Exportkontrolle bei Überwachungstechnologie

Europäische Firmen liefern Software trotz Menschenrechtsverletzungen

06:42 Minuten
Fotomontage: Gesichtserkennung
Gerät Überwachungstechnologie in die falschen Hände, kann das verheerende Folgen haben. (Symbolbild) © imago images / Jochen Tack
Von Anna Loll |
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Überwachungssoftware kann zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Im Zuge des Arabischen Frühlings wurde bekannt: Europäische Firmen beliefern autoritäre Regime damit. Die EU ringt nun um eine Exportkontroll-Reform. Bisher ist wenig herausgekommen.
Kairo, Februar 2011: der Arabische Frühling. Mubarak ist zurückgetreten, die Menschen feiern auf der Straße, in ihren Autos, hupen und singen im Chor, schwingen Flaggen. Die Hoffnungen und Träume der Demonstranten auf eine freiere Gesellschaft sind jedoch bald begraben von neuen autoritären Regimen. Dabei geholfen haben den Machthabern europäische Unternehmen mit ihrer Überwachungssoftware.
Klaus Buchner von der ökologisch-demokratischen Partei hat sich bis zu seinem Rückzug aus dem Europaparlament im Juli jahrelang für einen Exportstopp eingesetzt.
"Der Arabische Frühling ist zusammengebrochen wegen europäischer Technik. Die Machthaber in diesen arabischen Staaten hatten durch europäische Technik die Information, wer ihre Regimegegner sind, wo sie sich treffen, und konnten reagieren, bevor die großen Demonstrationen überhaupt gestartet sind."

Menschenrechte als Exportstandards

Diese Tatsache war der Grund, warum das Europäische Parlament sechs Mal die Kommission gebeten, die Gesetzgebung zu überarbeiten. Nach dem sechsten Versuch hat die Kommission dann reagiert und 2016 einen Entwurf vorgelegt. Er war für die Exportkontrolle revolutionär: Die Kommission wollte die "Human Security Dimension" ins Exportrecht einführen: Menschenrechte als Exportstandard. Von diesem hehren Ziel ist jetzt nach jahrelangen Verhandlungen jedoch wenig übriggeblieben.
Klaus Buchner war als Berichterstatter der Reform für das Europäische Parlament dabei. Er wirft vor allem einzelnen Mitgliedsstaaten im Rat unangemessene Industrienähe vor – auch Deutschland:
"Es blockieren im Wesentlichen die Staaten Schweden und Finnland, die ganz offen sagen, der Gewinn ihrer Firmen Ericsson, Axis, Nokia sind ihnen wichtiger als die Menschenrechte. Auf diese Weise kommen wir einfach nicht weiter. Die blockieren die Verhandlungen.
Die deutsche Präsidentschaft könnte natürlich Druck aufwenden und das tun sie nicht, das tun sie ganz gezielt nicht."

Gesichtserkennungssoftware für China

Vor allem dreht sich die Richtlinie um Software-Produkte mit sogenannter zweifacher Verwendung, auf englisch: "Dual Use". Beispiel Gesichtserkennung: Sie kann Kriminelle am Flughafen rausfiltern, kann dies aber auch mit Regimekritikern auf dem Weg zur Demonstration tun.
Wie problematisch solche Überwachungstechnologie in den falschen Händen sein kann, hat Amnesty International in einem kürzlich publizierten Bericht deutlich gemacht.
Die Menschenrechtsorganisation zog Stichproben zu Exporten und stellte fest: drei europäische Unternehmen beliefern China mit Gesichts-, Verhaltens- und Emotionserkennung.
Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter, Wirtschaft und Rüstungsexportkontrolle bei Amnesty Deutschland:
"Die drei Unternehmen sind aus Schweden, Frankreich und den Niederlanden. Aus den Niederlanden: Noldus Information Technology. Aus Schweden: Axis Information. Und aus Frankreich: Idemia. Die haben jeweils unterschiedliche Exporte gemacht, aber alle Exporte gingen an staatliche Akteure, auch an zentrale Stellen des Massenüberwachungsapparates.
Mehrere der Exporte sind zum Beispiel dafür genutzt worden, die chinesischen Massenüberwachungsprogramme Skynet oder Sharp Eyes auszubauen. Und einige Exporte gingen tatsächlich sogar auch direkt an staatliche Stellen in der Region Xingjiang, wo es ja zu großen Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren kommt. "
Illegal war der Export der Software allerdings nicht. Lena Rohrbach erklärt, warum: "Im Moment ist die Kontrolle stark listenbasiert. Das heißt, entweder eine Überwachungstechnologie steht auf einer Liste, dann bedarf sie einer staatlichen Genehmigung – oder eben nicht. Und dann wird sie ohne staatliche Kontrolle exportiert, wie es im Moment mit Gesichtserkennung zum Beispiel der Fall ist. "

Wirtschaft steht Catch-All-Regel kritisch gegenüber

Amnesty fordert deshalb – wie auch der erste Entwurf der EU-Kommission 2016 – eine sogenannte Catch-All-Regel für die Exportkontrolle. Die Catch All soll, wie der Name schon sagt, vor einem Export alles abfangen, was zur Verletzung von Menschenrechten beitragen könnte.
Konkret bedeutet das, dass ein Unternehmen bei kritischen Gütern immer erst eine Lizenz beantragen muss. Das ist aber nun die Krux: Denn wann ist ein Gut kritisch für Menschenrechte? Die Wirtschaft ist von der Idee der Catch All jedenfalls nicht sonderlich begeistert. Nikolas Keßels, Referent für Außenwirtschaftspolitik beim Bund Deutscher Industrie:
"Das heißt, die Verwendung ihrer Güter müssen sie dezentral und im Unternehmen bereits abschätzen, antizipieren können. Und wenn sie das nicht können, weil ihnen zum Beispiel sicherheitspolitische Informationen fehlen, wie ist die Lage in einem Land, wie verändert sich die Lage in einem Land, und wenn man diese Informationen nicht hat, kann man diese Rechte natürlich auch nicht schützen."
Diese Informationen, so meint der BDI-Experte, habe am Ende verlässlich nur der Staat, also die Exportbehörden. Der deutschen Wirtschaft seien Menschenrechte sehr wichtig, betont Keßels. Aber die Umsetzung müsse machbar sein – und einheitlich, für die gleiche Wettbewerbsfähigkeit zwischen allen EU-Mitgliedern.

Bis Güter auf die Kontrollbehörden-Liste kommen, dauert es

Das ist bisher in Europa nicht der Fall. In Deutschland zum Beispiel sind die Exportstandards vergleichsweise hoch. Das bedeutet nicht, dass es aus Deutschland keine möglicherweise kritischen Dual-Use-Exporte mehr gibt. 2015 bis 2019 exportierte Deutschland im Wert von 26 Millionen Euro Überwachungstechnologie.
Die Lösung hier sei trotzdem keine "schwammige" Catch All, sondern eine klare Liste – findet die deutsche Industrie:
"Deswegen war unsere Position immer, wenn Menschenrechte gut geschützt werden sollen, robust geschützt werden sollen, dann brauchen wir eine Listenlösung. Eine Listenlösung würden mittragen, weil da ganz klar identifiziert wird, welche Güter sind in welchem Sinnzusammenhang in ihrer Ausfuhr kontrolliert. Damit kann jeder umgehen."
Bis eine neue Technologie auf die Listen der internationalen Kontrollbehörden kommt, kann es jedoch Jahre dauern.
Der BDI kann sich als Kompromiss zwischen Catch All und Business as Usual eine autonome EU-Exportliste vorstellen. Also eine Liste, in der die europäischen Mitgliedstaaten nicht auf die anderen Industrienationen warten müssen, sondern unabhängig EU-intern entscheiden können, welches Gut für den Export eine Lizenz braucht und welches nicht.
Die Kommission spricht von einer Art EU Watch List. Allerdings soll sie nach Stand der Verhandlungen offenbar nur einstimmig verabschiedet werden können. Und die Einstimmigkeit gibt es eben nicht. Der EU Abegordnete Buchner zeigt sich enttäuscht.
"Es ist überhaupt nichts von dem übriggeblieben, was wir eigentlich wollten. Die Definition ist zwar jetzt noch nicht endgültig festgelegt, aber sie scheint so verwässert zu sein, dass die neueren Methoden der Überwachung überhaupt nimmer berücksichtigt werden. Die Maßnahmen dann versuchen die einzelnen Staaten unter anderem auch Deutschland einfach so zu machen, dass sie nicht wirksam sind.
Das Einzige, was vielleicht jetzt noch übrig bleibt, ist mehr Transparenz, dass die Staaten und damit auch die Bevölkerung wissen kann, welche Anträge gestellt werden, welche genehmigt werden, welche abgelehnt werden. Eine persönliche Bekannte von mir ist von einem Apparat von Axis identifiziert worden und sie können sich vorstellen, wie es einer jungen Frau in einem iranischen Gefängnis geht. Also, das ist nicht in Worten wiederzugeben.
Die ist einem Gefängnis gelandet und hat zuerst Tage nichts zu essen bekommen und dann ist sie auch entsprechend sexuell misshandelt worden und dann ohne irgendwelche Anklage wieder auf freien Fuß gesetzt worden, nach ein paar Wochen wieder einkassiert worden, ohne irgendeine Begründung, und dann haben sie ihr wohl K.-o.-Tropfen gegeben, etliche Tage war sie bewusstlos und wie sie wieder freigelassen worden ist, war sie schwanger."
Der Beitrag ist mit Hilfe von Audiomaterial von Amnesty International entstanden.
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