EU-Parlament verhandelt über Netzneutralität

"Türöffner zur Privatisierung des Internets"

Ein Mann blickt auf ein Laptop.
Entscheidet künftig die Geldbörse von Anbietern darüber, was wir im Internet in welcher Qualität zu sehen bekommen? © imago/Rüdiger Wölk
Jan Philipp Albrecht im Gespräch mit Dieter Kassel |
Heute verhandelt das EU-Parlament über einen Kompromiss zur Netzneutralität. Dieser hätte zur Folge, dass künftig Kunden und Anbieter mit der dicksten Geldbörse über Qualität und Schnelligkeit im Netz bestimmten, warnt Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht. Haben wir am Ende ein Zwei-Klassen-Internet?
Jan Philipp Albrecht, Grünen-Abgeordneter im EU-Parlament, hat sich vehement gegen Sonderregelungen im Internet ausgesprochen, die ausgewählten Kunden und Anbietern schnellere Zugänge und bessere Qualität im Netz ermöglichen. Diese gefährdeten die Netzneutralität.
Vor dem Hintergrund der heutige Abstimmung im EU-Parlament über einen Kompromissvorschlag zur Netzneutralität sagte Albrecht im Deutschlandradio Kultur, die Situation sei mit einer stark befahrenen Straße vergleichbar: Dass für Krankenwagen Ausnahmen von den Verkehrsregeln gemacht würden, sei nachvollziehbar, da es sich um lebensrettende Maßnahmen handle.
"Aber was nicht geht, ist, dass man sich da sozusagen eine Extra-Spur kaufen kann als Autofahrer. Und genau das darf es auch im Internet nicht geben. Es kann nicht sein, dass ich sozusagen nach der Geldbörse entscheide, ob dieser öffentliche Raum am Ende mir gehört."
Technische Dienste würden profitieren
Als ein Beispiel für die Aushebelung der Neutralität, wie sie im EU-Parlament beschlossen werden könnte, führte Albrecht, der stellvertretender Sprecher des Innenausschusses ist, die technischen Dienste an – etwa Anbieter von Video- oder Streamingdiensten. Diesen soll es ermöglicht werden, nach Absprache mit dem Netzbetreiber und gegen mehr Geld auch mehr Bandbreite zu erhalten.
"Das ist der Türöffner für die Privatisierung, ja, letztlich Fragmentierung des Netzes, wie wir es kennen.
Werbung sticht Nachrichten aus
Albrecht: "Das kann dann dazu führen, dass ich, wenn ich auf eine Nachrichtenseite gehe und ich möchte eigentlich die Nachrichten sehen, dann wird erstmal das super-aufwändige Werbevideo in HD-Qualität übertragen, weil dafür genug Geld von irgendwem bezahlt wurde. Und bis der Text angezeigt wird oder andere Inhalte, dauert es dann halt" – denn für die Übertragung der Nachrichten reiche die Internetverbindung dann nicht mehr. In dieser Welt werde sich die Netzwelt dann bewegen, wenn der Kompromiss nicht torpediert werde.
Die Gefahr sei, dass Groß-Anbieter wie die Deutsche Telekom Verordnungen so interpretieren würden, dass andere Anbieter diskriminiert würden. "Und nur das Wettbewerbsrecht bietet uns dann noch die Chance, das wieder zurecht zu rücken." Doch reiche auch das Wettbewerbsrecht für sein Empfinden hier meistens nicht aus.


Das Interview im Wortlaut:
Dieter Kassel: Netzneutralität, das bedeutet, dass im Internet alles technisch gleichberechtigt verbreitet wird, egal, worum es sich handelt und von wem es kommt. Und das bedeutet, dass Internetnutzer über ihren Provider alles in gleichem Umfang, gleicher Geschwindigkeit und gleicher Qualität abrufen können. Das war bisher eigentlich auch ganz normal und so soll es auch bleiben, sagt offiziell das EU-Parlament, stimmt aber heute über sogenannte Maßnahmen zum Zugang zu einem offenen Internet ab, bei dem zahlreiche Ausnahmen vorgesehen sind, die in den Augen vieler Kritiker die Netzneutralität gefährden. Jan Philipp Albrecht sitzt für die Grünen im EU-Parlament, ist ihr innenjustizpolitischer Sprecher, der Sprecher seiner Fraktion, und ist jetzt schon in Straßburg für uns am Telefon. Morgen, Herr Albrecht!
Jan Philipp Albrecht: Ja, guten Morgen!
Kassel: Könnte man nicht eigentlich diese Maßnahmen, die dann ja am Ende in nationale Gesetze überführt werden sollen, könnte man nicht das, was ich jetzt gerade formuliert habe, ein bisschen juristisch feiner und wasserdichter formulieren und es dabei belassen? Braucht man überhaupt Sonderregelungen und Ausnahmen?
Albrecht: Also, man braucht solche Ausnahmen, wie sie heute zu der Debatte und Abstimmung stehen, jedenfalls nicht. Was natürlich klar ist, ist, dass, wenn wir zum Beispiel eine Straße haben, auf der alle fahren sollen, dann gibt es Möglichkeiten zum Beispiel zur Lebensrettung, dass der Krankenwagen schneller fahren kann und die Regeln missachten kann. Aber was nicht geht, ist, dass man sich da sozusagen eine Spur sozusagen, eine Extraspur kaufen kann als Autofahrer, und genau das darf es auch im Internet nicht geben. Kann nicht sein, dass ich sozusagen nach der Geldbörse entscheide, ob der öffentliche Raum quasi am Ende mir gehört.
Mehr Bandbreite für mehr Geld
Kassel: Welche Ausnahmen sind denn im Moment noch konkret vorgesehen? Wir reden gleich darüber, dass es ja zahlreiche Änderungsanträge gibt, aber im Moment noch konkret vorgesehen, wo Sie ganz klar sagen, das geht gar nicht?
Albrecht: Also, es ist ein zentraler Punkt, an dem sich das festmacht, dass hier eine Ausnahme von der Netzneutralität und damit letztendlich das Ende dieser Neutralität beschlossen werden soll. Und da geht es um technische Dienste, die eben eine hohe Qualitätsanforderung haben wie zum Beispiel Videodienste, die eben viele Daten verbrauchen, und Streaming-Dienste zum Beispiel. Und bei diesen Diensten soll eben der Anbieter, wenn er Angst hat, dass seine Qualität darunter leidet, mit dem Netzanbieter abmachen können, dass er einfach für ein bisschen mehr Geld mehr Bandbreite erhält. Und das ist der Türöffner letztendlich für die Privatisierung, für die ja letztendlich Fragmentierung auch des Netzes, wie wir es kennen.
Kassel: Das könnte zum Beispiel konkret bedeuten, dass eine Firma wie Google, zu der ja Youtube gehört, mit mehr Geld dafür sorgt, dass deren Videos in besserer Qualität zu sehen sind als die der Konkurrenten.
Albrecht: Ganz genau. Und das kann dann dazu führen, dass, wenn ich also auf eine Internetseite gehe, zum Beispiel auf eine Nachrichtenseite, und ich möchte eigentlich Nachrichten sehen, dann wird erst mal das superaufwändige Werbevideo übertragen in HD-Qualität, weil dafür genug Geld sozusagen von irgendwem bezahlt wurde, und bis dann vielleicht der Text angezeigt wird oder andere Inhalte, dauert es dann halt, denn dafür reicht die Internetverbindung dann nicht mehr. Also, das ist die Welt, in der wir uns sozusagen bewegen, wenn diese Vorschläge so durchgehen.
Kassel: Nun ist mein Eindruck, Herr Albrecht, dass sich auch und gerade in Deutschland – kommt gleich ein Beispiel – so manche Ausnahmen von der Netzneutralität schon eingeschlichen haben. Das Beispiel ist die Deutsche Telekom und ihre Zusammenarbeit mit Spotify. Spotify bietet Musik als Streaming-Dienst an, das tun ungefähr ein Dutzend andere in Deutschland auch, aber wenn man bei der Telekom ist und Spotify nutzt, dann werden die Daten, die man dafür braucht, nicht auf das eigene Datenkontingent angerechnet. Jeder, der ein Smartphone hat und entsprechende Verträge, weiß, dass das extrem relevant ist. Das, finde ich eigentlich, hat mit Netzneutralität nichts zu tun und ist regelrecht wettbewerbswidrig. Es ist bei uns so und es wird, wenn die Ausnahmeregelungen kommen, auch so bleiben, oder?
Nur das Wettbewerbsrecht kann helfen
Albrecht: Absolut. Das wird manifestiert, weil die Telekom natürlich auch Wege finden wird, genauso wie die anderen großen Telekomanbieter in Europa, diese Verordnung so zu interpretieren, dass solche ja letztendlich Diskriminierungen auf dem Markt möglich sein werden. Und nur das Wettbewerbsrecht bietet uns dann noch die Chance, das wieder zurechtzurücken. Und man sieht ja eben an dem Beispiel, das Sie sagen, dass das bisher nicht funktioniert. Das Wettbewerbsrecht reicht da nicht aus und wird auch zu wenig detailgenau durchgesetzt, stattdessen bräuchten wir eigentlich ein europäisches Gesetz wie diese Verordnung zum Telekom-Markt, die klar sagt, dass solche Absprachen und solche Diskriminierungen verboten sind. Und die Große Koalition, die jetzt dieses Gesetz so verabschieden wird, hat das nicht im Blick, sondern hat nur im Blick, dass eben die Telekom-Anbieter sie lange genug letztendlich bearbeitet haben, dass sie da neue Verdienstmöglichkeiten nun finden.
Kassel: Täuscht mich mein Eindruck, dass eine sehr ähnliche Diskussion in den USA ja erst vor wenigen Monaten ganz anders ausgegangen ist? Da haben ja viele nicht zuletzt Kabelnetzbetreiber und andere Internetanbieter auch ein Ende der Netzneutralität gewollt und dann sind aber andere private Firmen – Netflix und andere Anbieter – hingegangen und haben diejenigen unterstützt, die das verhindern wollten. Im Moment wird immer noch prozessiert, aber im Großen und Ganzen blieb man da bei der Netzneutralität. Warum funktioniert sozusagen dieser Meinungsmarkt in Europa nicht?
Albrecht: Na ja, es gibt ja so manche Sachen, gerade die großen Aufsichtsagenturen, die funktionieren in Amerika ganz gut. Man sieht es ja auch am Beispiel Volkswagen. Und es war eben bei der Netzneutralität ebenso, diese Behörden, die Aufsichtsbehörden, gerade die Wettbewerbsbehörden funktionieren eben dort in solchen Situationen gut, wo es eben große Konkurrenten gibt, die damit nicht einverstanden sind, eben diese Dienste, die Sie genannt haben. Das hat in Europa bisher nicht so gut funktioniert. Nur, das Problem ist eben, wenn wir diese Verordnung jetzt so verabschieden, dann wird das in Zukunft gar nicht mehr möglich sein, selbst für die Aufsichtsbehörden, eine solche klare Entscheidung pro Netzneutralität zu fällen. Diese Verordnung wird ein einheitliches EU-Gesetz, es wird auch nicht mehr möglich sein, dass einzelne EU-Mitgliedsländer das noch mal regeln, sondern die Netzneutralität ist nach dieser Abstimmung heute abgeschafft, jedenfalls in der Form, wie wir sie kennen. Und eigentlich kann man alles andere nicht mehr Neutralität nennen.
Kassel: Das heißt, Sie glauben nicht daran, dass mithilfe der vielen Änderungsanträge heute noch das Schlimmste verhindert wird?
Albrecht: Na ja, also, die Hoffnung stirbt zuletzt und wir hoffen natürlich, dass jetzt in den letzten Stunden Abgeordnete sich auch noch überzeugen lassen von diesen Argumenten. Aber es sieht so aus, als seien Sozialdemokraten und Konservative, also die Europafraktionen von CDU/CSU und SPD hier der Auffassung, man müsse das so verabschieden und den Telekom-Giganten damit eben eine solche Möglichkeit der Diskriminierung einräumen.
Kassel: Das EU-Parlament stimmt heute über Maßnahmen zum Zugang zu einem offenen Internet ab, und was so positiv klingt, könnte das Ende der Netzneutralität bedeuten. Das war dazu der innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament Jan Philipp Albrecht. Herr Albrecht, vielen Dank fürs Gespräch!
Albrecht: Gerne!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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