EU-Parlament und Europäische Zentralbank einig über Bankenaufsicht

Von Annette Riedel |
Die europäische Bankenaufsicht ist endgültig in trockenen Tüchern. Die demokratische Kontrolle der Arbeit des EZB-Gremiums, das künftig über 130 systemrelevante Banken in den Euro-Ländern überwachen wird, durch das EU-Parlament ist zur beiderseitigen Zufriedenheit ausgehandelt worden.
"Das Parlament hat weitreichende Rechte und Befugnisse für sich erkämpft."

So Parlamentspräsident Schulz, der die zuletzt noch strittigen Punkte direkt mit EZB-Chef Draghi abschließend geklärt hat. Schulz wusste dabei eine breite, fraktionsübergreifende Mehrheit des Parlaments hinter sich, das von den künftigen Aufsehern ein Höchstmaß an Transparenz ihrer Arbeit erwartet.

"Die Europäische Zentralbank muss lernen, dass sie sich vor einem Parlament rechtfertigen muss – nicht als Notenbank, aber als Aufsichtbehörde. Dazu gehört auch, dass sie transparent Informationen zur Verfügung stellt. Jetzt übertreibe ich mal ein bisschen – nicht erst in 30 Jahren wie das Bundesarchiv Geheimprotokolle sondern sehr zeitnah. Es geht nicht um Informationen aus der Überprüfung einer einzelnen Bank, sondern um die generellen Linien, die hier verabredet werden."

So der CSU-Abgeordnete Markus Ferber, Mitglied im zuständigen Parlamentsausschuss ECON. Ob, in welchem Umfang, wann und wem gegenüber die Protokolle der Sitzungen des EZB-Bankenaufsichts-Gremiums veröffentlicht werden – darum gab es bis zuletzt ein Tauziehen zwischen Parlament und EZB.
Darüber wurde die geplante Abstimmung vertagt; daran drohte die ganze Vereinbarung hängen zu bleiben, die Voraussetzung dafür ist, dass die Bankenaufsicht ihre Arbeit aufnehmen kann.

"Wir werden als Wirtschafts- und Währungsausschuss volle Transparenz über die Tätigkeit der Zentralbank in Aufsichtsfragen haben, indem wir entsprechende Berichte im ECON-Ausschuss vorgelegt bekommen."

Aber, so Peter Simon, SPD-Mitglied im zuständigen Parlamentsausschuss ECON, eben nur dort werden die Protokolle vorgelegt – nicht im Parlament oder gar in der Öffentlichkeit.
"Dies kommt dem Vertraulichkeitsinteresse der Zentralbank deutlich entgegen. Für dieses haben wir Verständnis aufgezeigt."

Jenseits des Rechts auf die Einsicht in Sitzungsprotokolle hatten sich die EZB-und das Parlament schon zuvor auf weitere Rechenschaftspflichten beziehungsweise Untersuchungsrechte geeinigt.

"Eine umfängliche Palette von Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten wurde in der interinstitutionellen Vereinbarung abgesichert."

Als da unter anderem wären: Ein jährlicher Bericht der Bankenaufseher, der im Parlament diskutiert wird, ein Mitspracherecht der Abgeordneten bei der Besetzung der wichtigsten Posten, und die Möglichkeit der Volksvertreter, gegebenenfalls einen Untersuchungsausschuss einzurichten, sollte es notwendig werden.

"Aufsicht kann nur erfolgreich sein, wenn sie transparent stattfindet. Vertrauen in die Finanzmärkte kann nur geschaffen werden, wenn Informationen verfügbar sind."

Mit dieser Einigung kann der Zeitplan, nachdem die Europäische Bankenaufsicht ab Herbst 2014 funktionieren soll, eingehalten werden – notwendige Voraussetzung für eine dann grundsätzlich mögliche direkte Re-Kapitalisierung von Banken aus den Euro-Rettungsschirmen.

"Wir sind heute einen entscheidenden Schritt Richtung Bankenunion weitergekommen. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass diese auf drei Säulen ruht und die Bankenaufsicht nur eine der drei Säulen darstellt."

Bis die beiden anderen zwei Säulen allerdings stehen – der Bankenabwicklungs- und -restrukturierungsfonds und der Einlagensicherungsfonds – ist es noch ein ziemlich weiter Weg.