Ferienwohnungen in Berlin

Vermieten an Urlauber nur mit Registrierung

Balkone in der Arndtstrasse im Bergmannkiez in Berlin.
Die Stadt Berlin will erschweren, dass Wohnungen in Berlin dauerhaft als Ferienwohnungen vermietet werden - denn sie fehlen auf dem Wohnungsmarkt. © imago / Stefan Zeitz
Von Anja Nehls |
Wer seine Wohnung in Berlin an Urlauber vermieten will, braucht künftig eine Registriernummer. Mit dieser Regelung will die Stadt verhindern, dass Wohnungen dauerhaft als Ferienunterkünfte zweckentfremdet werden – doch die neue Vorschrift sorgt für Verwirrung.
Mit Ehemann und drei Kindern will Claudia Neumann übernächste Woche in den Urlaub fahren. Das Budget ist knapp und ein paar Euro für die Urlaubkasse mehr hatte Claudia Neumann eigentlich schon eingeplant – durch die Vermietung ihrer Vier-Zimmer Wohnung an Feriengäste. Aber ab jetzt müssen alle, die ihre Wohnung an Touristen vermieten, im Inserat eine Registriernummer angeben – und sich die Aktion beim Bezirksamt genehmigen lassen – jedenfalls unter bestimmten Umstände – das sagt die Novellierung des Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetzes. Die neuen Regelungen sollten eigentlich das Homesharing, also auch das Vermieten der eigenen Wohnung während des Urlaubs erleichtern. Aber Claudia Neumann ist verwirrt:
"Wir haben da schon mal vor ein paar Jahren gemacht und das total praktisch, da hat man sich ins Netz gestellt und alles war gut. Auf jeden Fall haben ich jetzt beschlossen, dass ich das nicht mache, weil mir die Zeit einfach davon rennt und ich keine Lust haben da bei Bezirksamt anzutapern und wer weiß, wann ich da überhaupt einen Termin bekomme. Wäre eigentlich schön gewesen, weil wir könnten dann unseren Familienurlaub ein bisschen mitfinanzieren, aber so ist das eben nicht und deshalb fällt der Urlaub nun wohl ein bisschen sparsamer aus, aber jetzt mache ich das erst mal nicht."

Schwarze Schafe auf dem Mietmarkt finden

Wer nur eine Zimmer oder weniger als die Hälfte der Wohnung zur Vermietung anbietet, kann sich kostenfrei beim Bezirksamt registrieren lassen, wer die ganze Wohnung anbietet, egal wie lange, muss sich eine Genehmigung besorgen, die über 200 Euro kostet. 20.000 bis 30.000 Wohnungen oder Zimmer werden in Berlin als Ferienunterkünfte vermietet. Zumindest die kompletten Wohnungen, die ausschließlich als Ferienunterkünfte betrieben werden, will der Berliner Senat mit dem seit 2014 geltenden Verbot zur Zweckentfremdung wieder für den regulären Wohnungsmarkt zurückgewinnen. Die Einführung der Registriernummer soll nun die Kontrolle erleichtern, sagt Petra Rohland aus der Stadtentwicklungsverwaltung.
"Das ist notwendig, damit bei der Bewerbung von solchen Ferienwohnungen auch eingesehen werden kann, liegt eine Genehmigung für diese Ferienwohnung vor, oder ist das eine Wohnung, die keine Genehmigung hat und damit illegal an Feriengäste vermietet wird."
Bisher allerdings ist die Chance, schwarze Schafe auf dem Mietmarkt zu finden, gering. Denn die die Vermieter treten im Inserat nur mit ihrem Vornamen auf. Die genaue Adresse wird nicht genannt. Außerdem geben Airbnb und andere Mietportale die Daten ihrer Nutzer nicht heraus.

Geldbußen bis zu einer halben Millionen Euro

Wer heute auf Airbnb eine private Unterkunft sucht, findet beispielsweise für ein Wochenende Mitte November noch über 300 verfügbare Angebote - vom "Oriental Style Room" im Szenebezirk Prenzlauer Berg bis zum "Sunny Loft" mit Blick auf den Fernsehturm. Eine im Inserat sichtbare Registrierungsnummer gibt es nur sehr selten. Theoretisch drohen den Betreibern damit jetzt Geldbußen bis zu einer halben Million Euro.
Obwohl Menschen wie Claudia Neumann eine Genehmigung und eine Registriernummer für das Homesharing während des Urlaubs wohl problemlos bekommen würden, schrecken die neuen Regelungen doch einige Anbieter ab - und sorgen damit für Gewinneinbußen bei Airbnb, das an jeder Vermietung über die Plattform mitverdient. Deshalb schaltet das Unternehmen mit Sitz in Irland jetzt sogar Radiospots in Berlin.
"Frau Melzke haben sie, Herr Schneider, hallo, da wohnen Leute in ihrer Wohnung, die kein Wort Deutsch sprechen, ja stimmt, zwei nette Schweden, und dafür, dass sie bei mir Urlaub machen dürfen, verdiene ich mir was dazu. Ist das nicht verboten? Ne, ich darf das, habe ich ja angemeldet. Um Homesharer in Berlin zu sein, brauchst du einfach nur eine Genehmigung vom Bezirksamt. Alle Infos gibt's auf airbnb.de."
Obwohl es allein auf Airbnb 13.000 Berliner Angebote gibt, sind bei den Berliner Bezirksämtern erst knapp 800 Anträge auf eine Genehmigung und/oder die Erteilung einer Registriernummer gestellt worden. Das liege auch daran, dass noch gar nicht feststeht, wie die Regelung berlinweit in den Bezirksämtern umgesetzt werden soll, sagt Stephan la Barré, von der Apartmentallianz, einem Zusammenschluss mehrerer Ferienwohnungsanbieter.
"Man hat zwar das Gesetz gemacht, hat aber bisher noch keine Verordnungs-und keine Ausführungsvorschriften. Das heißt, da gibt es ein Riesendurcheinander und man kann sich nicht einigen."

In Berlin fehlen 300.000 Wohnungen

Das heißt, dass manche Bezirksämter sich beispielsweise als Beleg für den Zeitraum und den Grund der Abwesenheit Flugtickets oder Unibescheinigungen vorlegen lassen, außerdem den Mietvertrag, eine Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter oder einen Grundbuchauszug bei Eigentumswohnungen. Seit der Einführung des Zweckentfremdungsverbots im Jahr 2014 seien immerhin 8.000 Wohnungen dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung gestellt worden, freut sich die Senatsverwaltung.
"Das betrifft natürlich nicht nur Ferienwohnungen, weil dieses Gesetz auch bei Leerstand oder gewerblicher Nutzung greift. Etwa 4000 Wohnungen dieser 8000 insgesamt sind Ferienwohnungen gewesen, haben wir jetzt wieder für Berlinerinnen und Berliner als Wohnung zur Verfügung."
Aber das Berliner Wohnungsproblem ist weit größer. Laut einer Studie der Berliner Humboldt-Universität von 2018 fehlen der Hauptstadt mehr als 300.000 bezahlbare Wohnungen.
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