Der Prinz, die Nazis und eine alles entscheidende Frage
06:12 Minuten
Seit 2014 verhandeln die Hohenzollern-Nachfahren mit dem Bund über die Rückgabe eines Teils ihres enteigneten Erbes. Experten, die nun im Kulturausschuss des Potsdamer Landtags auftraten, sehen dafür keinen Anlass.
Der Streit um die Entschädigungsansprüche der Hohenzollern nimmt neue Fahrt auf. Einer der Gründe ist, dass der renommierte Historiker Christopher Clark, der in Cambridge lehrt, seine Meinung geändert hat, "weil uns die Forschungen inzwischen ein viel nuancierteres Bild geben", wie er sagt.
Die Rolle des Kronprinzen neu bewertet
Zuvor hatte Clark ein für die Hohenzollern günstiges Gutachten zu der Frage, ob Kronprinz Wilhelm dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleistet habe, geschrieben. Er hatte diese Frage in seinem Gutachten verneint.
Der Blick auf den Kronprinzen Wilhelm von Preußen habe eine Wandlung erfahren, sagte Clark nun in einer Video-Gesprächsrunde. Und bezieht sich explizit auf die Arbeiten des Historikers Stephan Malinowski. Man müsse jetzt konstatieren, so Clark weiter, dass die Hohenzollern dem NS-Regime in erheblichem Maße Vorschub geleistet hätten:
"Der Mann hatte eine starke Sympathie für die Nationalsozialisten. Wie viele Menschen aus seinen Kreisen - wie große Teile des konservativen Deutschlands - meinte er, mit den Nazis arbeiten zu können, um die Linken auszuschalten. Und über einen Zusammenschluss der Rechten, eine neuartige Regierung, eine nationale Regierung der Nationalen Konzentration, aufzubauen. Da muss man sagen, das ist Vorschubleistung."
"Der Mann hatte eine starke Sympathie für die Nationalsozialisten. Wie viele Menschen aus seinen Kreisen - wie große Teile des konservativen Deutschlands - meinte er, mit den Nazis arbeiten zu können, um die Linken auszuschalten. Und über einen Zusammenschluss der Rechten, eine neuartige Regierung, eine nationale Regierung der Nationalen Konzentration, aufzubauen. Da muss man sagen, das ist Vorschubleistung."
Im Zentrum des Streits: die "Unwürdigkeitsklausel"
Hintergrund der Debatte ist die sogenannte "Unwürdigkeitsklausel". Nachzulesen im Ausgleichsleistungsgesetz von 1994, das den Ausgleich für Enteignungen regelt, die zwischen 1945 und 1949 unter sowjetischer Besatzung erfolgten. Damit sollten Personen oder deren Erben, die dem NS-System zugearbeitet hatten, von Ausgleichszahlungen ausgeschlossen werden.
Konkret geht es bei den Entschädigungsforderungen der Hohenzollern um die Frage, ob das Herrscherhaus dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleistet habe. Sollte die Frage bejaht werden, hätten die Hohenzollern kein Recht auf Entschädigung für verlorene Immobilien.
Konkret geht es bei den Entschädigungsforderungen der Hohenzollern um die Frage, ob das Herrscherhaus dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleistet habe. Sollte die Frage bejaht werden, hätten die Hohenzollern kein Recht auf Entschädigung für verlorene Immobilien.
Ein Thema ist auch die Rückgabe von Kunstwerken und Ausstattungsgegenständen. Die Forderung nach einem Wohnrecht auf Schloss Cecillienhof – wie es lange hieß - sei "erledigt", so zumindest steht es auf der offiziellen Seite des Hauses Hohenzollern.
Die Debatte um die Entschädigungsforderungen der Hohenzollern war jetzt auch Thema im Kulturausschuss im Potsdamer Landtag. In einem Fachgespräch - eine Art Anhörung zu Auswirkungen der Forderung der Hohenzollern auf das Land Brandenburg, ohne dass am Ende ein Beschluss gefasst wird. Vertreter der Hohenzollern waren nicht eingeladen.
Die Debatte um die Entschädigungsforderungen der Hohenzollern war jetzt auch Thema im Kulturausschuss im Potsdamer Landtag. In einem Fachgespräch - eine Art Anhörung zu Auswirkungen der Forderung der Hohenzollern auf das Land Brandenburg, ohne dass am Ende ein Beschluss gefasst wird. Vertreter der Hohenzollern waren nicht eingeladen.
Zugegen waren - auf Antrag der Linken - Experten wie Historiker und Juristen, darunter Winfried Süß vom Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung. Ähnlich wie Christopher Clark sagt Süß, dass es keinen "neuen Historikerstreit" gebe, die Sachlage sei relativ klar.
"Auch wenn die Bewertung einzelner Fragen strittig bleibt, so existiert doch eine überwältigende Evidenz von Quellen und Forschungen, die belegen, dass Kronprinz Wilhelm vielfach, beständig und durchaus nicht wirkungslos mit den Nationalsozialisten paktiert hat. Er hat innerhalb des konservativen Milieus mit Bedacht diejenigen Kräfte gestärkt, die mit den Nationalsozialisten kooperieren wollten." Ausgleichszahlungen hätten sich damit verwirkt.
"Auch wenn die Bewertung einzelner Fragen strittig bleibt, so existiert doch eine überwältigende Evidenz von Quellen und Forschungen, die belegen, dass Kronprinz Wilhelm vielfach, beständig und durchaus nicht wirkungslos mit den Nationalsozialisten paktiert hat. Er hat innerhalb des konservativen Milieus mit Bedacht diejenigen Kräfte gestärkt, die mit den Nationalsozialisten kooperieren wollten." Ausgleichszahlungen hätten sich damit verwirkt.
Kritik an der Strategie der Anwälte
Zudem kritisierte Süß das Vorgehen der Anwälte von Georg Friedrich Prinz zu Preußen, die gegen Journalisten und Wissenschaftler vorgehen, mit dem Vorwurf der "falschen Tatsachenbehauptung". Dieser Umgang habe Folgen, sagt Süß im Kultur-Ausschuss des Brandenburger Landtags:
"Für mich bedeutet das, dass ich mich nicht mehr ganz frei fühle vor diesem Ausschuss, um die Frage zu erörtern, ob die Hohenzollern versucht haben, über ihre Leihgaben in öffentlichen Museen Einfluss auf die historische Darstellung der Familie zu erlangen."
Man solle erst mit den Hohenzollern verhandeln, wenn die Klagen und Unterlassungsandrohungen zurückgezogen würden, empfiehlt die Juristin Sophie Schönberger, Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie ist eine der Expertinnen in der Ausschusssitzung. Auch sie ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Merkmale der erheblichen Vorschubleistung vorliegen.
Man solle erst mit den Hohenzollern verhandeln, wenn die Klagen und Unterlassungsandrohungen zurückgezogen würden, empfiehlt die Juristin Sophie Schönberger, Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie ist eine der Expertinnen in der Ausschusssitzung. Auch sie ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Merkmale der erheblichen Vorschubleistung vorliegen.
"Vergleichsverhandlungen sind problematisch"
Von daher sei es problematisch, dass das Land Brandenburg derzeit Vergleichsverhandlungen mit den Hohenzollern führe:
"Wenn man sich im Vergleichswege einigt, dass die politische Entscheidung, die im Ausgleichs-Leistungsgesetz verankert ist - nämlich die politische Entscheidung Nachfahren, die dem Nationalsozialismus Vorschub geleistet haben, keine Entschädigung zu zahlen - dann wird diese durch einen solchen Vergleich konterkariert."
Christoph Martin Vogtherr, der Generaldirektor der Preußischen Schlösserstiftung Berlin-Brandenburg, betont, dass die Öffentlichkeit ein großes Interesse an den Kunstwerken der Hohenzollern hat. Eine Rückgabe an die Nachfahren hätte immense Auswirkungen:
"Es wäre ein schwerer Rückschlag, wenn durch die Auseinandersetzung mit der Familie Hohenzollern, erhaltene historische Zusammenhänge auseinandergerissen würden."
"Es wäre ein schwerer Rückschlag, wenn durch die Auseinandersetzung mit der Familie Hohenzollern, erhaltene historische Zusammenhänge auseinandergerissen würden."