Filmförderungsgesetz

Nur der Anfang einer Reform

Blick in die Filmkulisse bei Dreharbeiten zur Kinderbuch-Verfilmung "Die Unlangweiligste Schule der Welt" im Studio Babelsberg.
Dreharbeiten im Studio Babelsberg: Deutsche Drehorte sind zur Zeit nicht ausgelastet. Eine Reform der Filmförderung soll das ändern. © picture alliance / dpa / Joerg Carstensen
Auch 2025 werden deutsche Filme und Drehbücher gefördert: Bundestag und Bundesrat haben das neue Filmförderungsgesetz beschlossen. Das hilft der kriselnden Branche. Doch vom eigentlich geplanten großen Wurf ist vieles noch nicht umgesetzt.
Als der Bundestag am 19.12. über das neue Filmförderungsgesetz debattierte, saßen Volker Schlöndorff, Leander Haußmann und Detlev Buck auf der Tribüne. Die Anwesenheit der prominenten Regisseure verdeutlichte, wie wichtig das Gesetz ist, das das Parlament an diesem Abend verabschiedete. Einen Tag später stimmte auch der Bundesrat zu.
Es war eine Entscheidung in letzter Minute – denn mit dem Gesetz wurde auch ein Stopp der Filmförderung verhindert. Nun gibt es eine Grundlage dafür, dass deutsche Filme und Drehbücher auch 2025 öffentlich gefördert werden können.

Filmbranche in der Krise

Das Gesetz soll ein erster, zentraler Baustein einer umfassenden Reform sein, die Deutschland als Filmproduktionsstandort endlich wieder konkurrenzfähig machen soll. Denn die Situation der deutschen Filmbranche ist dramatisch, da sind sich Politik und Branche einig. Schlöndorff hatte zuvor in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gewarnt, es gehe um das „Überleben des Films in unserem Land“.
Deutsche Drehorte wie das Studio Babelsberg sind nicht ausgelastet, große Produktionen wie „Im Westen nichts Neues“ wurden ins Ausland verlegt. Der Marktanteil deutscher Filme in den Kinos hierzulande hat 2024 einen Tiefpunkt erreicht.
In einer Umfrage unter Filmproduzentinnen und -produzenten im Dezember kündigten 70 Prozent der Befragten an, ihre Produktionen im kommenden Jahr ins Ausland zu verlagern, sollte die Reform nicht kommen.

Das ändert sich durch das neue Filmförderungsgesetz

Die Filmförderung in Deutschland gilt als zu kompliziert, zu langwierig und zu bürokratisch. Das neue Gesetz soll den Prozess nun vereinfachen.
Die Filmförderungsanstalt (FFA) wird in eine Agentur mit Serviceleistungen und Beratung umgewandelt. Die FFA soll zur zentralen Einrichtung für Förderungen werden, mehr Autonomie bekommen und so flexibler auf Marktveränderungen reagieren können.
Außerdem werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht. Statt langwieriger Jury-Entscheidungen wird die Produktions-, Verleih- und Kinoförderung in Zukunft weitgehend automatisiert. Mit einem Referenzmodell soll der kommerzielle Erfolg und der Festivalerfolg von Filmen belohnt werden. Das gibt Filmschaffenden Geld für ihre nächsten Projekte.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) und Finanzminister Jörg Kukies (SPD) haben außerdem vereinbart, dass es für Filmproduktionen in Deutschland ab Februar 2025 mehr Zuschüsse aus staatlichen Fördertöpfen gibt. Geförderte Projekte können dann statt bisher 20 Prozent 30 Prozent der förderfähigen deutschen Herstellungskosten bekommen. Damit steige die Förderung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau, sagte Roth.

So reagiert die Filmbranche

„Ein kleines Wunder ist geschehen“, kommentierte Regisseur Volker Schlöndorff die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat. Grundsätzlich begrüßt die Branche den Schritt. Doch nicht alle reagierten so euphorisch wie Schlöndorff.
Es steht der Vorwurf der Unausgewogenheit im Raum. So fällt eine eigentlich geplante künstlerische Förderung für Arthouse-Filme weg. Das Zukunftsprogramm Kino wird nicht verlängert, das für die Kinos in Deutschland zentral war. Auch die Filmverleiher vermissen Unterstützung.

Nur ein erster Schritt

Das Filmförderungsgesetz ist nur eine von drei Säulen der Filmreform, die Claudia Roth eigentlich in ihrer Amtszeit auf den Weg bringen wollte. Wegen Ampel-Aus und vorgezogener Neuwahl bleiben die anderen beiden Säulen vorerst unvollendet: erstens die Einführung eines Steueranreizmodells, um sowohl die heimische Produktion zu stärken als auch internationale Filmproduktionen anzulocken. Zweitens eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und TV-Sender, wie es sie bereits in anderen europäischen Ländern gibt.
Statt Grundsatzreform gibt es nun also erst einmal nur eine Übergangslösung. „Das wird für den Film eine Verbesserung werden“, sagt der Filmkritiker Christian Berndt: „Aber insgesamt schaut die Branche in eine sehr unsichere Zukunft.“

jfr
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