass nur bei der Kirche ausgetreten werden kann. Wer zivilrechtlich beim Standesamt austreten will, muss trotzdem zu uns kommen und von uns eine Bestätigung bekommen."
Erläutert die Franziskanerin Judith Terheyden, die im Atrium arbeitet, dem Infozentrum, der katholischen Kirche in Bremen. Aufgrund der staatsrechtlichen Vereinbarungen in der Hansestadt zwischen dem Senat und dem Vatikan existiert diese Sonderregelung, die eigentlich dem entspricht, was der Vatikan von den deutschen Bischöfen künftig erwartet: das direkte Gespräch mit den Abtrünnigen. Der Vorteil in Bremen: Die Menschen kommen, bevor sie ausgetreten sind.
"Das ist der Vorteil bei dieser Geschichte, dass wir mit den Menschen in Kontakt kommen und wir machen keine Anstalten, dass wir sie überreden wollen, doch bitte, bitte zu bleiben, aber wir versuchen schon, und das merkt man einer Person an, ob sie so zugänglich ist, dass man die Frage stellen darf, mögen Sie darüber sprechen? Gibt es einen besonderen Grund, warum Sie aus der katholischen Kirche austreten? Und da kommt es oft zu sehr intensiven Gesprächen und da gibt es manchmal auch viele Tränen, weil Verletzungen da sind. Es sind oft spannende Gespräche, und auch wohltuende Gespräche."
Und nicht selten nehmen die Menschen wieder Abstand von ihrem Wunsch, eigentlich die Kirche verlassen zu wollen, sagt Schwester Judith.
"Zum Beispiel polnische oder kroatische Menschen, die hier hinkommen, die sind es einfach nicht gewohnt, Kirchensteuer zu zahlen, und für die ist das hier in Deutschland eine komische Situation. Und wenn ich dann sage, ich bräuchte ihr Taufdatum und den Ort, wo Sie getauft wurden, weil wir das ihrem Taufpfarramt mitteilen müssen, dann sind die ganz geschockt und sagen 'Oh Gott, wir haben einen Küster, der schreibt bei uns das Taufbuch, und wenn der das sieht, das ist ein kleiner Ort, das wird sofort Dorfgespräch'."
Und dann bleiben sie lieber doch in der Kirche – vor allem, wenn ihnen bewusst wird, dass sie nicht katholisch bestattet würden. Gerade bei den jüngeren Berufstätigen spiele die Kirchensteuer, die man sparen wolle, oft die entscheidende Rolle, sagt die Nonne. Die Bremer "Austrittsstelle" sei nicht nur für die Kirche hilfreich, um zu erfahren, warum die Menschen die Kirche verlassen:
"Es ist wichtig zu hören, wenn es möglich ist, dass die Menschen die Möglichkeit haben, dass sie erzählen können, warum sie gehen. Das ist für die Leute erleichternd, dass das nicht einfach so ein kalter Akt ist in irgendeiner Behörde."
Der Kirchensteuerrebell Hartmut Zapp hat durchblicken lassen, dass er sich noch einmal an den Vatikan wenden will, um die Frage seines Kirchenaustritts zu klären. Auch nachdem die Richter das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in seinem Fall letztinstanzlich befunden hatte: Wer aus einer Religionsgemeinschaft aufgrund staatlicher Vorschriften austrete, könne seine Erklärung nicht auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts beschränken und Mitglied der Religionsgemeinschaft bleiben wollen. Aber das grundsätzliche Problem bleibt. Die katholische Kirche versteht sich ja nicht primär als ein Verein von Menschen, die ihre Kirchensteuern zahlen. Der Zusammenhang zwischen Bezahlen und Glauben ist nicht zwingend. Auch der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke stellt sich die Frage nach dem theologischen Charakter des deutschen Kirchensteuersystems.
"Wird hier nicht das Selbstverständnis der Kirche, das sie eben kein Verein ist, wo man eintritt und wieder austritt, sondern dass sie eine Organisation ist, aber auch eine geistgewirkte Glaubensgemeinschaft, wird das nicht einfach reduziert doch auf einen Vereinsstatus? Das ist theologisch problematisch und dürfte sich auf Dauer kontraproduktiv auswirken."
Die Bremer Schwester Judith Terheyden ermuntert derweil die Menschen, die ausgetreten sind, ihre religiösen Sehnsüchte nicht zu verdrängen und auch einmal eine Kirche aufzusuchen:
"Die höchste Instanz ist das Gewissen, und nichts geht darüber – auch nicht dieser Rechtsakt, den wir hier dann ausfüllen."