Expertenanhörung zum Hohenzollern-Streit

Alles dreht sich um die Würdigkeitsklausel

05:37 Minuten
Das Bild zeigt die Burg Hohenzollern auf der schwäbischen Alb im Herbst vor einem Himmel mit vielen Wolken.
Symbol längst vergangener Macht: Die Burg Hohenzollern auf der schwäbischen Alb war einst Stammsitz der Familie. © dpa / picture alliance / imageBROKER / Lilly
Von Christiane Habermalz |
Audio herunterladen
Das Ringen von Bund und Hohenzollern um Kulturgüter und Entschädigungen wurde nun im Kulturausschuss des Bundestages fortgesetzt. Die Anhörung machte klar, wie verschieden die Perspektiven sind. Und dass es wohl auf einen Vergleich hinauslaufen wird.
Wenig Neues im Detail – aber doch viel Erhellendes brachte die öffentliche Expertenanhörung im Kulturausschuss des Bundestages. Vor allem gab die fast dreistündige Sitzung Einblicke darin, wie politisch diese Frage debattiert wird.
Dass sie eine reine Rechtsfrage sei, darauf legten die befragten Rechtsexperten Wert, Georg Friedrich Prinz von Preußen, der derzeitige Hausherr, habe das gleiche Recht, Ansprüche aus dem Ausgleichsleistungsgesetz geltend zu machen, wie jeder andere Bundesbürger auch.
"Das Haus Hohenzollern macht die gesetzlichen Ansprüche, die nun mal so geregelt sind, zu Recht geltend. Man kann sie ihnen nicht pauschal aus historischen und politischen Gründen absprechen. Eine Aberkennung wäre allenfalls gegen angemessene Entschädigung möglich, und dasselbe gilt im Übrigen auch für eine Enteignung, an die man vielleicht im Falle einer Restitution denken wollte", mahnte Rechtsanwalt Hartmut Scheidmann mit Blick auf die Linksfraktion, die in ihrem Antrag die Bundesregierung auffordert, die Verhandlungen sofort einzustellen, ohne rechtskräftiges Urteil keine Kulturgüter herauszugeben und "zeitnah" gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um die Realisierung etwaiger Forderungen ehemaliger Adelshäuser für die Zukunft zu unterbinden.

Forderung nach mehr Forschung

Auch ohne neue Enteignungsforderungen mischen in der Frage der Hohenzollern-Entschädigung politische Werturteile bei der Debatte und den Fragen, die an die Experten gerichtet wurden, kräftig mit. AfD-Politiker Marc Jongen sieht linkes Ressentiment gegen den Adel am Werk, die CDU-Politikerin Elisabeth Motschmann, selbst eine geborene Baronesse von Düsterlohe, sieht noch erheblichen Forschungsbedarf, bevor man die historische Rolle des Hauses Hohenzollern und anderer Adelsfamilien abschließend bewerten dürfe. So müssten auch die Archive der Hohenzollern ausgewertet werden: "Ich stelle fest, es ist noch nicht erforscht, damit ist eine zentrale Quelle noch nicht erforscht, und deshalb finde ich jedes Urteil aus meiner Sicht dann auch sehr verfrüht."
Die Anhörung der Historiker brachte wenig Neues. Ihre Expertise ist wichtig, Grund ist die sogenannten "Würdigkeitsklausel" im Ausgleichsleistungsgesetz von 1994, die von Entschädigung ausschließt, wer dem Nationalsozialismus oder dem kommunistischen Regime der DDR "erheblichen Vorschub" geleistet hat. Doch "erheblich" und "Vorschub" sind maximal unklare Rechtsbegriffe. Hier kommen die Historikergutachten ins Spiel.

Keine einheitliche Meinung der Historiker

Zu einer einheitlichen Position dazu kamen auch die vier geladenen Historiker nicht. Benjamin Hasselhorn von der Universität Würzburg plädierte für eine differenzierte Betrachtung der historischen Rolle der Hohenzollern. Für Stephan Malinowski dagegen ist klar:
"Spätestens seit 1929 agierte der Prinz innerhalb des rechtsradikalen Spektrums. Die konsequent antirepublikanische Linie mündete am Ende der Weimarer Republik in seiner öffentlichen Unterstützung der NS-Bewegung."
"Aufgrund seiner symbolischen Wirkung unter den vielen Weimarer Gefühlsmonarchisten machte er so die Sache und die Sprache der Nationalsozialisten und der Radikalen salonfähig", urteilte auch Stefanie Middenhoff von Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam.
Auch eine der beiden betroffenen Institutionen kam zu Wort. Christoph Martin Vogtherr, Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, machte deutlich, was auf dem Spiel steht. Es gehe um die öffentliche Zugänglichkeit von Kunstwerken und Schlössern, um den Erhalt zusammenhängender Sammlungen.
"Aus Sicht der öffentlichen Einrichtungen waren die Forderungen in der letzten Runde überzogen. Ich würde mir also wünschen, dass wir dort weitermachen, indem wir eine grundsätzliche Anerkennung des öffentlichen Interesses haben auf beiden Seiten, und dann also auf Forderungen kommen, die auch tatsächlich die öffentlichen Verhandelnden ihren Parlamenten auch mit einem gutem Gewissen vorlegen können. Denn es geht ja nicht nur darum, dass wir uns am Tisch einigen, sondern es muss dann auch von uns als politischer Gemeinschaft hinterher getragen werden."

Gütliche Einigung bevorzugt

Eines wurde in jedem Fall heute deutlich: Gerade weil sich auf diesem Terrain politische, rechtliche und historische Urteile so sehr mischen, liegt eine gütliche Einigung im Interesse aller Beteiligten. Wie ein Rechtsstreit ausgehen würde, ist nicht kalkulierbar.
Das Land Brandenburg muss sich bis zum 3. März entscheiden, ob es die Verhandlungen wieder aufnimmt oder den Rechtsweg beschreitet. Denn kommt es zum Prozess, wird auch ein Richter am Ende historische Gutachten einholen – und nach Möglichkeit auf einen Vergleich dringen.
Mehr zum Thema