Was bringt käuflicher Datenschutz im Internet?
Sollen Nutzer von Portalen wie Facebook für mehr Datenschutz zahlen dürfen? Über ein solches Modell wird im Rahmen der Debatte über ein sogenanntes Koppelungsverbot diskutiert. Über die Hintergründe sprechen wir mit Alexander Sander vom Verein Digitale Gesellschaft.
Im Bundestag und auch auf EU-Ebene wird derzeit über die Einführung eines sogenannten Koppelungsverbotes für Diensteanbieter im Netz diskutiert. Ein solches Verbot untersagt die Verbindung zweier Vertragsleistungen. Das hieße zum Beispiel, dass Facebook nicht mehr automatisch die Daten seiner User weiterverwenden dürfte, wenn diese von seinen Diensten Gebrauch machen.
Ein konkreter Lösungsansatz, sollte dieses Verbot in Kraft treten, wäre etwa eine kostenpflichtige Alternative auf dem gleichen Portal zur Verfügung zu stellen, die die Nutzung der User-Daten ausschließt. Der Nutzer müsste sich also entscheiden: Zahle ich dafür, dass meine Daten nicht genutzt werden oder nehme ich die Weiterverwendung meiner Daten in Kauf, um den Dienst kostenlos zu nutzen? Auf diese Weise würde den Nutzern der konkrete wirtschaftliche Wert ihrer Daten vor Augen geführt.
Nach dem Gerichtsurteil des EuGH zum Recht auf Vergessen und kürzlich dazu, dass Daten von EU-Bürgern nicht mehr in den USA gespeichert werden dürfen, gibt es nach wie vor keine Präventivmaßnahmen für den Datenschutz. User können im Internet kaum verhindern, dass ihre Daten von Dienstleistern weiterverwendet werden. Ist also die Idee eines Koppelungsverbotes für Facebook & Co. eine gute Lösung für den Datenschutz?
Darüber sprechen wir mit Alexander Sander vom Verein Digitale Gesellschaft e. V.