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"Was bisher passiert ist, hat nicht ausgereicht"
Gleichstellung von Frauen oder Freiheit der Wahl - was wiegt schwerer? Mit seinem Parité-Gesetz hat Brandenburg zugunsten der Gleichstellung entschieden. Die Journalistin Ferdos Forudastan begrüßt das, obwohl unklar sei, ob das Gesetz vor Gericht Bestand habe.
Ab 2020 muss bei Landtagswahlen in Brandenburg jede Partei auf ihren Listen genauso viele Frauen wie Männer aufstellen, und zwar immer abwechselnd. So beschloss es am Donnerstag das Parlament in Potsdam mit den Stimmen von SPD, Linkspartei und Grünen. CDU und AfD in Brandenburg halten das Gesetz hingegen für verfassungswidrig.
Auch Ferdos Forudastan, Ressortleiterin Innenpolitik bei der "Süddeutschen Zeitung", räumt ein, dass hier ein Eingriff in die grundgesetzlich gewährleistete Freiheit der Wahl stattfindet. "Heute kann wahrscheinlich niemand sagen, dass er ganz, ganz sicher ist, dass das [Parité-Gesetz] vor Gericht auch Bestand hat", so die Journalistin im Deutschlandfunk Kultur.
Nur jeder dritte Abgeordnete ist weiblich
Allerdings stünde diesem Eingriff in die Freiheit der Wahl die ebenfalls grundgesetzliche Verpflichtung des Staates gegenüber, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern.
"Denn alles, was bisher passiert ist, hat nicht ausgereicht, um zu einer Situation zu kommen, die besser ist als die jetzige, wo im Bundestag, glaube ich, nur knapp über 30 Prozent der Abgeordneten weiblich sind, in manchen Landtagen noch weniger."
Vor diesem Hintergrund begrüßt Forudastan das Paritégesetz und kann sich ein solches Gesetz sogar auf Bundesebene vorstellen. Dennoch:
"Ich glaube, keiner sagt, das ist jetzt besonders schön, dass wir das haben", sagt die Journalistin. "Es ist genau wie mit der Quote auch. Ich kenne niemanden – auch nicht die entschiedensten Quotenbefürworter und –befürworterinnen – die sagen: Wir finden die Quote ganz, ganz toll. Sondern jeder sagt: Wäre ja schön, wenn wir ohne sie auskämen, tun wir aber nicht. Und deswegen brauchen wir sie – verbindlich."
(uko)