Eventim darf Ticketversicherung nicht wiederholt anbieten

    Konzertkarten des Veranstalters Eventim.
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    Die Plattform Eventim hat vor Gericht eine Niederlage erlitten – sie darf kostenpflichtige Ticketversicherungen beim Kartenkauf für Veranstaltungen nicht wiederholt und über ein Pop-Up-Fenster anbieten. Dadurch könne eine „unzulässige Beeinflussung“ der Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Klage eingereicht. Beim Ticketverkauf hatte Eventim über eine farblich abgehobene Klickfläche eine Ticketversicherung angeboten. Entschied man sich dagegen, ploppte ein weiteres Fenster mit einem erneuten Hinweis auf die Versicherung auf. Erst nach einem weiteren Klick auf die Schaltfläche „Ich trage das volle Risiko“ ging es weiter zur Kasse. Dieser zweite Schritt ist nach Ansicht des Gerichts unzulässig, die erste Abfrage dagegen nicht. Es werde deutlich, dass es sich bei der Versicherung nur um eine mögliche, freiwillige und zusätzliche Option handele.