EuGH verhandelt erneut

Die Politik will die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung

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Netzwerkkabel stecken in einem Serverraum in einem Switch.
Die Vorratsdatenspeicherung sorgt nach wie vor für Diskussionen. © dpa / Matthias Balk
Von Anna Loll |
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Die EU-Regierungen lassen nicht locker. Sie kämpfen vor dem europäischen Gerichtshof erneut dafür, die Vorratsdatenspeicherung zuzulassen. Ihr Argument: Gewaltverbrechen ließen sich ohne diese Daten schwerer aufklären. Doch Zweifel sind angebracht.
Vorratsdatenspeicherung, also die Speicherung unserer Telekommunikationsdaten, IP-Adressen oder Standortdaten auf Vorrat, ist seit Jahren ein Dauerstreitthema. Strafverfolgungsbehörden und Regierungen wollen sie, für Kritiker ist Vorratsdatenspeicherung ein Instrument aus dem Überwachungsstaat.
"Vorratsdatenspeicherung, das heißt ohne Anlass von jeder Person alle Verbindungen, alle Kontakte und alle Bewegungen aufzuzeichnen und zu sammeln, das ist wirklich der krasseste und breitflächigste Eingriff in die Privatsphäre der gesamten Bevölkerung überhaupt, weil das jeden von uns betrifft, jeden Tag. Und so ein ausgreifendes Überwachungspaket gibt es sonst auf anderen Gebieten überhaupt nicht, was so breit und jederzeit wirkt", sagt Patrick Breyer, Mitglied des europäischen Parlaments für die Piratenpartei.

Zeichnung kompletter Psychogramme möglich

Was, wenn Gespräche mit dem Anwalt oder der Ärztin, der Psychotherapeutin oder Telefonseelsorge nicht mehr anonym sind? Bei der Vorratsdatenspeicherung wird zwar nicht der Inhalt von Unterhaltungen gespeichert. Doch aus unseren Verbindungs- und Standortdaten können Experten komplette Psychogramme und soziale Netzwerke zeichnen.
Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat schon mehrfach flächendeckende Vorratsdatenspeicherung bis auf wenige, zeitlich begrenzte Ausnahmen für grundrechtswidrig erklärt. Doch die EU-Regierungen wollen die Rechtsprechung des obersten Gerichtes nicht akzeptieren. Sie wollen die Vorratsdatenspeicherung trotzdem, interpretieren ihre nationalen Gesetze dazu als legitim oder planen rechtliche Schlupflöcher.

EuGH möchte Unklarheiten ausräumen

Der EuGH bemüht sich jetzt die bestehenden Unklarheiten zu klären. Vergangenen Montag gab es erneut eine Anhörung. Geklagt hatte unter anderem das Internetunternehmen SpaceNet aus München.
Für die Firmen entstehen durch das Speichern der Daten Kosten. Ein Problem, insbesondere für kleinere Unternehmen, sagt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Internetwirtschaft Eco.
"Wir halten die Vorratsdatenspeicherung für den grundsätzlich falschen Weg, der nun schon so viele Jahre eingeschlagen wird. Und er stellt nicht nur eine ganz erhebliche Belastung für die Branche dar", sagt Süme.
"Hier werden anlasslos unvorstellbare Datenmengen angehäuft und da ist bisher kein Beweis darüber erbracht worden, dass das den Strafverfolgungsbehörden überhaupt dabei hilft, Ermittlungen bei Sachverhalten mit Internetbezug erfolgreicher durchzuführen als bisher."

Für Aufklärung von Gewaltverbrechen unabdingbar?

Experten zufolge liegt die Aufklärung zum Beispiel bei schweren Gewaltverbrechen wie Tötungsdelikten in Deutschland auch ohne Vorratsdatenspeicherung bei 94 bis 96 Prozent. Die Regierungen beharren jedoch darauf, dass die Behörden die Datenmengen brauchen, unter anderem für die Verfolgung von Kinderpornografie oder zur Verhinderung von Attentaten.
So schreibt das Bundesjustizministerium in einer Stellungnahme:
"Oft ist die vom Beschuldigten verwendete IP-Adresse dann die einzige Spur. Auch Standortdaten können bei der Aufklärung von Verbrechen eine wichtige Rolle spielen."
Auch der Bundesinnenminister Horst Seehofer hält Vorratsdatenspeicherung für unabdingbar. Mit dieser Position ist die deutsche Regierung nicht allein. Dem aktuellen Prozess vor dem EuGH sind zwölf Mitgliedsstaaten der EU beigetreten.
"Die niederländische Vertreterin hat eigentlich die ganze Zeit gesagt: Wir verstehen überhaupt nicht, wie ihr EuGH auf so was kommt und warum ihr das nicht erlauben wollt", sagt Matthias Bäcker, der bei den Anhörungen dabei ist. Er ist Professor für öffentliches Recht und Informationsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz und vertritt SpaceNet vor dem EuGH.

Wichtiges Rechtsgutachten für November angekündigt

"Nur wenige Staaten haben zumindest versucht, für den Europäischen Gerichtshof so eine Art gesichtswahrende Lösung zu konstruieren, wie er da wieder rauskommen könnte. Die meisten haben ganz offensiv gesagt: ‚Ja, hier stehen zwei Gewalten gegeneinander und eine muss nachgeben und das seid ihr.‘ Also das war ziemlich deutlich, die Ansage da."
Ein wichtiges Rechtsgutachten ist für den 18. November angekündigt. Wann der europäische Gerichtshof sein Urteil am Ende fällt, lässt sich aber noch nicht absehen. Auch wenn der EuGH formal unabhängig ist – der politische Druck, dass man ohne die Vorratsdatenspeicherung Kriminalität und Terrorismus angeblich nicht angemessen bekämpfen könne, sei enorm, meint Matthias Bäcker.
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