Zuordnung statt Abstammung
Spenderkinder und Mit-Mütter gehören zum Familienalltag. Der Rechtsanwalt Wolfgang Schwackenberg ist Mitglied der Expertenkommission des Justizministeriums, die eine grundlegende Reform des Abstammungsrechts mit konkreten Vorschlägen einleitet.
Die Familienmodelle verändern sich. Heute schlägt eine elfköpfige Expertenkommission dem Bundesjustizministerium in ihrem Abschlussbericht vor, das Abstammungsrecht grundlegend zu reformieren und der Wirklichkeit anzupassen. Der Fachanwalt für Familienrecht, Wolfgang Schwackenberg, ist Mitglied der Kommission und plädiert im Deutschlandfunk Kultur dafür, sich von dem wenig passenden Begriff "Abstammung" zu verabschieden. "Der Begriff Abstammung hat eigentlich nie so recht gepasst", sagt Schwackenberg.
Zwei Elternteile bleiben
Stattdessen sollte man lieber darüber sprechen, wem ein Kind in einer Familie rechtlich zugeordnet werde. "Der Begriff Zuordnung trifft eigentlich das Problem, das zu regeln ist, besser als Abstammung." Die Kommission empfehle beispielsweise die Mitmutterschaft in Zukunft genauso zu regeln wie die Vaterschaft. "Das heißt, die Mitmutter muss durch Anerkennung der Mutterschaft ihre Elternrolle erhalten können", sagte der im Familienrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins. Es werde angesichts der Vielfalt von Familienmodellen unübersichtlich bleiben. "Wir wollen den Grundsatz, dass ein Kind nur zwei Elternteile haben kann, nicht verlassen."
Das Recht läuft hinterher
Als Jurist wünsche man sich immer, das Leben gestalten zu können, sagte Schwackenberg. "Ich befürchte, das wird nie möglich sein." Technik, medizinische und gesellschaftliche Entwicklungen würden immer dazu führen, dass das Recht hinterherlaufen müsse. "Aber, ich denke, wir müssen jetzt schnell laufen", sagte der Anwalt. "Wir müssen eine rechtliche Konstruktion schaffen, die eben gesellschaftlichen und diesen medizinischen Entwicklungen Rechnung trägt."