Fingerabdruck verpflichtend im Personalausweis

Angst vor Missbrauch biometrischer Daten

06:26 Minuten
Schwarzer Fingerabdruck auf weißem Papier
Ab August 2021 sollen Fingerabdrücke verpflichtend im Personalausweis gespeichert werden. Die Datenschutzinitiative "digitalcourage" will dagegen klagen. © Imago / YAY Images / dutourdumonde
Friedemann Ebelt im Gespräch mit Axel Rahmlow |
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Ab August sind Personalausweise mit Fingerabdruck Pflicht. Die Datenschutzinitiative "digitalcourage" will dagegen klagen. Fingerabdrücke seien reproduzierbar und ein Missbrauch könne fatale Folgen haben, warnt Friedemann Ebelt von "digitalcourage".
Ab 2. August 2021 sind alle Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Personalausweisen verpflichtet, die Abdrücke ihrer beiden Zeigefinger elektronisch scannen und auf dem Chip des Personalausweises speichern zu lassen. Das Gesetz wurde im November 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Datenschützer der Initiative "digitalcourage" wollen dagegen klagen. Sie sagen: Ein Fingerabdruck im Personalausweis sei nicht nötig.
Die Gründe der Bundesregierung, die unter anderem angibt, dass man mithilfe des Fingerabdrucks schneller Identitäten überprüfen könne, hält Friedemann Ebelt von "digitalcourage" für vorgeschoben. Die Gründe würden keine Speicherung von Millionen Fingerabdrücken rechtfertigen, sagt er: "Die Zeitachse ist unkontrollierbar. Wir müssen davon ausgehen, so eine Reglung gilt dann 10, 20, 30, 40 Jahre - und was jetzt vielleicht noch sicher gespeichert ist, ist dann aber in 30 Jahren nicht mehr sicher gespeichert."

Speicherung solle freiwillig bleiben

Fingerabdrücke würden zu Sicherung von Passwörtern oder dem Entsperren des Smartphones genutzt. Auch gelten sie als Beweismittel vor Gericht. Die Vorstellung, da die Kontrolle zu verlieren, könne beklemmend sein, sagt Ebelt. "Ich bekomme ein ungutes Gefühl, wenn ich mir vorstelle, dass diese Daten durch einen Hack vielleicht an Kriminelle oder auch an Geheimdienste im In- und Ausland kommen könnten."
Ebelt plädiert dafür, dass die Entscheidung, ob der Fingerabdruck auf dem Personalausweis gespeichert werden soll, freiwillig bleiben solle. Er kritisiert, dass in dem Gesetzgebungsverfahren jede Kritik und Sachlage ignoriert worden sei. "Wir sind nicht alleine mit der Kritik", sagt Ebelt. "Kritik kam auch ganz klar vom EU-Datenschutzbeauftragten." Grundrechtsfreundliche Alternativen seien ignoriert worden.

Vielfältiger Missbrauch möglich

"Besonders bei diesen sensiblen biometrischen Daten müssen wir uns als Gesellschaft wirklich eine andere Duldung einfallen lassen", warnt Ebelt. Der Missbrauch der Daten könne vielfältig sein: Fingerabdrücke könnten reproduziert werden. Im schlimmsten Fall könne damit ein Handy gehackt werden oder man lande für ein Verbrechen vor Gericht, das man nicht begangen habe.
"Das klingt immer sehr nach Krimi-Story", gibt Ebelt zu. "Aber es ist ein Leben lang. Wir wissen nicht, in was für einer Gesellschaft wir in 20, 30 oder 40 Jahren leben", betont er.
(nho)
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