Filmhistoriker Andreas Kötzing über filmzensur-ostwest"

Eine Datenbank mit Filmen, die der Westen einst für gefährlich hielt

08:30 Minuten
Kinorollen in den Regalen eines Lagers
Kinorollen in den Regalen eines Lagers © dpa / Soeren Stache
Moderation: Susanne Burg |
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Es sind Daten über die Veröffentlichung jahrzehntealter Filme, mit denen eine Datenbank nun für bundesweite Beachtung sorgt: filmzensur-ostwest.de dokumentiert, wie bis in die tiefen 60er hinein eine Kommission osteuropäische Filme auf einen politisch begründeten Index setzte.
Susanne Burg: Dass in der DDR viele westliche Filme aus politischen Gründen nicht im Kino gezeigt werden durften, das ist nicht neu. Dass es umgekehrt aber auch in der Bundesrepublik eine politische Filmzensur gab, das ist weitaus weniger bekannt. In den 1950er- und 60er-Jahren hat ein Ausschuss der Bundesregierung über 3.000 Filme aus der Sowjetunion, Polen, Ungarn, der CSSR und vor allem der DDR gesichtet, und in mehr als 100 Fällen verweigerte der Ausschuss die Einfuhr der Filme in die Bundesrepublik oder genehmigte eine Vorführung nur mit Auflagen, meistens aus politischen Gründen. Welche Filme von der Zensur betroffen waren, kann man seit dieser Woche in einer Online-Datenbank recherchieren. Erstellt wurde die Datenbank am Hannah-Arendt-Institut in Dresden in Kooperation mit der DEFA-Stiftung in Berlin. Geleitet hat das Projekt der Filmhistoriker Andreas Kötzing. Guten Tag!
Andreas Kötzing: Hallo, Frau Burg!
Burg: Dass es in der Bundesrepublik diesen Zensurausschuss gab, das ist in der Fachwelt nicht ganz neu. In der breiten Öffentlichkeit allerdings ist es kaum bekannt. Woran liegt das eigentlich?
Kötzing: Ich glaube, das liegt vor allen daran, dass der Ausschuss schon zu der Zeit, als er existiert hat, so ein bisschen im Halbdunkeln gearbeitet hat, dass es also - anders als bei der FSK oder bei der Filmbewertungsstelle in Wiesbaden - keine öffentliche Institution war, die für die Überprüfung von Filmen zuständig war, sondern dass dieser Ausschuss mehr oder weniger so ein bisschen im stillen Kämmerlein gearbeitet hat und dort diese Form der politischen Filmzensur vorgenommen hat im Auftrag der Bundesregierung und deswegen damals schon nicht besonders bekannt war oder eher nur Experten bekannt gewesen ist. Er hat auch in der Vergangenheit nie so eine ganz besonders große Aufmerksamkeit in der Forschung gefunden. Also es gibt ein paar Studien, aber er hat bislang eigentlich nicht die öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, die ihm eigentlich gebührt.

Sofort auf den Index, wenn der Sozialismus zu postiv weg kam

Burg: Und welche Gründe waren überhaupt ausschlaggebend dafür, dass dieser Ausschuss gegründet wurde?
Kötzing: Na ja, es ist die Zeit des Kalten Krieges, und da ist der Gedanke, dass Filme aus dem jeweils anderen Machtbereich einen negativen Einfluss auf die eigene Bevölkerung ausüben könnten, eben nicht nur ein Privileg auf osteuropäischer Seite gewesen, sondern diesen Gedanken haben wir bei den Machtinhabern in den westeuropäischen Demokratien auch. Auch dort hat man Angst davor, was passiert, wenn kommunistische Propagandafilme in den heimischen Kinos gezeigt werden. Man hat eine große Angst vor der Wirkmächtigkeit dieses Mediums, und daraus resultierte der Gedanke, dass man diese Filmeinfuhr auf jeden Fall kontrollieren wollte, dass man diese Filme sichten wollte, bevor sie dann eine Freigabe für die Kinos erhalten haben oder auch in Filmclubs, später dann auch im Fernsehen aufgeführt werden sollten. Die politischen Gründe, die sie ins Feld geführt haben – kommunistische Propagandafilme –, das liegt nahe. Aber es waren auch andere Filme, andere Themen, die davon betroffen gewesen sind, zum Beispiel, wenn Filme auf die NS-Vergangenheit eingegangen sind, auf das Nachleben von ehemaligen NS-Angehörigen in der Bundesrepublik. Das sind Themen gewesen, wo der Ausschuss sehr allergisch – in Anführungsstrichen – drauf reagiert hat oder wenn eine besonders positive Lebenswirklichkeit von den Staaten in der sozialistischen Welt gezeichnet wurde. Auch das sind dann immer Gründe gewesen, wo der Ausschuss gegen Filme interveniert hat.
Burg: Das ist ja vielleicht gerade bei diesen kommunistischen Propagandafilmen nun politisch in der Zeit noch nachvollziehbar, aber die Frage ist ja, wie das juristisch begründet wurde. Formal heißt es ja im Grundgesetz, dass Kunst und Kultur frei sind und eine Zensur nicht stattfindet.
Kötzing: Ja, das war ein großes Problem, und das war auch den Ausschussmitgliedern durchaus bewusst. Die haben einfach lange Zeit ohne rechtliche Grundlage agiert. Das muss man so deutlich sagen. Sie haben sich auf ein Deviseneinfuhrgesetz berufen, das eigentlich nur dafür da war, Güter, normale Waren zu kontrollieren, bevor sie eingeführt werden. Da ging es also nie um eine inhaltliche Kontrolle. Dann hat man sich auf das Strafgesetzbuch Paragraf 93 berufen, hat gesagt, dass sozusagen verfassungsfeindliche Schriften nicht in Umlauf gebracht werden dürfen, und erst ab 1961 – also da hat der Ausschuss schon sieben Jahre lang gearbeitet – wurde tatsächlich ein Gesetz eigens geschaffen, das sogenannte Verbringungsverbotsgesetz – komplizierter Name, aber so hieß es damals –, mit dem man diesen Ausschuss dann auf eine rechtlich etwas stabilere Basis gestellt hat, und in diesem Gesetz waren dann tatsächlich die Länder definiert, aus deren Herkunftsländern sozusagen die Filme kontrolliert werden sollten, aber die verfassungsrechtlichen Bedenken sind immer weiter bestehen geblieben, denn warum sollten denn verfassungsfeindliche Filme zum Beispiel nur aus Osteuropa kommen, warum hätten die nicht auch aus Großbritannien oder aus Frankreich oder aus den USA kommen sollen. Kontrolliert wurden durch den Ausschuss aber weiterhin nur die Filme aus Osteuropa und das bis 1966, als sich dann tatsächlich erstmals auch juristischer Widerspruch geregt hat. Da hat nämlich ein Filmimporteur aus Freiburg, Helmut Söder, schlicht und ergreifend dagegen geklagt. Er sollte einen Film aushändigen, den er in die Bundesrepublik eingeführt hatte, "Der lachende Mann" war das von Heynowski und Scheumann, über den Einsatz von einem Söldner im Kongo, der sich vor der Kamera mit seinen Mordtaten brüstet, sehr berühmter Film, und der hat damals diese Auseinandersetzung provoziert, weil Helmut Söder sich schlicht und ergreifend geweigert hat, den Film dem Ausschuss vorzulegen, und das ist in letzter Instanz tatsächlich dann bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, wo über dieses Gesetzt geurteilt wurde, allerdings erst 1972, als der Ausschuss schon längst Geschichte war und aufgelöst wurde.

Das gefährliche tapfere Schneiderlein

Burg: Wenn man sich jetzt die Arbeit dieses Ausschusses noch mal anschaut, nicht unbedingt die juristischen Auseinandersetzungen, die dann folgten, aber inwieweit kann man diese politische Zensur in Bonn mit der in Ostberlin vergleichen?
Kötzing: Na ja, erst mal nur eigentlich von den Grundsätzen her. Das, was ich am Anfang schon gesagt habe, dass es so eine grundlegende Angst davor gibt, das Publikum beschützen zu müssen vor feindlichen Filmen, aa sind sich die Zensoren in Bonn durchaus mit denen in Ostberlin sehr ähnlich, oder sie haben die Grundauffassung, was diese Einflussmöglichkeiten des Mediums Films angeht. Aber in der Tat haben die Filmzensoren in Bonn bei Weitem nicht die Möglichkeiten gehabt wie die Zensoren in Ostberlin. Das liegt ja schon mit daran, dass in der DDR der komplette Vertriebsweg der Filme vollständig kontrolliert wurde, also tatsächlich von der Einfuhr bis hin auf den Weg in die Kinos. In der Bundesrepublik hat der Ausschuss nicht diese vollständige Kontrolle, und er funktioniert – in Anführungsstrichen – eigentlich auch nur so lange, wie sich die ganzen Filmimporteure freiwillig an diese Regelung auch mit halten und diese Beschlüsse des Ausschusses tatsächlich auch zur Kenntnis nehmen. Da sind ja sehr absurde Entscheidungen mit dabei gewesen. Zum Beispiel das Verbot vom "Tapferen Schneiderlein". Die DEFA hat mal diesen Märchenfilm, das Märchen der Gebrüder Grimm verfilmt und hat das Ende in diesem Film ein wenig kommunistisch verbrämt: Also der König wird verjagt und mit ihm die Königstocher, und das tapfere Schneiderlein heiratet eine Bauersfrau, und allein schon diese Form der Veränderung, das hat ausgereicht, dass man so einen Film zwei Jahre lang auf dem Index hatte in der Bundesrepublik. Irgendwann kippt das eben. In der Öffentlichkeit wird man darauf aufmerksam, es entsteht ja in den 60er-Jahren auch eine breite Gegenöffentlichkeit, ein Demokratisierungsprozess, und dann ist diese Form der Zensur irgendwann Geschichte mit der ersten Großen Koalition, die 1966 eingeführt wird, verschwindet dieser Ausschuss schnell und klammheimlich, und das ist ganz anders als in der DDR, weil dort verfestigt sich zur gleichen Zeit das Zensursystem noch wesentlich stärker, und das sind sozusagen eigentlich zwei gegenläufige Bewegungen.
Burg: Nun haben Sie diese Zensurfälle alle in einer Datenbank aufgearbeitet. Was genau kann man denn auf der Seite filmzensur-ostwest.de recherchieren ?
Kötzing: Wir haben in der Datenbank jetzt erst einmal alle DEFA-Filme und alle Produktionen des DDR-Fernsehens erfasst, die jemals von dem Ausschuss überprüft worden sind anhand der Sitzungsprotokolle, die im Bundesarchiv in Koblenz überliefert sind, wurde diese Datenbank erstellt. Es sind jetzt 634 Einträge, in denen man dann tatsächlich alle 105 Fälle auch findet, wo Filme nur mit Schnittauflagen vor einem geschlossenen Publikumskreis oder gar nicht freigegeben worden sind, und man kann, sofern das in den Protokollen angegeben ist, auch nach allen Gründen suchen. Also wir haben dann tatsächlich die Begründungen auch aus den Protokollen herausgenommen und mit in die Datenbank eingetragen. Allerdings gibt es das nicht bei allen Filmen. Manchmal hat der Ausschuss sein Urteil auch verhängt, ohne dass es inhaltlich begründet wurde. Ich hoffe sehr, dass wir in Zukunft auch weiter an der Datenbank arbeiten können, denn es sind bislang, wie gesagt, nur die ostdeutschen Filme erfasst. Eingangs hatten Sie gesagt, das waren aber alle osteuropäischen Länder davon betroffen, das heißt, es wäre natürlich sehr schön und sehr wünschenswert, wenn wir es schaffen, diese Datenbank auch zu erweitern und auch die sowjetischen, tschechischen, ungarischen und polnischen Filme dort mit einzutragen.
Burg: Also ein work in progress. www.filmzensur-ostwest.de – das ist die Adresse der Datenbank zur Filmzensur in der Bundesrepublik, die man jetzt einsehen kann, und Andreas Kötzing, der das Projekt geleitet hat, ist dann auch dabei, wenn die Seite am kommenden Montagabend im Kino "Arsenal" in Berlin vorgestellt wird, und da werden dann auch drei DEFA-Filme aus dem Jahr 1956 zu sehen sein, die von der Zensur betroffen waren. Herzlichen Dank, Andreas Kötzing.
Kötzing: Sehr gerne!
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