Filmzensur in Deutschland

Befreit die Zombies!

Szene aus George A. Romeros Horrorfilm "Dawn Of The Dead" von 1978. In Deutschland ist der Film staatsanwaltschaftlich beschlagnahmt.
Szene aus George A. Romeros "Dawn of the Dead" von 1978. In Deutschland ist der Film unzugänglich - auch für Erwachsene. © imago/United Archives
Roland Seim im Gespräch mit Timo Grampes |
Welchen Sinn hat die Beschlagnahmung von Filmen, wenn trotzdem jeder, der will, im Netz darankommt? Das fragt der Zensurexperte Roland Seim und schlägt vor, Filmfreigaben nur noch für Minderjährige festzulegen. Erwachsene könnten selbst entscheiden.
Als die Zeitungen Mitte Juli 2017 ihre Nachrufe auf den Horror-Regisseur George A. Romero veröffentlichten, kamen viele Filmkritiker auch auf Filme zu sprechen, die sie streng genommen gar nicht hätten sehen können: "Dawn of the Dead" (1978) und "Day of the Dead" (1985), die Fortsetzungen zu Romeros Klassiker "Die Nacht der lebenden Toten" (1968). Beide Filme sind in Deutschland wegen Gewaltdarstellung nach Paragraf 131 des Strafgesetzbuchs beschlagnahmt und dürfen somit auch Erwachsenen nicht verkauft werden.

Ist doch alles nur Kunstblut

Doch der Kunstsoziologe und Zensurexperte Roland Seim hat Hoffnung, dass sich das bald ändern könnte. Der Grund: Vor einiger Zeit gab die Bundesprüfstelle zwei "Klassiker" des beschlagnahmten Films frei, "Tanz der Teufel" (1981) und "Texas Chain Saw Massacre" (1974).
Eine Szene des Horrorfilms "Evil Dead" aus dem Jahr 2013. Der Film ist eine Neuverfilmung von "Tanz der Teufel" (Original "The Evil Dead") aus dem Jahr 1981.
Eine Szene des Horrorfilms "Evil Dead" aus dem Jahr 2013. Der Film ist eine Neuverfilmung von "Tanz der Teufel" (Original "The Evil Dead") aus dem Jahr 1981.© imago / ZUMA Press
Früher habe etwa "Tanz der Teufel" geradezu als "Inbegriff des Bösen" gegolten: "Jetzt, 30 Jahre später, haben sie gesagt, wir haben uns getäuscht oder geirrt und es ist alles gar nicht so schlimm. Und im Grunde genommen sieht man ja auch, dass es alles nur Kunstblut ist und für Jugendliche heute überhaupt nicht mehr affin und kein Vorbild mehr", so Seim. "Mit den Kriterien, die in diesem Aufhebungsentscheid von der Bundesprüfstelle genannt werden, kann man im Grunde genommen alle alten Filmverbote aufheben. Und das ist wahrscheinlich auch bei George A. Romero als nächstes der Fall, wenn sie einen Funken Ehre im Leib haben."

"Jeder soll selbst entscheiden"

Seim hält generell wenig davon, Filme für Erwachsene zu beschlagnahmen. "Da sollte jeder für sich selbst entscheiden, was er sich zumutet", betonte er und verwies auf die Beispiele Holland und Österreich. "Da erscheinen die Filme ungeschnitten und unzensiert und werden nicht verboten." Eine "Nachzensur", wie sie in Deutschland stattfinde, verhindere nicht, dass die Filme dennoch gesehen werden. "Jeder weiß auch, wie er drankommt: in Österreich oder im Netz. So eine Instanz dazwischengeschaltet ist eigentlich nur noch was für die älteren Leute wie uns."
Eine Jugendfreigabe für Filme hält der Zensurexperte hingegen für richtig: "Viele Filme sind für Kinder und Jugendliche einfach nichts."
(tgh/uko)
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