Facebook-Methoden auf dem Prüfstand
Müssen Facebook-Nutzer ihren Namen preisgeben? Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, will den Klarnamenzwang kippen und Facebook auf die deutsche Rechtsprechung verpflichten. Ohnehin seien die Facebook-Methoden zur Identitätsprüfung seiner Nutzer ungeeignet, sagt Weichert.
Frank Meyer: Für uns ist jetzt Thilo Weichert am Telefon, oberster Datenschützer im Land Schleswig-Holstein. Herr Weichert, willkommen im Deutschlandradio Kultur!
Thilo Weichert: Ich grüße Sie!
Meyer: Wir haben ja gerade gehört, wie Facebook die Lage sieht, also zuständig sei die irische Datenschutzbehörde, und die hat kein Problem mit dem Klarnamenzwang bei Facebook. Das heißt, Sie können nichts machen als deutscher Datenschützer?
Weichert: Na ja, ich habe ja schon was gemacht. Und zwar habe ich Verfügungen nicht nur nach Irland zur Facebook Limited in Dublin geschickt, sondern auch an die Facebook Incorporated, also an Herrn Zuckerburg und sein Unternehmen direkt, weil nach meiner Einschätzung eben hier die Unternehmung in den USA, in Kalifornien, in Palo Alto, die wesentliche Datenverarbeitung selbst festlegt und die irische Stelle im Prinzip nur eine Fortsetzung oder einen Fortsatz eben dieser Politik dann betreibt. Das heißt also, ursprünglich verantwortlich ist USA, und für die USA, das ist unbestritten, sind dann die nationalen Aufsichtsbehörden auch zuständig. Bei Irland kommt noch dazu, dass eben dann entweder der irische Kollege deutsches Recht umsetzen müsste, das tut er aber nicht, und dann die Frage im Raum steht, die gerichtlich geklärt werden muss, ja, ob denn deutsche Regeln gar nicht gelten, so wie das Facebook geltend macht.
Meyer: Wie ist da überhaupt die Lage in Europa? Wie viele Länder sind auf Ihrer Seite oder auf unserer deutschen Seite, wie viele sehen das so wie die irischen Datenschützer, die kein Problem mit der Anonymität haben?
Weichert: Also, eine explizite Regelung gibt es definitiv nur in Deutschland, soweit mir bekannt ist. Aber man muss sehen, dass der Hintergrund dieser deutschen Regelung der Schutz der Meinungsfreiheit und auch sonstiger Grundrechte im Internet ist. Der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht, aber auch andere, ausländische Gerichte haben immer wieder bestätigt, dass man im Internet etwa Demonstrationsfreiheit, Meinungsfreiheit oder andere, nicht nur politische, sondern auch sonstige bürgerliche Rechte eben auch anonym geltend machen und wahrnehmen können muss, um jetzt nicht irgendwelche Nachteile zu erleiden. Das heißt nicht totale Anonymität, aber zumindest gegenüber den anderen jetzt Nutzenden in dem jeweiligen Netzwerk. Und das hat zur Folge, dass eben dann nicht nur in Deutschland, sondern wirklich meines Erachtens in ganz Europa eine explizite und auch durchgesetzte Klarnamenpflicht nicht gefordert werden kann.
Meyer: Facebook selbst verteidigt seinen Klarnamenzwang damit, dass man ohne diesen Zwang, sich zu seinem Namen, zu seiner Identität zu bekennen, dass man Straftaten im Netz nicht verfolgen könnte, wenn es diesen Zwang nicht gibt. Was sagen Sie zu dem Argument?
Weichert: Das ist absoluter Unsinn. Natürlich ist das nicht nur bei Facebook, sondern auch bei sonstigen Diensten, wo eine anonyme Nutzung stattfindet oder erst mal eine pseudonyme Nutzung stattfindet, natürlich möglich. Alle, die also etwa unzulässigerweise und unter Verletzung des Urheberrechtes irgendwelche Bilder, Filme oder Lieder runterladen, die können über die IP-Adresse identifiziert werden. Es wäre möglich, auf andere Identifikatoren zurückzugreifen. Das wäre auch Facebook möglich.
Aber Facebook möchte ja nicht nur selbst wissen, wer hinter einem Konto steckt, sondern sie wollen das dann wirklich auch der gesamten Welt mitteilen. Und das bedeutet, dass etwa ein verdeckt ermittelnder Polizeibeamter bei Facebook gar nicht verdeckt ermitteln kann, weil er seinen klaren Namen nennen müsste, was also an sich schon ein eindeutiger Unsinn ist. Aber auch ansonsten gilt das eben für Bürgerinnen und Bürger, die eben jetzt nicht wollen, dass alle auf der ganzen Welt eben erfahren können, was sie jetzt ihren anderen Mitmenschen mitzuteilen haben.
Meyer: Aber die Anonymität im Netz: Wir kennen doch auch viele Fälle, wo das wirklich ein zweifelhafter Wert ist. Wenn man sich Fälle von Cybermobbing ansieht, wo so eine anonyme Gruppe jemanden fertigzumachen versucht oder politische, rassistische Hassattacken, bei denen sich die Angreifer hinter ihrer Anonymität auch verstecken können?
Weichert: Es gibt natürlich sehr viel Kriminalität, auch sehr viel Missbrauch des Internets, das ist gar keine Frage, aber das kann mit diesem Klarnamenzwang nicht ansatzweise durchgesetzt werden. Wir wissen natürlich, dass dann Menschen in falsche Identitäten schlüpfen und dann unter diesen falschen Identitäten auch bei Facebook eben zum Beispiel Cybermobbing und Ähnliches dann durchführen …
Meyer: Aber das will ja Facebook gerade verhindern, diese falschen Identitäten.
Weichert: Ja, das kann aber Facebook gar nicht verhindern, weil eben die Maßnahmen, die sie ergreifen, völlig ungeeignet sind. Also es ist nicht ansatzweise geeignet, nachzufragen, bist du der tatsächlich, und dann sagt man ja. Es ist nicht einmal eine Sicherheit, wenn man sich jetzt die Ausweiskopie, im Zweifelsfall passiert das aber nur, dann zuschicken lässt, weil natürlich ein solcher Ausweis dann eventuell gefälscht oder eben von einer fremden Person zugeschickt werden kann.
Also die Sicherheit, die jetzt hier Facebook vorgaukelt, ist eine äußerst trügerische und führt unter Umständen dazu, dass Leute dann eben gutwillig sich dann anderen Menschen offenbaren in der falschen Vorstellung, dass es sich tatsächlich um die Person handelt, die sie vorgibt zu sein. Das ist insgesamt im Internet nicht realistisch, aber insbesondere mit dem Instrument Facebook nicht ansatzweise gerechtfertigt.
Meyer: Sie berufen sich ja auf das deutsche Telemediengesetz. Jetzt ist aber die aktuelle Lage in der deutschen Politik ja so, dass durchaus nicht alle deutschen Politiker hinter der Anonymität im Netz stehen. Der Bundesinnenminister, Hans-Peter Friedrich, hat schon laut über eine Ausweispflicht im Netz nachgedacht, also dass man sich da mit seinem klaren Namen bekennen soll. Oder Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, der meint, wer in einer Demokratie seine Meinung äußert, sollte dazu stehen, auch im Netz. Das heißt, die Meinung der deutschen Politik ist da auch nicht einheitlich in diesem Punkt.
Weichert: Es ist richtig, dass sie nicht einheitlich ist, aber diejenigen, die Sie hier zitiert haben, die stehen ganz weit rechts außen. Und sie stehen definitiv nicht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und der sonstigen obersten Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat in der "Spickmich"-Entscheidung zum Beispiel ganz klar gesagt, dass Schülerinnen und Schüler ein Recht haben, einen grundrechtlich gewährleisteten Anspruch darauf haben, ihre Lehrer auch anonym bewerten zu können. Das leitet sich aus Artikel 5 Grundgesetz ab, und diese Rechtsprechung, die wird eben durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und andere obere Gerichte bestätigt. Wenn da sich jetzt ein Innenminister sich dagegen auflehnt, dann mag das vielleicht politisch begründet sein, aber es hat weder sachliche Gründe und schon gar keine juristischen.
Meyer: Jetzt haben Sie – Sie haben es uns ja erklärt – einen Brief direkt an Mark Zuckerburg geschickt, also an den Chef von Facebook. Jetzt kann der sagen, was will dieser Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein eigentlich von mir. Wird Facebook darauf überhaupt reagieren? Und was haben Sie in der Hand, um gegen diesen Giganten etwas zu tun?
Weichert: Na ja, Zuckerburg höchst persönlich nicht, aber Facebook hat schon reagiert. Sie haben schon bei uns Widerspruch eingelegt und haben auch mitgeteilt, dass sie einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht in Schleswig eingereicht haben, um die sofortige Vollziehbarkeit unserer Verfügung zu stoppen.
Wir haben natürlich Einfluss auf erst mal die öffentliche Meinung, auf das Unternehmen – bei der Gesichtserkennung haben wir entsprechende Verfügungen erlassen. Zwar hat niemand jetzt direkt bei uns reagiert von Facebook, aber gegenüber der irischen Behörde wurden dann genau unsere Forderungen umgesetzt. Das ist so ein bisschen meine Hoffnung, die ich jetzt im konkreten Fall auch habe, dass also nicht unbedingt sofort passiert, aber dann mit einer gewissen Zeitverzögerung dann doch durchgesetzt werden kann.
Und – ich glaube, das ist jetzt das Wichtigste – dass in dieser Frage eine gerichtliche Klärung stattfindet. Weil hier durch die Rechtsposition von Facebook und dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz oder uns Datenschützern generell wirklich diametral auseinandergehen und wir sozusagen einen Schiedsrichter anrufen müssen. Und dieser Schiedsrichter ist in einem Rechtsstaat eben die Rechtsprechung, und die ist jetzt gefragt nach der entsprechenden Widerspruchserklärung wird das Verwaltungsgericht Schleswig entscheiden. Sollte es da keine Einigung möglich sein, was ich befürchte und vermute, wird es zum Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein gehen und unter Umständen zur weiteren Klärung.
Meyer: Also der Weg der Gerichte wird jetzt beschritten. Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein geht gegen den Klarnamenzwang bei Facebook vor. Ich danke Ihnen für das Gespräch, Herr Weichert!
Weichert: Gerne!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
Thilo Weichert: Ich grüße Sie!
Meyer: Wir haben ja gerade gehört, wie Facebook die Lage sieht, also zuständig sei die irische Datenschutzbehörde, und die hat kein Problem mit dem Klarnamenzwang bei Facebook. Das heißt, Sie können nichts machen als deutscher Datenschützer?
Weichert: Na ja, ich habe ja schon was gemacht. Und zwar habe ich Verfügungen nicht nur nach Irland zur Facebook Limited in Dublin geschickt, sondern auch an die Facebook Incorporated, also an Herrn Zuckerburg und sein Unternehmen direkt, weil nach meiner Einschätzung eben hier die Unternehmung in den USA, in Kalifornien, in Palo Alto, die wesentliche Datenverarbeitung selbst festlegt und die irische Stelle im Prinzip nur eine Fortsetzung oder einen Fortsatz eben dieser Politik dann betreibt. Das heißt also, ursprünglich verantwortlich ist USA, und für die USA, das ist unbestritten, sind dann die nationalen Aufsichtsbehörden auch zuständig. Bei Irland kommt noch dazu, dass eben dann entweder der irische Kollege deutsches Recht umsetzen müsste, das tut er aber nicht, und dann die Frage im Raum steht, die gerichtlich geklärt werden muss, ja, ob denn deutsche Regeln gar nicht gelten, so wie das Facebook geltend macht.
Meyer: Wie ist da überhaupt die Lage in Europa? Wie viele Länder sind auf Ihrer Seite oder auf unserer deutschen Seite, wie viele sehen das so wie die irischen Datenschützer, die kein Problem mit der Anonymität haben?
Weichert: Also, eine explizite Regelung gibt es definitiv nur in Deutschland, soweit mir bekannt ist. Aber man muss sehen, dass der Hintergrund dieser deutschen Regelung der Schutz der Meinungsfreiheit und auch sonstiger Grundrechte im Internet ist. Der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht, aber auch andere, ausländische Gerichte haben immer wieder bestätigt, dass man im Internet etwa Demonstrationsfreiheit, Meinungsfreiheit oder andere, nicht nur politische, sondern auch sonstige bürgerliche Rechte eben auch anonym geltend machen und wahrnehmen können muss, um jetzt nicht irgendwelche Nachteile zu erleiden. Das heißt nicht totale Anonymität, aber zumindest gegenüber den anderen jetzt Nutzenden in dem jeweiligen Netzwerk. Und das hat zur Folge, dass eben dann nicht nur in Deutschland, sondern wirklich meines Erachtens in ganz Europa eine explizite und auch durchgesetzte Klarnamenpflicht nicht gefordert werden kann.
Meyer: Facebook selbst verteidigt seinen Klarnamenzwang damit, dass man ohne diesen Zwang, sich zu seinem Namen, zu seiner Identität zu bekennen, dass man Straftaten im Netz nicht verfolgen könnte, wenn es diesen Zwang nicht gibt. Was sagen Sie zu dem Argument?
Weichert: Das ist absoluter Unsinn. Natürlich ist das nicht nur bei Facebook, sondern auch bei sonstigen Diensten, wo eine anonyme Nutzung stattfindet oder erst mal eine pseudonyme Nutzung stattfindet, natürlich möglich. Alle, die also etwa unzulässigerweise und unter Verletzung des Urheberrechtes irgendwelche Bilder, Filme oder Lieder runterladen, die können über die IP-Adresse identifiziert werden. Es wäre möglich, auf andere Identifikatoren zurückzugreifen. Das wäre auch Facebook möglich.
Aber Facebook möchte ja nicht nur selbst wissen, wer hinter einem Konto steckt, sondern sie wollen das dann wirklich auch der gesamten Welt mitteilen. Und das bedeutet, dass etwa ein verdeckt ermittelnder Polizeibeamter bei Facebook gar nicht verdeckt ermitteln kann, weil er seinen klaren Namen nennen müsste, was also an sich schon ein eindeutiger Unsinn ist. Aber auch ansonsten gilt das eben für Bürgerinnen und Bürger, die eben jetzt nicht wollen, dass alle auf der ganzen Welt eben erfahren können, was sie jetzt ihren anderen Mitmenschen mitzuteilen haben.
Meyer: Aber die Anonymität im Netz: Wir kennen doch auch viele Fälle, wo das wirklich ein zweifelhafter Wert ist. Wenn man sich Fälle von Cybermobbing ansieht, wo so eine anonyme Gruppe jemanden fertigzumachen versucht oder politische, rassistische Hassattacken, bei denen sich die Angreifer hinter ihrer Anonymität auch verstecken können?
Weichert: Es gibt natürlich sehr viel Kriminalität, auch sehr viel Missbrauch des Internets, das ist gar keine Frage, aber das kann mit diesem Klarnamenzwang nicht ansatzweise durchgesetzt werden. Wir wissen natürlich, dass dann Menschen in falsche Identitäten schlüpfen und dann unter diesen falschen Identitäten auch bei Facebook eben zum Beispiel Cybermobbing und Ähnliches dann durchführen …
Meyer: Aber das will ja Facebook gerade verhindern, diese falschen Identitäten.
Weichert: Ja, das kann aber Facebook gar nicht verhindern, weil eben die Maßnahmen, die sie ergreifen, völlig ungeeignet sind. Also es ist nicht ansatzweise geeignet, nachzufragen, bist du der tatsächlich, und dann sagt man ja. Es ist nicht einmal eine Sicherheit, wenn man sich jetzt die Ausweiskopie, im Zweifelsfall passiert das aber nur, dann zuschicken lässt, weil natürlich ein solcher Ausweis dann eventuell gefälscht oder eben von einer fremden Person zugeschickt werden kann.
Also die Sicherheit, die jetzt hier Facebook vorgaukelt, ist eine äußerst trügerische und führt unter Umständen dazu, dass Leute dann eben gutwillig sich dann anderen Menschen offenbaren in der falschen Vorstellung, dass es sich tatsächlich um die Person handelt, die sie vorgibt zu sein. Das ist insgesamt im Internet nicht realistisch, aber insbesondere mit dem Instrument Facebook nicht ansatzweise gerechtfertigt.
Meyer: Sie berufen sich ja auf das deutsche Telemediengesetz. Jetzt ist aber die aktuelle Lage in der deutschen Politik ja so, dass durchaus nicht alle deutschen Politiker hinter der Anonymität im Netz stehen. Der Bundesinnenminister, Hans-Peter Friedrich, hat schon laut über eine Ausweispflicht im Netz nachgedacht, also dass man sich da mit seinem klaren Namen bekennen soll. Oder Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, der meint, wer in einer Demokratie seine Meinung äußert, sollte dazu stehen, auch im Netz. Das heißt, die Meinung der deutschen Politik ist da auch nicht einheitlich in diesem Punkt.
Weichert: Es ist richtig, dass sie nicht einheitlich ist, aber diejenigen, die Sie hier zitiert haben, die stehen ganz weit rechts außen. Und sie stehen definitiv nicht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und der sonstigen obersten Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat in der "Spickmich"-Entscheidung zum Beispiel ganz klar gesagt, dass Schülerinnen und Schüler ein Recht haben, einen grundrechtlich gewährleisteten Anspruch darauf haben, ihre Lehrer auch anonym bewerten zu können. Das leitet sich aus Artikel 5 Grundgesetz ab, und diese Rechtsprechung, die wird eben durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und andere obere Gerichte bestätigt. Wenn da sich jetzt ein Innenminister sich dagegen auflehnt, dann mag das vielleicht politisch begründet sein, aber es hat weder sachliche Gründe und schon gar keine juristischen.
Meyer: Jetzt haben Sie – Sie haben es uns ja erklärt – einen Brief direkt an Mark Zuckerburg geschickt, also an den Chef von Facebook. Jetzt kann der sagen, was will dieser Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein eigentlich von mir. Wird Facebook darauf überhaupt reagieren? Und was haben Sie in der Hand, um gegen diesen Giganten etwas zu tun?
Weichert: Na ja, Zuckerburg höchst persönlich nicht, aber Facebook hat schon reagiert. Sie haben schon bei uns Widerspruch eingelegt und haben auch mitgeteilt, dass sie einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht in Schleswig eingereicht haben, um die sofortige Vollziehbarkeit unserer Verfügung zu stoppen.
Wir haben natürlich Einfluss auf erst mal die öffentliche Meinung, auf das Unternehmen – bei der Gesichtserkennung haben wir entsprechende Verfügungen erlassen. Zwar hat niemand jetzt direkt bei uns reagiert von Facebook, aber gegenüber der irischen Behörde wurden dann genau unsere Forderungen umgesetzt. Das ist so ein bisschen meine Hoffnung, die ich jetzt im konkreten Fall auch habe, dass also nicht unbedingt sofort passiert, aber dann mit einer gewissen Zeitverzögerung dann doch durchgesetzt werden kann.
Und – ich glaube, das ist jetzt das Wichtigste – dass in dieser Frage eine gerichtliche Klärung stattfindet. Weil hier durch die Rechtsposition von Facebook und dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz oder uns Datenschützern generell wirklich diametral auseinandergehen und wir sozusagen einen Schiedsrichter anrufen müssen. Und dieser Schiedsrichter ist in einem Rechtsstaat eben die Rechtsprechung, und die ist jetzt gefragt nach der entsprechenden Widerspruchserklärung wird das Verwaltungsgericht Schleswig entscheiden. Sollte es da keine Einigung möglich sein, was ich befürchte und vermute, wird es zum Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein gehen und unter Umständen zur weiteren Klärung.
Meyer: Also der Weg der Gerichte wird jetzt beschritten. Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein geht gegen den Klarnamenzwang bei Facebook vor. Ich danke Ihnen für das Gespräch, Herr Weichert!
Weichert: Gerne!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.