Ist das dienstlich oder kann das gelöscht werden?
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Die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat Nachrichten von ihrem Diensthandy gelöscht. Doch wie sind eigentlich die offiziellen Richtlinien? Panajotis Gavrilis gibt Auskunft.
Gibt es allgemeingültige Regeln, nach denen Ministerien sich richten müssen?
Ja, es gibt die sogenannte Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien. Die gibt es seit 2001.
Sie regelt, wie Akten und Dokumente einheitlich gekennzeichnet werden müssen und wie die Kommunikation zwischen den Ministerien aussehen soll – also was formal beachtet werden muss, wenn zum Beispiel E-Mails verschickt werden. Darin steht auch: "Schreiben müssen präzise, inhaltlich vollständig, verständlich und höflich sein." Oder, dass die elektronische Kommunikation zwischen den Bundesministerien sicher und geschützt sein muss.
Kurzum: Für so ziemlich alles gibt es eine Regel.
Gelten SMS überhaupt als offizielle Dokumente?
Laut dieser Registraturrichtlinie ist ein Dokument ein "einzelnes Schriftstück, papiergebunden oder elektronisch erstellt und verwaltet". Die Rede ist hier von einem Fax, einer E-Mail, einer Datenbank und anderen Dateien. Auch Metainformationen zählen darunter, wenn sie zum Verständnis der Informationen notwendig sind.
Textnachrichten werden hier nicht explizit genannt, zählen aber dazu.
Dürfen Dokumente gelöscht werden?
Es dürfen Dokumente aus einer gedruckten Papierakte nicht entfernt werden. Wenn elektronisch kommuniziert wird, darf nichts gelöscht werden. Aber, wörtlich heißt es: "Elektronisch gespeicherte Informationen dürfen nur nach Beteiligung der Verfasserin oder des Verfassers gelöscht oder verändert werden."
Grundsätzlich wird nichts gelöscht, es kann aber vorkommen. Im Verteidigungsministerium ist die Regel bei einer Rückgabe eines Dienst-Smartphones: Es wird gelöscht und in einem Verfahren im Prinzip auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt.
Daten werden im Beisein der Nutzerin oder des Nutzers gelöscht. Ursula von der Leyen war bei der Löschung aber nicht dabei. Die Daten ihres ersten Handys wurden gelöscht, obwohl der Bundestag die Einstufung als Beweismittel beantragt hatte.
Das Verteidigungsministerium hatte sogar die Weisung erteilt, dass SMS vorgelegt werden, die für den Untersuchungsausschuss wichtig sind. Oppositionsparteien sprechen hier von Beweisvernichtung.
Auf von der Leyens zweitem Mobiltelefon seien nach der Rückgabe durch die Ministerin keine Nachrichten gespeichert gewesen. Offenbar wurden Daten gelöscht, die möglicherweise Informationen über fragliche Beraterverträge liefern könnten.
Oppositionspolitiker vermuten, von der Leyen selbst habe entschieden, ob Daten als Beweismittel für den Untersuchungsausschuss wichtig seien oder nicht.
Müssen Ministerien alles dokumentieren?
Es gibt keine pauschale Dokumentationspflicht. Das hatte das Bundesinnenministerium Ende vergangenen Jahres erklärt. Nur so viel: Es sei vorgesehen, Inhalte zu dokumentieren, die für einen Sachvorgang relevant seien. Das gleich gelte, wenn sie nicht woanders bereits genannt worden seien, also wenn sie neu sind.
Bei der Bundeskanzlerin ist es so: Es werde alles veraktet – und zwar grundsätzlich alles, was an Kommunikation relevant sei. Bereits vor sieben Jahren, als es um SMS der Kanzlerin ging, hatte Regierungssprecher Steffen Seibert erklärt: Diese Vorgaben gälten, "egal ob die Bundeskanzlerin telefoniert, persönlich mit jemandem spricht oder eine SMS versendet".
Persönliches und Privates wird hingegen nicht archiviert. Wenn Angela Merkel aber per SMS Politik macht, dann kommt das auch zu den Regierungsakten und bleibt – zumindest teilweise – der Nachwelt erhalten.