Muss der Plagiator Brecht vom Urheberrecht geschützt werden?
Der Suhrkamp-Verlag will Frank Castorfs Inszenierung von Brechts "Baal" vor Gericht verbieten lassen - weil diese sich nicht vollständig an den Originaltext hält. Dabei war Brecht selbst ein Meister der Verfremdung und Montage.
Heute beginnt in München eine Gerichtsverhandlung, in der es darum geht, ob eine Inszenierung des Stücks "Baal" von Bertolt Brecht verboten werden soll. Der Suhrkamp-Verlag klagt im Auftrag der Brecht-Erben gegen das Münchner Residenztheater, an dem Frank Castorf den Text auf die Bühne gebracht hat. Brisant ist die Klage auch deshalb, weil die Aufführung zum Berliner Theatertreffen eingeladen wurde - der glamourösesten Leistungsschau der deutschsprachigen Bühnen.
Es handele sich "um eine nicht-autorisierte Bearbeitung des Stückes von Bertolt Brecht", argumentiert der Verlag. Der Regisseur hat die Vorlage nämlich, wie im zeitgenössischen Theater üblich, mit Texten anderer Autoren angereichert. Eine Montagetechnik, für die ausgerechnet Bertolt Brecht berühmt ist.
Die Frage des Tages daher an Jan Knopf, Leiter der Arbeitsstelle Bertolt Brecht am Karlsruher Institut für Technologie: Muss der Montage-Meister Bertolt Brecht vom Urheberrecht geschützt werden?
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