Musikladen im Visier des Verfassungsschutzes
Im Berliner Musikgeschäft "Holzbläser" kaufen Musiker aus der ganzen Welt ein. Eine Klarinette und eine Querflöte, die von Nordkoreanern erworben wurden, aber riefen Verfassungsschützer auf den Plan - wegen des Wirtschaftsembargos. Dem Inhaber drohte eine mehrjährige Haftstrafe.
"Das hier wäre eine Klarinette in der Art wie die, die damals gekauft worden ist. Die Kunden die kamen hierher. Das waren drei asiatische Männer, davon waren zwei erkenntlich Musiker. Ein Klarinettist, ein Flötist und ein Begleiter. Die haben Instrumente ausgesucht, haben stundenlang probiert, welches Instrument ihnen passt und haben dann eine Entscheidung getroffen. Zum Beispiel hier, eine Klarinette in der Art. Das war eine Klarinette 'Buffet', Model 'Tosca'. Also für eine Klarinette relativ hochwertig, professionelles Instrument.
Autor: "Was kostet sowas?"
Inhaber: "Um 4000 bis 5000 Euro."
Soweit, so normal. Auf diese Weise hat Andreas Schmucker in den letzten 30 Jahren schon viele Holzblasinstrumente verkauft. Schmucker ist Mitinhaber der "Holzbläser", einem angesehenen Berliner Fachgeschäft für, ja – Holzblasinstrumente. Hier kaufen Musiker aus der ganzen Welt ihre Querflöten, Klarinetten und Oboen. Asiatische Kunden sind keine Seltenheit beim "Holzbläser"; bar zahlen die wenigsten, auch das ist normal:
"Wir haben eine Rechnung erstellt, der Betrag sollte überwiesen werden und nach Eingang des Geldes sollten die Instrumente abgeholt werden. Und so ist das dann auch passiert."
Und hier hätte alles enden können – wenn da nicht diese Rechnungsadresse gewesen wäre.
"Das war ein koreanischer Name und eben eine Adresse in Pjöngjang."
"Das war ein koreanischer Name und eben eine Adresse in Pjöngjang."
Diktatur und Luxus-Embargo
Hm. Eine Adresse in der Hauptstadt Nordkoreas, einer Diktatur, die die Weltgemeinschaft mit einem Embargo belegt hat, keinem kompletten Embargo, eher einem Luxus-Embargo. Betroffen davon sind, unter anderem: hochwertige Musikinstrumente.
"Es war für uns überhaupt nicht erkennbar, dass wir an Nordkorea verkaufen, sondern wir haben an Nordkoreaner verkauft. Und das ist nicht vom Embargo erfasst."
"Es war für uns überhaupt nicht erkennbar, dass wir an Nordkorea verkaufen, sondern wir haben an Nordkoreaner verkauft. Und das ist nicht vom Embargo erfasst."
Dass diese Betrachtung der Rechtslage nicht alle teilen, wurde schon wenige Tage später deutlich:
"Am Samstag wurden die Instrumente abgeholt und am Montag kam dann ein Anruf von einem Herrn des Verfassungsschutzes, der uns darauf hinwies, dass wir etwas gemacht haben sollen, was gegen das Korea-Embargo verstößt."
Woher der Verfassungsschutz weiß, dass sich aus einem Berliner Fachgeschäft zwei Instrumente nach Nordkorea aufgemacht haben? Unklar. Möglichweise wurde das Konto überwacht, von dem aus die Rechnung beglichen wurde. Ein Konto in Hongkong. Wie sich aber nun herausstellt, waren die Klarinette und die Querflöte wohl für die nordkoreanische Botschaft in Moskau bestimmt. Ob sie da tatsächlich angekommen sind, ist unklar. Wahrscheinlich wurden die Instrumente am Flughafen vom Zoll abgefangen.
"Der hat uns das erläutert, hat geschildert, was unter dieses Luxusgüter-Embargo für Nordkorea fällt und hat gesagt, wir sollten da in Zukunft vorsichtig sein. Das haben wir zur Kenntnis genommen und damit war eigentlich der Fall für uns erstmal erledigt."
So nahm das Leben im "Holzbläser" seinen Lauf - bis dann, ein Jahr später, mehrere Fahnder des Zolls im Laden auftauchten.
"Unangekündigt natürlich und trat sehr massiv auf und wollte sämtliche Unterlagen für diesen Fall einsehen..."
Denn auch Geld-Überweisungen aus Nordkorea sind vom Embargo betroffen, doch das Geld kam aus Hongkong, was die Holzbläser schnell nachweisen konnten:
"Das war ja auch nicht viel. Das war eine Rechnung und ein Beleg über den Geldeingang. Das war alles an Unterlagen, was es dazu gibt."
Post von der Staatsanwaltschaft
Und wiedermal hätte die Geschichte hier enden können. Doch kurze Zeit später bekamen alle drei Geschäftsführer diesen Brief:
"Meine Frau hatte gesagt, da ist ein Brief gekommen von der Staatsanwaltschaft, darf ich den aufmachen. Habe ich gesagt, ja, mach mal auf. Und da kam das dann. Die war etwas schockiert."
Denn in diesem Brief beschuldigte der Staatsanwaltschaft die Holzbläser, mit dem Verkauf der Klarinette, Model "Tosca" und der Querflöte aus Silberrohr gegen Paragraf 18 Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.
"Was mit Haftstrafen geahndet wird."
Banse: "Von bis zu...?"
"Fünf Jahren, soviel ich weiß."
Ein Jahr wurde ermittelt gegen die Holzbläser, dann wurde das Verfahren eingestellt.
"Naja, es ist schon etwas beängstigend wie man in eine Situation kommen kann, ohne kriminellen Vorsatz und auch meines Wissens, ohne etwas Verbotenes getan zu haben. Und dass man dann über zwei Jahre mit sowas beschäftigt ist, was schon sehr unangenehm ist. Man überhaupt keine Chance hat, da raus zu kommen aus dieser Angelegenheit – außer, dass die Staatsanwaltschaft das dann irgendwann mal einstellt, aber man ist wirklich machtlos diesen Organen ausgesetzt. Und man fragt sich: Haben die nichts Anderes zu tun?"
Fachverkäufer Schmucker zweifelt am Sinn des Luxus-Embargos. Waffen, Nobelautos, Edel-Uhren – ok. Aber Musikinstrumente?
"Wir haben Nachbarn, der ist Politologe, er hat sich viel mit Korea beschäftigt. Er hat gesagt: Man müsste viel mehr Instrumente nach Nordkorea verkaufen. Vielleicht würde es dann besser werden."