Der ewige Kampf gegen §219a
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Paragraf 219a Strafgesetzbuch regelt das sogenannte "Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche. Seit 2019 dürfen Praxen zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen - weitere Informationen über das Wie sind aber noch immer verboten.
Die Komikerin Maren Kroymann fasst in ihrem Song "Verboten" von 2019 die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland gut zusammen.
"Darf ich Frau Künast als Fotze beschimpfen? Vom Gesetz her ist das okay.
Darf ich sagen, dass man krank wird vom Impfen? Warum denn nicht. Wo ist das Problem?
Und wenn ich Frauenarzt oder Ärztin bin und auf meine Seite schreibe, dass und mit welchen Methoden ich in meiner Praxis abtreibe? – Was, Sie spinnen wohl! Das ist verboten, das wissen Sie doch selbst ganz genau. Verboten!"
Darf ich sagen, dass man krank wird vom Impfen? Warum denn nicht. Wo ist das Problem?
Und wenn ich Frauenarzt oder Ärztin bin und auf meine Seite schreibe, dass und mit welchen Methoden ich in meiner Praxis abtreibe? – Was, Sie spinnen wohl! Das ist verboten, das wissen Sie doch selbst ganz genau. Verboten!"
§219a StGB verbietet, so wörtlich, "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Der Paragraf beschränkt sich aber nicht auf Werbung, sondern umfasst fast jegliche Art der Information.
Seit einer Gesetzesänderung 2019 dürfen Praxen zwar, etwa auf ihrer Internetseite, darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Weitere Informationen, wie zum Beispiel die Art der durchgeführten Abbrüche, bleiben aber verboten.
Aus Kroymanns Song: "Werbeverbot, das klingt schon so mies. Als ob eine Frau abtreibt, nur weil sie Werbung dafür liest. Jetzt dürfen Praxen zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen, aber nicht sagen, wie. – Wie, das würde dann schon als Werbung zählen, kann mir das irgendwer mal erklären?"
Maria Wersig ist Jura-Professorin und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, der den Paragrafen 219a seit Jahren kritisiert.
Es geht nicht nur um Werbung
"Wenn man dann genauer hinschaut, geht es nicht nur um Werbung, also irgendwie um anpreisendes Verhalten im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung Schwangerschaftsabbruch, was wir ja im Alltag auch nicht sehen, weil das sowieso reguliert ist", erklärt sie. "Werbung durch Ärztinnen und Ärzte ist auch im Standesrecht ein Thema, weil das ja ein besonderer Beruf ist und auch eine besondere Tätigkeit."
Ärztinnen und Ärzte, sagt Wersig, dürften also ohnehin nicht für Eingriffe werben. Die gesonderte Erwähnung im Strafgesetzbuch hält sie für übertrieben.
"Das Grundproblem ist, dass wir hier eine Strafbarkeit haben zu einer Information zu einem ärztlichen Angebot, das unter diesen Bedingungen, die ja auch alle im Strafgesetzbuch geregelt sind, für die Ärztinnen und Ärzte völlig legal ist", sagt sie. "Und trotzdem sind diese Informationen immer noch strafbewehrt. Das, denke ich, ist das Grundproblem dieser Reform, das wir nicht haben auflösen können. Also der politische Kompromiss, auf dem das fußt, ist einfach ein fauler."
Zwei Verfassungsbeschwerden liegen in Karlsruhe
Der Juristinnenbund ist mit seiner Einschätzung nicht allein: Inzwischen liegen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen §219a vor. Beide von Ärztinnen, die von sogenannten "Lebensschützern", also Abtreibungsgegnern, wegen Verstößen gegen den Paragrafen angezeigt und daraufhin verurteilt wurden. Beide Ärztinnen hatten auf ihrer Internetseite darüber informiert, welche Arten von Schwangerschaftsabbrüchen sie vornehmen.
Eine der Frauen ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die ihre Beschwerde erst vor Kurzem einreichte.
Hänels Verurteilung hatte im Jahr 2017 die Debatte um den Paragrafen und die anschließende Gesetzesänderung ins Rollen gebracht. Sie legte Revision ein, ihr Weg zum Verfassungsgericht führte über verschiedene Gerichte. Schon im Juli 2019 sagte Hänel in einem Interview mit Deutschlandfunk Kultur, diese juristischen Umwege kosteten unnötig Zeit.
Damals war ihr Fall gerade aufgrund von Formalitäten vom Oberlandesgericht Frankfurt zurück nach Gießen verwiesen worden.
"Dann muss ich wieder zum Oberlandesgericht und erst dann kann ich Verfassungsbeschwerde einlegen. Und an und für sich stand ich schon da und hatte die Verfassungsbeschwerde in der Hand und wollte loslegen", sagt sie.
"Und es geht ja darum, dass die Frauen sich sachlich und seriös von Fachleuten informieren können und solange der §219a da steht, können Frauen das nicht und das möchte ich ja gerne erreichen: Ich will ja was für die Frauen tun."
Schwieriger Zugang zu Abtreibungen
Auch wenn die Reform von §219a vielen Kritikerinnen und Kritikern nicht reichen, so zeigt zumindest die Debatte darum, was der eigentliche Kernpunkt in der Frage um das sogenannte "Werbeverbot" ist. Es geht darum, wie einfach oder schwierig der Zugang zu Abtreibungen ungewollt Schwangeren gemacht werden soll.
Der Bundestag besprach §219a im Februar 2018. SPD, Linke und Grüne stellten die Rechte der Schwangeren in den Vordergrund, betonten, dass es um sachliche Informationen gehe, nicht um Werbung, und wiesen darauf hin, dass der Paragraf von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern dazu genutzt werde, Ärztinnen und Ärzte gezielt anzuzeigen und ihnen zu schaden.
Union und AfD setzten einen anderen Fokus
Die CDU/CSU allerdings und auch die AfD, die sich 2018 gegen eine Abschaffung des Paragrafen aussprachen, setzten einen anderen Fokus, wie Stephan Harbarth von der CDU erklärte:
"Wenn man über Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs debattiert, dann muss man alle betroffenen Interessen berücksichtigen. Zwei der vorgelegten Anträge lassen einen wichtigen Grundrechtsträger außer Acht: Das ungeborene Kind und dies halten wir für falsch."
Abtreibungen, so Harbarth weiter, seien eben kein normaler Eingriff und das solle sich auch in der Gesetzgebung widerspiegeln.
Am Ende einigte man sich auf den heute gültigen Kompromiss: Ärztinnen und Ärzte dürfen öffentlich informieren, dass sie Abtreibungen durchführen, aber nicht wie.
Gisela Hilgefort ist Geschäftsführerin der Pro-Familia-Beratungsstelle in Mainz, sie wünscht sich einen normaleren Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen.
"Der normale Teil eines Frauenlebens"
"Wäre schön, wenn es so wäre, dass das ein ganz normaler Teil der Frauenheilkunde wäre, dass Frauen schwanger werden können – oder auch Personen mit Uterus schwanger werden können", sagt sie.
"Dass diese Personen sich nicht in allen Fällen dafür entscheiden können, die Schwangerschaft fortzusetzen und dass sie dann ganz normal wie eine Geburtsvorbereitung auch eine Schwangerschaftsabbruchbegleitung bekommen von denselben Ärzten, die sie kennen, von denselben Mitarbeiterinnen einer Arztpraxis und dass das halt der normale Teil eines Frauenlebens ist, der er faktisch ist."
In der Beratung habe die Psychologin häufig mit ungewollt Schwangeren zu tun, die überrascht waren, dass ihre Ärztin oder ihr Arzt die Schwangerschaft zwar feststellte, sie dann aber darauf hinwies, dass ein Abbruch in der Praxis nicht möglich sei.
"Und sagen dann: 'Ich war auch total überrascht, dass meine Ärztin mir sagte, Nein, sie würde das nicht machen. Da müsste ich erst mal zu einer Beratungsstelle gehen und die würden mir dann sagen, wo ich hingehen kann.' Da haben die oft gar nicht mit gerechnet. Sie dachten, das ist ein normaler Teil der Versorgung."
Hilgefort steht im engen Austausch mit dem medizinischen Zentrum von Pro Familia, das an die Beratungsstelle angrenzt. Das Zentrum wurde in den 1990ern gegründet und ist bis heute die einzige Einrichtung in Mainz, die ambulante Schwangerschaftsabbrüche durchführt – sowohl instrumentell als auch medikamentös, erzählt Hilgefort.
Auf der Internetseite steht mit Verweis auf §219a nur, dass im medizinischen Zentrum Abbrüche vorgenommen werden. Pro Familia hat sich rechtlich beraten lassen und auf den genauen Wortlaut geachtet.
Anzeige gegen Beratungsstelle wurde fallengelassen
Trotzdem wurde Hilgefort vor einigen Jahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Informationsverbot angezeigt:
"Weil es demjenigen, der mich angezeigt hat, nicht klar war, dass das die Seite vom Landesverband war und auch nicht, dass ich nicht Ärztin – weil ich auch einen Doktortitel habe – dass ich nicht Ärztin in der medizinischen Einrichtung bin, sondern in der Beratungsstelle tätig bin."
Die Anzeige wurde schließlich fallengelassen. Beratungsstelle und das medizinische Zentrum von Pro Famlia befinden sich zwar am gleichen Ort, sind aber aus genau diesem Grund organisatorisch getrennt: Wer selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführt, darf nur in sehr engen Grenzen darüber informieren.
Dass der Fall Hänel und die nun vorliegenden Verfassungsbeschwerden das Thema Abtreibung wieder in die öffentliche Debatte gebracht haben, freut Gisela Hilgefort. Menschen, die abtreiben wollen, werde der Zugang zu wichtigen Informationen noch immer unnötig schwer gemacht.
Eine politische Gemengelage, hinter der nicht zuletzt auch ein sehr problematisches Frauenbild stehe:
"Also eine Frau, die ungewollt schwanger ist, die kann nicht selbstständig entscheiden, wie sie jetzt weiter damit umgeht, sondern sie braucht Pflichtberatung, sie braucht Strafgesetze, sie braucht vorgeschriebene Bedenkzeiten. Für mich ist diese ganze Geschichte unterm Strich einfach nur frauenfeindlich und sonst gar nichts."