"Fatal und contra legem"

Der Fraktionschef von Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Volker Ratzmann, hat im Zusammenhang mit der Inhaftierung eines Wissenschaftlers wegen Terrorismusverdachts die Bundesanwaltschaft scharf kritisiert.
Ratzmann verwies darauf, dass die Anwendung des Paragrafen 129a über die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Zuge der rot-grünen Sicherheitsgesetze eingeschränkt wurde.

Dagegen weite die Bundesanwaltschaft mit den Ermittlungen gegen den Soziologen Andrej H. und weitere Personen die Anwendung dieses Paragrafen aus: "Sie unterläuft diese Absicht des Gesetzgebers ganz systematisch. Das halte ich für fatal und letztendlich contra legem."

Die Bundesanwaltschaft kriminalisiere kritische Wissenschaft und "das ist das Gefährlichste, was man mit politischem Strafrecht machen kann", sagte der Grünen-Politiker, der auch innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion im Abgeordnetenhaus ist.

Die Ereignisse erinnerten "ein bisschen an den Deutschen Herbst '77", so Ratzmann. Damals seien viele Intellektuelle mit Verfahren nach Paragraf 129a überzogen worden, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. "Scheinbar begibt sich die Bundesanwaltschaft wieder in dieses Fahrwasser, was wir längst als überholt angesehen haben."

Ratzmann bezeichnete in diesem Zusammenhang den Paragrafen 129a als "überflüssig, weil das Strafgesetzbuch genug Möglichkeiten bietet, effektiv und effizient gegen diejenigen, die solche Straftaten planen, vorzugehen".


Das vollständige Gespräch können Sie bis zum 20. Januar 2008 in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören.