Ex-Verfassungsrichterin plädiert für Freilassung von Links-Terroristen
In der Debatte um die Freilassung der letzten noch inhaftierten RAF-Terroristen hat sich die Präsidentin des Goethe-Instituts und ehemalige Bundesverfassungsrichterin Jutta Limbach für die Freilassung der Gefangenen ausgesprochen.
Begnadigung als Stärke des Rechtsstaats, diese Ansicht teile sie, sagte Limbach am Samstag im Deutschlandradio Kultur. "Es ging darum, das Rechtsvertrauen der Bevölkerung zu erhalten. Das ist durch die Strafverfolgung gelungen. Es ist deutlich gemacht worden, dass der Staat auch den wie jeden anderen auch bestraft, der seine politischen Absichten mit Gewalt durchzusetzen versucht."
Dadurch sei deutlich gemacht worden, dass in einer Demokratie die Auseinandersetzung über die Menschenwürdigkeit eines wirtschaftlichen und politischen Systems nur mit geistigen Waffen geführt werden dürfe. "Das können wir heute auch mit aller Entschiedenheit sagen." Es gehe hier weniger um Versöhnung, als darum, dass der Staat zum Ausdruck bringe, hier sei der Rechtsstaat mit Erfolg behauptet worden.
Die Aufregung um die derzeitige Debatte überrasche sie nicht. Limbach wörtlich: "Sie ist als Voraussetzung für die beiden Entscheidungen auch notwendig. Denn es geht dabei auch um Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz. Für den Bundespräsidenten sowohl für das Gericht ist es wichtig zu hören, was hier die Eliten denken, was auch die Bevölkerung denkt." Die Aufarbeitung werde hingegen noch eine Weile geführt werden müssen. "Aber in einem Punkt bin ich mir ziemlich sicher, dass der Rechtsstaat sich in der Auseinandersetzung mit der RAF behauptet hat."
Die frühere Berliner Justizsenatorin mahnte außerdem, die Opfer nicht zu vergessen. "Es ist wichtig, dass wir an die Opfer denken. Und dass wir es ihnen schuldig sind, die Erinnerungen an diese Untaten wach zu halten." Allerdings sei das Gefühl der Opfer nicht das vorne anstehende Kriterium für die Frage der Freilassung auf Bewährung und auch der Gnade.
Dadurch sei deutlich gemacht worden, dass in einer Demokratie die Auseinandersetzung über die Menschenwürdigkeit eines wirtschaftlichen und politischen Systems nur mit geistigen Waffen geführt werden dürfe. "Das können wir heute auch mit aller Entschiedenheit sagen." Es gehe hier weniger um Versöhnung, als darum, dass der Staat zum Ausdruck bringe, hier sei der Rechtsstaat mit Erfolg behauptet worden.
Die Aufregung um die derzeitige Debatte überrasche sie nicht. Limbach wörtlich: "Sie ist als Voraussetzung für die beiden Entscheidungen auch notwendig. Denn es geht dabei auch um Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz. Für den Bundespräsidenten sowohl für das Gericht ist es wichtig zu hören, was hier die Eliten denken, was auch die Bevölkerung denkt." Die Aufarbeitung werde hingegen noch eine Weile geführt werden müssen. "Aber in einem Punkt bin ich mir ziemlich sicher, dass der Rechtsstaat sich in der Auseinandersetzung mit der RAF behauptet hat."
Die frühere Berliner Justizsenatorin mahnte außerdem, die Opfer nicht zu vergessen. "Es ist wichtig, dass wir an die Opfer denken. Und dass wir es ihnen schuldig sind, die Erinnerungen an diese Untaten wach zu halten." Allerdings sei das Gefühl der Opfer nicht das vorne anstehende Kriterium für die Frage der Freilassung auf Bewährung und auch der Gnade.