Darf man einfach jeden ungefragt fotografieren?
Eine Frau klagte, weil sie auf dem Bild des Fotografen Espen Eichhöfer in einer Straßenszene zu sehen ist. Eichhöfer sammelt nun Geld, um ein erstes Urteil zu ihren Gunsten anzufechten. Der Fotograf fürchtet sonst um die Zukunft der Straßenfotografie.
Der Fotograf Espen Eichhöfer hat 2013 eine Straßenszene in Berlin aufgenommen und das entstandene Foto in einer Ausstellung in der Fotogalerie C/O Berlin gezeigt. Die Frau, die auf dieser Aufnahme zu sehen ist, klagte gegen den Fotografen. Sie wollte ein Schmerzensgeld erwirken, weil sie ungefragt abgebildet worden sei. Das Landgericht Berlin lehnte die Forderung zwar ab, befand aber dennoch, dass Eichhöfer die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt habe.
Nach diesem Richterspruch sieht der Fotograf das gesamte Genre der Straßenfotografie in Gefahr. Sie sei kaum noch möglich, weil man jeden Passanten jeweils um Erlaubnis fragen müsse. Eichhöfer wünscht sich dazu ein Grundsatzurteil. Weil der Gang durch die Instanzen Geld kostet, hat Eichhöfer eine Crowdfunding-Kampagne gestartet.
"Das muss die Gesellschaft aushalten"
Eichhöfer will unterscheiden, wofür ein Fotos eigentlich gedacht ist. Wird es privat aufgenommen und einfach ins Netz gestellt, ist es eine Auftragsarbeit für ein Magazin oder wie im vorliegenden Fall ein Kunstprojekt? Er beantwortet die Frage deshalb so:
"Das muss die Gesellschaft aushalten, dass Künstler die Bedingungen des Menschseins in Deutschland zeigen und reflektieren."
Das Foto sei keineswegs heimlich entstanden, wie einige Medien behaupteten. Er habe als Fotograf erkennbar an einer Kreuzung gestanden.
Erinnerung an historische Straßenbilder
Es sei von hohem Interesse für die nachfolgenden Generationen, auf Fotos sehen zu können, wie es in Berlin 2013 auf der Straße ausgesehen habe. "Ich würde das für einen großen Verlust halten", sagte Eichhöfer, sollten solche Bilder in Zukunft nicht mehr möglich sein. Er erinnerte an berühmte historische Straßenbilder von Fotografen wie Henri-Cartier Bresson oder Walker Evans. Deren Bilder gehörten "zum kollektiven Gedächtnis der Menschheit". Die Fotografen hätten das damals vermutlich auch nicht gedurft, sagte Eichhöfer. Deshalb sei es jetzt wichtig, ein Grundsatzurteil zu erwirken.