"Diese Menschen brauchen einen Rechtsbeistand"
Der Potsdamer Flüchtlingspfarrer Bernhard Fricke kümmert sich um Menschen, die in Abschiebehaft sitzen. Er fordert einen Rechtsbeistand für die Betroffenen von Anfang an. Da dieser fehle, würde die Kirche mit einem Fonds einspringen und für juristischen Beistand sorgen.
Flüchtlinge in Abschiebegefängnissen wüssten oft nicht, warum sie inhaftiert wurden und hätten nicht verstanden, warum sie abgeschoben werden sollen, sagte Fricke. Das Schlimmste sei aber, dass sie nicht wüssten, was auf sie zukommt, wenn sie abgeschoben werden. Allein die Ankündigung einer Abschiebung verunsichere daher bereits verunsicherte Menschen, so Fricke.
Fricke forderte einen Rechtsbeistand für Inhaftierte in Abschiebegefängnissen. "Diese Menschen brauchen von Anfang an einen Rechtsbeistand, genau so, wie ihn auch Inhaftierte in Untersuchungshaft oder Strafhaft haben." Da dieser fehle, würde die Kirche mit einem Fonds einspringen und für juristischen Beistand oder für ein Gesundheitsgutachten sorgen. Man wolle damit bewirken, dass die Betroffenen wieder aus der Abschiebehaft entlassen werden und eine neue Chance bekommen.
"Das Kirchenasyl ist ein Dienst an der Gesellschaft"
Kritik am Kirchenasyl wies der 57-Jährige zurück. Es sei "keine absichtliche Rechtsverletzung". Die Gemeinden würden das Asyl nur in Härtefällen gewähren. Auch würden sie Betroffene nicht verstecken, die Gemeinden würden Kontakt mit den Behörden aufnehmen, mit dem Ziel noch einmal zu einer neuen Entscheidung zu kommen. "Das Kirchenasyl ist ein Dienst an der Gesellschaft. Es ist die Hilfe, dass die Gesellschaft sich so human verhalten kann , wie sie sich nach außen hin darstellt."
"Auch soziale Sicherheit ist ein Menschenrecht"
Zur Deutschen Abschiebepraxis sagte Fricke: "Auch soziale Sicherheit ist ein Menschenrecht. Und wenn wir davon ausgehen müssen, dass Menschen in Italien, Ungarn oder Bulgarien zum Beispiel nicht die medizinische Versorgung bekommen, die sie auch nachgewiesener Weise brauchen, sind das auch Gründe, warum man diese Menschen in Schutz nehmen kann."
Mit Blick auf die Rechtslage sagte Fricke: "Es muss Möglichkeiten zur freiwilligen Ausreise geben. Das ist auch gesetzlich so vorgesehen. Aber das muss auch mit guter Beratung unterfüttert werden. Es muss auf jeden Fall so sein, dass ausgeschlossen ist, dass Menschen in Gefahr abgeschoben werden."