EuGH: Lettisch-Pflicht an Hochschulen ist zulässig

    Schwarzhäupterhaus, Riga, Altstadt, Hauptstadt von Lettland
    Schwarzhäupterhaus, Riga, Altstadt, Hauptstadt von Lettland © imago images/Mauersberger
    Lettland darf seinen Hochschulen prinzipiell vorschreiben, den Unterricht in Lettisch abzuhalten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Laut EuGH stellen derartige Regelungen zwar generell eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, sind unter bestimmten Umständen jedoch trotzdem zulässig. Die EU achte die nationalen Identitäten der Mitgliedsstaaten, wozu auch der Schutz ihrer jeweiligen Amtssprachen gehöre. Zugleich sind aber begründete Ausnahmen zugelassen. Dazu gehören Ausnahmeregeln für zwei private lettische Hochschulen, sowie für Studiengänge, die in europäischer oder internationaler Zusammenarbeit angeboten werden. Mehrere lettische Parlamentsabgeordnete hatten gegen das Hochschulgesetz ihres Landes geklagt. Sie finden, dass die Rechte der privaten Hochschulen im Land dadurch zu sehr eingeschränkt werden.